Mit der Auslandsförderung unterstützt die Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen Stiftung Deinen Aufenthalt im europäischen Ausland. Das Vorhaben (z.B. Praktikum) muss im Rahmen Deines Studiums stattfinden. Ein kompletter Studiengang wird nicht gefördert. Die Höhe und Dauer der Zuwendung sind unbekannt. Der Stiftungsvorstand entscheidet je nach Situation des Antragstellers über die Förderung. Zudem erwartet die Stiftung, dass die Begegnung mit Menschen anderer Nationen und Kulturen bei Deinem Aufenthalt eine bedeutende Rolle spielt.
Deine vollständige Bewerbung richtest Du per E-Mail oder per Post an den Vorstand der Stiftung. Dies ist ganzjährig möglich, Deine Unterlagen müssen jedoch mindestens zwei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt bei der Stiftung eingehen.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.