Alternativ zum Stipendium unterstützt die VR Bank HessenLand eG jeden Studierenden der Region mit dem VR FörderGeld in Höhe von bis zu 300 € monatlich. Die Förderung ist gänzlich unabhängig von Noten und Studiengang und gilt für die komplette Regelstudienzeit (optional 1 Jahr danach). Der besondere Vorteil der Förderung ist, dass keine Rückzahlungskosten entstehen, wenn eine Abschlussnote bis 2,4 vorliegt und die anschließende berufliche Tätigkeit in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder oder Vogelsberg liegt. Selbst wenn nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, halbiert sich der Förderzins.
Studierende anderer Bundesländer und einem Notenschnitt schlechter als 2,4 können ebenfalls das VR FörderGeld beantragen - nur sie erhalten dann keinen Rabatt auf den Förderzins. Ihr Förderzins liegt bei 3,0% und ist damit deutlich unter alternativen Studienkreditangeboten.
Weitere Infos zum VR Fördergeld: www.vrbank-hessenland.de/wir-fuer-sie/foerdern-aus-ueberzeugung/vr-foerdergeld
Voraussetzung zum Empfang des Stipendiums ist ein Studium, Besuch der Techniker- oder Meisterschule oder eine vergleichbare Weiterqualifizierungsmaßnahme in der Region der VR Bank HessenLand eG (Landkreise Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis oder Schwalm-Eder-Kreis) mit dem Ziel anschließend ein Arbeitsverhältnis in der Region zu begründen respektive fortzuführen.
Für diese Kategorie liegen uns keine weiteren Anforderungen vor.
Antragsberechtigt für das Stipendium sind Studierende, die einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in Ihrem Schulabschlusszeugnis oder in Ihrem Ausbildungsabschlusszeugnis vorweisen können. Zudem werden bei der Auswahl der Kandidaten gesellschaftliches Engagement sowie besondere persönliche Umstände (bspw. Krankheiten, Behinderungen, Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger) berücksichtigt.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.