Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert Studenten, die für das Stipendium vorgeschlagen wurden, mit bis zu 1.112 € monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit. Das Stipendium besteht aus einem einkommensabhängigen Grundstipendium von bis zu 812 € monatlich. Jedoch bekommst Du auf jeden Fall 300 € monatlich als Studienostenpauschale unabhängig vom Einkommen. Zusätzlich kannst Du Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und für die Kinderbetreuung erhalten.
Du kannst vorgeschlagen werden:
Zum Teil werden die jeweiligen Personen von der Studienstiftung kontaktiert und um Vorschläge gebeten. Hochschullehrer haben das Recht, jederzeit Vorschläge einzureichen.
Ein umfangreiches Bildungs- und Veranstaltungsprogramm und ein Beratungsangebot vervollständigen das Angebot der Studienstiftung. Als Stipendiat kannst Du an Seminaren, Workshops, Kollegs und Sommerakademien teilnehmen. Auch die Vernetzung der Stipendiaten untereinander wird von der Studienstiftung gefördert.
In diesem Verfahren musst Du für ein Stipendium vorgeschlagen werden. Du kannst Dich nicht selbst bewerben. Nach der Prüfung des Vorschlags benötigt die Studienstiftung weitere Unterlagen von Dir, die Du per Post einschickst. Ein Vorschlag von einem Hochschullehrer ist jederzeit möglich. Für den Vorschlag von Deinem Schulleiter gilt die Frist 15.07. In der nächsten Runde findet ein Auswahlseminar statt.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.