Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert Promovierende mit bis zu 1.550 € monatlich für eine Dauer von drei Jahren. Es gibt die Möglichkeit einer sechsmonatigen Verlängerung. Das Stipendium besteht aus einer Grundförderung von 1.450 € und einer Forschungskostenpauschale von 100 €. Ein Zuschuss zur Krankenversicherung von bis zu 100 € ist optional. Chronisch kranke oder pflegende Stipendiaten sowie Promovenden mit Kindern erhalten zusätzliche Unterstützung durch Familienzuschläge oder Betreuungspauschalen.
In den Jahren 2024 und 2025 wird zum 1. Oktober die Höhe der Stipendienrate um weitere 100 €, insgesamt um 300 € auf 1.750 € erhöht.
Die Promovierenden erhalten nicht nur eine finanzielle Stütze, sondern werden von der Studienstiftung auch umfassend betreut und beraten. Die Stiftung ermutigt den Austausch der Stipendiaten untereinander und veranstaltet regelmäßig Promovierendenforen, Kompetenzseminare und Sommerakademien.
Die Förderdauer beträgt drei Jahre, wobei das Stipendium zunächst für zunächst zwei Jahre vergeben wird und anschließend auf Antrag eine Verlängerung um ein weiteres Jahr erfolgen kann. Eltern, pflegende Angehörige sowie Personen, die durch eine Erkrankung oder Behinderung bei der Arbeit an der Dissertation eingeschränkt werden, können bis zu 4 Jahren gefördert werden.
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Unterlagen sendest Du per Post an die Studienstiftung.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.