Mit dem Bucerius-Jura-Programm will die Studienstiftung des deutschen Volkes besonders qualifizierten Juristen ermöglichen, Forschungs- und Studienvorhaben im Ausland zu realisieren. Die Höhe der Förderung beträgt 1.000 € (USA 1.500 €, Japan 1.600 €). Zusätzlich werden die Reisekosten für An- und Abreise getragen sowie ein Zuschuss zu den Studiengebühren gewährt. Die Förderungsdauer muss mindestens 6 Monate bis maximal 24 Monate betragen.
Die Förderung wird lediglich an derzeitige oder ehemalige Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes vergeben, sofern ein Studium im Bereich der Rechtswissenschaften absolviert wird/wurde.
Die die erste juristischen Staatsprüfung mit mindestens "vollbefriedigend" abgeschlossen haben. Zudem sollten Bewerber überdurchschnittliches gesellschaftliches Engagement gezeigt haben.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.