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Stipendium

Studentenwerk Dresden – Georgius-Agricola-Vollzeitstipendium

40.000 €
für Dein Studium.
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Kostenlos in zwei Klicks.

Angaben zum Stipendium

Höhe
480 €
48 Monate
Evelyn Voigt
evelyn.voigt@studentenwerk-dresden.de
0351 4697-518

Das Georgius-Agricola-Vollzeitstipendium

Als Auslandsstudent aus Polen, Slowakei, Tschechien oder Ungarn kannst Du an der TU Dresden bzw. TU Chemnitz eine Vollzeitförderung von 480 € monatlich im Rahmen des Georgius-Agricola-Stipendiums erhalten. Voraussetzung sind hervorragende Schul- bzw. Studienleistungen und ein Studium eines technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studiengangs. Du wirst für die gesamte Dauer des Studiengangs gefördert. Das Stipendium wird aus Mitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finanziert.

Die Auswahlkriterien

  1. Staatsangehörigkeit: Du besitzt die polnische, slowakische, tschechische oder ungarische Staatsbürgerschaft.
  2. Hochschule: Du bist an der Technischen Universität Dresden bzw. Technischen Universität Chemnitz immatrikuliert.
  3. Studiengang: Du verfolgst einen technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studiengang.
  4. Leistung: Du hast sehr gute Leistungen erbracht und gehörst zu den zehn besten Schülern/Studierenden Deines Absolventenjahrgangs.
  5. Sprachkenntnisse: Du verfügst über ausreichende Deutschkenntnisse.

Die Bewerbung

ACHTUNG, das Förderprogramm läuft zum 31.12.2023 aus. Zu diesem Zeitpunkt endet jegliche Förderung, auch wenn das Studium noch weiter läuft. Wende Dich darum bitte an das Akademische Auslandsamt Deiner Uni für mehr Informationen.

Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsantrag G.-Agricola-Stipendium
  2. Motivationsschreiben für die Aufnahme eines Studiums
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Bestätigung der Schule, dass Du zu den zehn besten Schülern des jeweiligen Absolventenjahrgangs gehörst oder Bestätigung der Universität im Heimatland, dass Du zu den zehn besten Studenten des Absolventenjahrganges zählst
  5. beglaubigte Kopie des Sekundarabschlusszeugnisses und der Leistungsübersicht (transcript of records) und beglaubigte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche
  6. ggf. beglaubigte Kopie des ersten Hochschulabschlusses sowie der Noten-/Fächerliste und beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente in deutscher Sprache
  7. Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
  8. Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid

Die perfekte Stipendienbewerbung

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