Stipendium

Studentenrat Tübingen – Notlagenhilfe

Angaben zum Stipendium

Höhe
3 Monate
Büro der Verfassten Studierendenschaft
notlagen@stura-tuebingen.de | buero@stura-tuebingen.de
07071 2972 636

Die Notlagenhilfe des Studentenrats Tübingen

Der Studentenrat Tübingen unterstützt Dich im Fall einer finanziellen Notlage durch die Notlagenhilfe. Die Höhe der Förderung wird individuell festgelegt und kann für höchstens drei Monate ausgezahlt werden. Du kannst Dich für das Stipendium bewerben, wenn Du keine eigenen Rücklagen hast und die Fortsetzung Deines Studiums durch die Notlage gefährdet ist. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei und hängt nicht vom Einkommen Deiner Eltern oder Verwandten ab.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der Uni Tübingen immatrikuliert.
  2. Bedürftigkeit: Du befindest Dich in einer akuten finanziellen Notlage und hast keinen Zugriff auf eigene Rücklagen.
  3. Studium: Die Fortsetzung Deines Studiums ist durch die finanzielle Lage gefährdet.

Die Bewerbung

Du musst Deine Unterlagen per Post an das Büro der Verfassten Studierendenschaft schicken. Anträge per E-Mail können aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht angenommen werden. Falls Du jedoch Deinen Antrag aus besonderen Gründen nicht per Post schicken kannst, wende Dich zuerst per E-Mail an das Studentenwerk Tübingen, um dies zu klären.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Notwendigen Belege
  3. Immatrikulationsbescheinigung

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

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