Der Studentenrat Tübingen unterstützt Dich im Fall einer finanziellen Notlage durch die Notlagenhilfe. Die Höhe der Förderung wird individuell festgelegt und kann für höchstens drei Monate ausgezahlt werden. Du kannst Dich für das Stipendium bewerben, wenn Du keine eigenen Rücklagen hast und die Fortsetzung Deines Studiums durch die Notlage gefährdet ist. Das Stipendium ist rückzahlungsfrei und hängt nicht vom Einkommen Deiner Eltern oder Verwandten ab.
Du musst Deine Unterlagen per Post an das Büro der Verfassten Studierendenschaft schicken. Anträge per E-Mail können aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht angenommen werden. Falls Du jedoch Deinen Antrag aus besonderen Gründen nicht per Post schicken kannst, wende Dich zuerst per E-Mail an das Studentenwerk Tübingen, um dies zu klären.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.