Sonstige Förderung

Stadt Cottbus – Begrüßungsgeld für Studenten

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
31. Dezember
Höhe
200 €
einmalig
Begrüßungsgeld für Studenten
Stadtbüro | Bürgerservice
stadtbuero@cottbus.de | Buergerservice@cottbus.de
0355 612 207 0

Das Begrüßungsgeld der Stadt Cottbus

Die Stadt Cottbus gibt Dir ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200 €, wenn Du Deinen Wohnsitz aufgrund Deines Studiums oder Deiner Ausbildung nach Cottbus verlegt hast. Auch Schüler, die ihren Hauptwohnsitz nach Cottbus verlegen, können das Begrüßungsgeld erhalten.

Die Auswahlkriterien

  1. Alter: Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  2. Ausbildung: Du studierst an der einer Hochschule in Cottbus oder bist dort in der Schule bzw. Ausbildung.
  3. Wohnort: Du hast Deinen Hauptwohnsitz nach Cottbus verlegt und dies gemeldet.

Die Bewerbung

Du musst Deine Antrag persönlich beim Fachbereich Bürgerservice/Stadtbüro stellen. Die vollständigen Unterlagen schickst Du vorzugsweise bereits per E-Mail an stadtbuero-ewm@cottbus.de.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antrag
  2. Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Schulbescheinigung

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