Die Paul und Charlotte Kniese Stiftung unterstützt blinde und sehbehinderte Studierende. Förderhöhe und -dauer richten sich nach den persönlichen Umständen der Studierenden.
Antragsberechtigt sind Studierende sämtlicher Fachrichtungen.
Bewerben können sich ausschließlich blinde und sehbehinderte Studierende.
Wesentlich für die Gewährung der Förderung ist die körperliche Beeinträchtigung.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.