Wenn Du eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert hast, kannst Du das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten. Du bekommst innerhalb des Förderzeitraums von bis zu 3 Jahren Zuschüsse von insgesamt 8.700 €. Du musst jedoch für jede Fördermaßnahme mit einen Eigenanteil von 10 Prozent aufkommen. Du bekommst die Zuschüsse für Studienkosten, Fahrtkosten und Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel oder Prüfungskosten. Außerdem kannst Du einen IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr erhalten.
Es gibt je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner. Wenn Du Deine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen hast, musst Du Dich an Deine zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienste) wenden. Hast Du einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, kannst Du Dich direkt bei der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) bewerben.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.