Wenn Du Schüler im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg bist und aus einer Familie mit geringem Einkommen stammst, kannst Du Mittel in unterschiedlicher Höhe für Schulbedarf, Klassenfahrten, zur Lernförderung oder für Freizeitangebote beantragen, sowie Zuschüsse zur Mittagsverpflegung und für die Fahrt zur Schule. Wenn Du Bürgergeld beziehst, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie zur Lernförderung im Antrag auf Bürgergeld mitbeantragt.
Für jedes Teilprogramm gibt es auf der Website ein Antragsformular, das bei der zuständigen Behörde zusammen mit den Nachweisen eingereicht werden muss. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die zuständige Stelle erfährst Du bei der Stadtverwaltung Deines Stadtkreises bzw. dem Landratsamt Deines Landkreises. Deine Familie kann sich auch vorab bei der Stelle über den Ablauf informieren. Es gelten individuelle Fristen.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.