Wenn Du Schüler im Landkreis Ortenaukreis in Baden-Württemberg bist und aus einer Familie mit geringem Einkommen stammst, kannst Du Mittel in unterschiedlicher Höhe für Schulbedarf, Klassenfahrten, zur Lernförderung oder für Freizeitangebote beantragen, sowie Zuschüsse zur Mittagsverpflegung und für die Fahrt zur Schule.
Für jedes Teilprogramm gibt es auf der Website ein Antragsformular, das bei der zuständigen Behörde zusammen mit den Nachweisen eingereicht werden muss. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die zuständige Stelle wird Dir durch Klick auf Deinen Wohnort auf der Webseite angezeigt. Deine Familie kann sich auch vorab bei der Stelle über den Ablauf informieren. Es gelten individuelle Fristen.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.