Sonstige Förderung

Kölner Studierendenwerk - Beihilfen zu ungedeckten Krankheitskosten

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
750 €
einmalig
Beihilfen zu ungedeckten Krankheitskosten
Johanna Großbach
bksa-sekretariat@kstw.de
022 116 881 50

Die Beihilfe des Kölner Studierendenwerks zu ungedeckten Krankheitskosten

Wenn Du eine Beihilfe zu ungedeckten Krankheitskosten, die bei Heilbehandlungen, Zahnersatz und Hilfsmitteln anfallen, benötigst, kann Dir das Kölner Studierendenwerk helfen. Du erhältst einen Zuschuss von maximal 750 € pro Jahr.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Köln immatrikuliert.
  2. Einkommen: Dein Einkommen liegt unter der Bafög-Satz +20% Grenze.
  3. Bedürftigkeit: Du befindest Dich in einer finanziell schwierigen Situation und kannst die Kosten für Deine medizinische Behandlung nicht decken.

Die Bewerbung

Bitte richte Dich an die Sozialbereatung des Studierendenwerks für mehr Information zur Bewerbung.

40.000 €
für Dein Studium.
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Kostenlos in zwei Klicks.

Bewerbungsunterlagen

  1. Antrag Gesundheitsförderungsfonds
  2. Anschreiben
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Identitätsnachweis
  5. Einkommensnachweis
  6. ggf. Rechnungen der Gesundheitskosten

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

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