Sonstige Förderung

Kreis Segeberg – Begrüßungsgeld

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
einmalig
info@segeberg.sh-kommunen.de-mail.de
04551 951 0

Das Begrüßungsgeld des Kreis Segeberg

Der Kreis Segeberg zahlt Dir einmalig ein Begrüßungsgeld, wenn Du Deinen Hauptwohnsitz im Kreis Segeberg angemeldet hast, um dort zu studieren oder wenn Du Deine Ausbildung dort beginnst oder fortsetzt.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du studierst an einer Hochschule im Kreis Segeberg.
  2. Wohnort: Du hast Deinen Hauptwohnsitz im Kreis Segeberg gemeldet und wirst dort für mindestens 12 Monate wohnen.

Die Bewerbung

Du kannst das Begrüßungsgeld im Bürgeramt beantragen.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Personalausweis bzw. Reisepass
  2. Studierendenausweis
  3. Mietvertrag

Die perfekte Stipendienbewerbung

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