Stipendium

Hochschule für Bildende Künste Dresden - Wiedereinstiegsstipendium

Angaben zum Stipendium

Deadline
31. März
30. September
Höhe
985 €
12 Monate
Evelyn Voigt
evelyn.voigt@studentenwerk-dresden.de
0351 / 4697 518
Besonderheiten Programm: 
Gefördert werden insbesondere weibliche Promovierende im naturwissenschaftlich-technischen Bereich

Das Wiedereinstiegssti­pendium an der Hochschule für Bildende Künste Dresden

Mit dem Wiedereinstiegsstipendium unterstützt Dich der Freistaat Sachsen mit 985 € monatlich, wenn Du ein Promotionsvorhaben an der Hochschule für Bildende Künste Dresden wieder aufnehmen möchtest, welches Du zuvor aus familiären Gründen für mindestens 9 Monate unterbrochen hast. Du wirst dabei höchstens ein Jahr bis zum Abschluss Deiner Promotion gefördert. Das Stipendium kann auch als Teilzeitstipendium mit entsprechend verlängerter Laufzeit in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Stipendiums verringert sich entsprechend der in Anspruch genommenen Teilzeit. Zusätzlich zum Förderbetrag kannst Du einen Familienzuschlag von 100 € pro Kind erhalten. Das Stipendium wird aus Mitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finanziert.

Die Auswahlkriterien

  • Hochschule: Du bist an der Hochschule für Bildende Künste Dresden immatrikuliert.
  • Fachbereich: Gefördert werden insbesondere Promovenden im naturwissenschaftlich-technischen Bereich.
  • Studienstatus: Dir fehlt noch maximal ein Jahr zum Abschluss der Promotion.
  • Leistung: Dein Hochschulzeugnis hat die Gesamtnote gut oder besser.
  • Alter: Du darfst Dein 37. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Unterbrechung: Du musst die wissenschaftliche Qualifizierung aufgrund familiärer Verpflichtungen für mindestens neun Monate unterbrochen haben.
  • Forschung: Die Hochschule muss ein besonderes wissenschaftliches Interesse an Deinem Forschungsvorhaben haben.
  • Nebentätigkeit: Du darfst mit maximal 2 Stunden pro Woche in die Lehrtätigkeit der Hochschule eingebunden werden. Jegliche weitere Nebentätigkeit bedarf der Zustimmung der Bewilligungsbehörde und muss dem Forschungszweck dienen.
  • Förderung: Du darfst keine weiteren Stipendien aus privaten oder staatlichen Mitteln erhalten.

Die Bewerbung

Wende Dich für weitere Informationen zur Förderung und zum Bewerbungsprozess bitte an die Ansprechpartner des Studentenwerks Dresden. Die Antragsfristen sind der 31.03. bzw. der 30.09. eines jeden Jahres.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsformular
  2. Lebenslauf
  3. Kopie des letzten Hochschulzeugnisses
  4. Begründung der Antragstellung sowie Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabens
  5. Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis der Annahme als Doktorand an der Fakultät
  6. ggf. Kopie des Kindergeldbescheids der im Haushalt lebenden Kinder, für die Kindergeld bezogen wird
  7. bei Erwerbstätigkeit, Lehrtätigkeit oder Stipendienbezug: Nachweis der Vertragsunterlagen, des Förderbescheids oder Ähnliches
  8. Gutachterliche Stellungnahmen zweier Hochschullehrer
  9. Bestätigung der Fakultät, dass das beabsichtigte Vorhaben von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist

Die perfekte Stipendienbewerbung

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