Die Heinz und Mia Krone-Stiftung bietet Einzelpersonen, die früher gehen konnten und durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, finanzielle Unterstützung. Die Fördergelder dienen rollstuhlgerechten Umbaumaßnahmen im Haus oder beim Auto. Voraussetzung für die Fördergelder ist ein Wohnsitz in Deutschland und dass der Antragsteller keine oder zu wenig eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Eine Dauerförderung ist nicht möglich, die Auszahlung der Fördergelder erfolgt immer direkt an den Lieferanten.
Dabei handelt es sich um eine Hilfe für Einzelpersonen und nicht um ein Stipendium.
Es liegen keine weiteren Voraussetzungen vor.
Die Fördergelder werden für Menschen bereitgestellt, die in Deutschland leben und durch Unfall oder Krankheit dauerhaft an den Rollstuhl gebunden sind.
Die Förderung wird an bedürftige Menschen, die dauerhaft im Rollstuhl sitzen, gerichtet.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.