Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschulbereich gewährt aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausbildungsbegleitende Beratung und finanzielle Beihilfe für Deine Hochschulreife und für studienvorbereitende (Sprach-)Kurse, wenn Du über den Status Flüchtling, Spätaussiedler oder nachgereister Angehöriger und über ein dauerhaftes Bleiberecht verfügst. Du kannst finanzielle Unterstützung für Kurskosten und ggf. Prüfungsgebühren bekommen sowie 30 € monatlich für Lernmittel. Auch kannst Du Fahrkosten erstattet bekommen sowie bis zu 399 € monatlich für Lebensunterhaltskosten. Nachgewiesene Unterkunftskosten von bis zu 250 € sowie notwendige Kosten für Übersetzungen können Dir gewährt werden. Zusätzlich kannst Du bis zu 150 € für Nachhilfeunterricht erhalten. Du kannst während der gesamten Dauer der Kursbesuche gefördert werden, maximal jedoch für 30 Monate.
Du kannst Dich online auf der Programmwebseite bewerben oder stellst den Antrag schriftlich mit dem Antragsformular bei einer der Bildungsberatungsstellen GF-H per Post oder per E-Mail. Du findest die Formulare und Bildungsberatungsstellen auf der genannten Webseite.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.