Auslandsstipendium

Bucerius Law School – Stipendien für Forschungsaufenthalte im Ausland

Angaben zum Auslandsstipendium

Höhe
5.000 €
einmalig
Stipendien für Forschungsaufenthalte im Ausland
Kasia Kwietniewska
kasia.kwietniewska@law-school.de
040 307 061 09

Die Stipendien für Forschungsaufenthalte im Ausland der Bucerius Law School

Wenn Du im Rahmen Deiner Promotion an der Bucerius Law School einen Forschungsaufenthalt im Ausland planst, kannst Du ein mit 5.000 € dotiertes Auslandsstipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten erhalten. Du kannst insgesamt einmal während der Promotion durch dieses Stipendium gefördert werden.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der Bucerius Law School immatrikuliert.
  2. Studium: Du promovierst.
  3. Forschungsaufenthalt: Du planst im Rahmen Deiner Promotion einen Forschungsaufenthalt im Ausland.
  4. Dauer: Dein Forschungsaufenthalt dauert mindestens zwei Monate.

Die Bewerbung

Du kannst Dich jederzeit per E-Mail bewerben, idealerweise mindestens drei Monate vor Beginn Deines Auslandsaufenthalts. Mit Annahme des Stipendiums verpflichtest Du Dich spätestens drei Monate nach Abschluss des Forschungsaufenthalts einen Bericht zu verfassen.

40.000 €
fürs Ausland.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsformular (erhältlich im International Office)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Kopie des Zeugnisses der erste Juristischen Staatsprüfung
  4. Exposé zum Forschungsvorhaben
  5. Tabellarische Budgetaufstellung
  6. Zusage einer ausländischen Forschungseinrichtung über Zulassung als „visiting scholar/fellow“
  7. Befürwortung der Betreuungsperson an der Bucerius Law School

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

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