Wenn Du im Rahmen Deiner Promotion an der Bucerius Law School einen Forschungsaufenthalt im Ausland planst, kannst Du ein mit 5.000 € dotiertes Auslandsstipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten erhalten. Du kannst insgesamt einmal während der Promotion durch dieses Stipendium gefördert werden.
Du kannst Dich jederzeit per E-Mail bewerben, idealerweise mindestens drei Monate vor Beginn Deines Auslandsaufenthalts. Mit Annahme des Stipendiums verpflichtest Du Dich spätestens drei Monate nach Abschluss des Forschungsaufenthalts einen Bericht zu verfassen.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.