Auslandsstipendium

Bucerius Law School – Auslandsstipendien der Kanzlei Latham & Watkins LLP

Angaben zum Auslandsstipendium

Höhe
2.000 €
einmalig
Auslandsstipendien der Kanzlei Latham & Watkins LLP
Kasia Kwietniewska
kasia.kwietniewska@law-school.de | info@law-school.de
040 307 061 09

Das Auslandsstipendium der Kanzlei Latham & Watkins LLP

Die Kanzlei Latham & Watkins LLP vergibt fünf Stipendien in Höhe von 2.000 € für einen Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten der Bucerius Law School. Als Student der Bucerius Law School kannst Du im Rahmen dieses Programms gefördert werden.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der Bucerius Law School immatrikuliert.
  2. Studium: Du bist im 7. Trimester.
  3. Vorhaben: Du möchtest einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität absolvieren.
  4. Noten: Du hast angemessene Leistungen erbracht.

Die Bewerbung

Bitte richte Dich für mehr Information zur Bewerbung ans International Office der Bucerius Law School.

40.000 €
fürs Ausland.
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Die perfekte Stipendienbewerbung

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