Sonstige Förderung

Betreuungswerk Post, Postbank, Telekom – Studienhilfe

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
31. Dezember
Höhe
2.400 €
12 Monate
Evelyn Fuchs
evelyn.fuchs@betreuungswerk.de | mail@betreuungswerk.de
036922 407 12

Die Studienhilfe des Betreuungswerks Post, Postbank, Telekom

Das Betreuungswerk Post, Postbank, Telekom (BeW) gewährt Deinen Eltern eine Studienbeihilfe während Deines Studiums. Diese kommt Dir zugute, wenn Deine Eltern zum Beschäftigtenkreis rund um Post, Postbank oder Telekom gehören und darüber hinaus einkommensschwach sind. Die Höhe der Zuwendung, welche einmalig pro Kalenderjahr bewilligt wird, ist 2.400 € und unabhängig von der Höhe der BAföG-Beträge.

Die Auswahlkriterien

  1. Status Eltern: Mindestens ein Elterteil gehört zum Beschäftigtenkreis der Post, Postbank oder Telekom.
  2. Art des Studiums: Du studierst in einem Vollzeitstudiengang an einer Uni, Hochschule oder Fachhochschule.
  3. Zeitpunkt: Du hast bereits 3 Fachsemester absolviert. Falls Du bereits den BAföG-Höchstsatz beziehst, ist auch eine Förderung ab dem 1. Semester möglich. Bei einem Auslandsstudium hast Du bereits ein dreisemestriges Grundstudium an einer deutschen Uni, Hochschule oder FH absolviert.
  4. Finanzielle Bedürftigkeit: Du beziehst BaföG. Die Einkünfte Deiner Eltern liegen unterhalb der Einkommensgrenzen der Abgabenordnung.

Die Bewerbung

Der Antrag auf Beihilfe kann bis zum 31. Dezember eines Jahres beim Betreuungswerk gestellt werden.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Einkommensnachweise

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