Das einmalige Begrüßungsgeld von 150 € kann jeder immatrikulierte Student der Fachhochschule Kaiserslautern, bzw. der Technische Universität Kaiserslautern, welcher seinen Hauptwohnsitz erstmalig zum Zwecke des Studiums nach Kaiserslautern verlegt, beantragen. Der Antragsteller muss volljährig sein und muss den angemeldeten Wohnsitz mind. 1 Jahr ununterbrochen beibehalten.
Voraussetungen sind die Immatrikulation an der Technischen Universität Kaiserslautern oder der FH Kaiserslautern, ein erstmalig angemeldeter Hauptwohnsitz in Kaiserslautern. Dieser muss mind. Für ein Jahr beibehalten werden.
Der Antragsteller muss volljährig sein.
Es gibt keine besonderen Anforderungen.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.