Stipendium

Bauhaus-Universität Weimar – Thüringer Graduiertenförderung

Angaben zum Stipendium

Deadline
31. Januar
31. August
Höhe
1.400 €
36 Monate
Thüringer Graduiertenförderung
Marion Hensel
marion.hensel@uni-weimar.de
03643 584 120

Die Thüringer Graduiertenförderung der Bauhaus-Universität Weimar

Mit der Thüringer Graduiertenförderung der Bauhaus-Universität Weimar werden Promotionsvorhaben oder künstlerisch-gestalterische Projekte mit einem Stipendium von 1.400 € monatlich unterstützt, hinzukommen kann ein Familienzuschlag von 300 € für das erste Kind und 150 € für jedes weitere Kind. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 36 Monate für Promotionen und 12 Monate für Projekte.

Voraussetzung für die Promotionsförderung ist die Zusage der Betreuung durch einen Professor der Bauhaus-Uni.

Berufstätige können das Stipendium nicht erhalten, Nebentätigkeiten sind aber möglich. Auch das Einkommen eines Ehepartners wird berücksichtigt.

Die Auswahlkriterien

  1. Universität: Du promovierst an der Bauhaus-Universität Weimar oder im Falle der Projektförderung bist Du Alumni der Hochschule (der Abschluss liegt nicht länger als zwei Jahre zurück)
  2. Noten: Zur Promotionsförderung werden sehr gute Noten im Studium und in Prüfungen vorausgesetzt.
  3. Qualifikation: Im Falle der Projektförderung wird eine überdurchschnittliche künstlerisch-gestalterische Qualifikation vorausgesetzt.
  4. Betreuung: Eine Betreuung der Promotion oder des Projekts durch einen Professor der Bauhaus-Universität Weimar muss vorgewiesen werden.

Die Bewerbung

Deine Bewerbung erfolgt über ein Portal mit Online-Bewerbungsformular. Deine Bewerbungsunterlagen kannst du dort als eine Pdf-Datei hochladen.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Formular Stupendienantrag
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Exposé mit ausführlicher Begründung der Zielstellung
  4. Zeit- und Arbeitsplan
  5. Betreuungszusage eines Professors der Bauhaus-Universität Weimar
  6. Stellungnahme zum Vorhaben des betreuenden Professors
  7. Stellungnahme zum Vorhaben eines weiteren Lehrenden
  8. bei Promotionen: Annahmeerklärung durch die Graduierungskommission der Fakultät bzw. Immatrikulationsbescheinigung des Promotionsprogramms
  9. Studienabschlusszeugnis
  10. Ggf. Erläuterung persönlicher Umstände

Mündliche Auswahl

  1. Präsentation vor der Vergabekommission

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