Stipendium

August-Schmidt-Stiftung – Ausbildungsbeihilfen für Waisen

Angaben zum Stipendium

Höhe
1.040 €
48 Monate
Vorstand der August-Schmidt-Stiftung
august-schmidt-stiftung@igbce.de
0234 319 114

Die Ausbildungsbeihilfe für Waisen der August-Schmidt-Stiftung

Mit der Ausbildungsbeihilfe der August-Schmidt-Stiftung kannst Du gefördert werden, wenn Du Waise von Arbeitnehmern bist, die im Organisationsbereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie gearbeitet haben. Du erhältst maximal 1.040 € monatlich (2022). Die Förderleistungen werden jährlich vom Kuratorium an das Rentenanpassungsgesetz angepasst. Du erhältst die Förderung über den Zeitraum der Regelstudienzeit.

Die Auswahlkriterien

  1. Status: Du bist Waise. Dein Elternteil ist bei einer beruflichen Tätigkeit im Organisationsbereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie tödlich verunglückt.
  2. Alter: Du erhältst die Förderung bis zum 27 Lebensjahr.
  3. Rente: Du beziehst eine Rente der Berufsgenossenschaft.
  4. Hochschule: Du studierst an einer deutschen Hochschule.
  5. Bedürftigkeit: Dein persönliches Einkommen übersteigt nicht den Beihilfehöchstsatz.

Die Bewerbung

Anträge müssen direkt an den Vorstand der August-Schmidt-Stiftung geschickt werden. Bitte richte Dich für genaue Informationen zur Bewerbung an die Stiftung.

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