Ziel der Graduiertenstipendien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz ist die Förderung weit überdurchschnittlich qualifizierter Doktorandinnen und Doktoranden. Diese erhalten eine monatliche Fördersumme von 1.050 Euro. Die Stipendien werden für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben, können jedoch in Ausnahmefällen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Graduiertenstipendien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz richten sich an alle Promovierende bayerischer Universitäten. Die Bewerbung muss zu Beginn der Promotion erfolgen.
Bei Förderbeginn darf das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten worden sein.
Bewerber sollten exzellente Studien- und Prüfungsleistungen vorweisen können. Zudem muss das Forschungsvorhaben Ergebnisse hoher wissenschaftlicher Relevanz erwarten lassen.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.