Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen hat der Freistaat Thüringen im Jahr 2009 die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen gegründet. Im Zuge ihrer Unterstützung für Nachwuchsärzte vergeben sie das Thüringen-Stipendium. Dieses Stipendium richtet sich an Ärzte in Thüringen, die sich im Bereich Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Augenheilkunde mit dem Ziel des Facharztes weiter bilden. Dem immer weiter greifenden Ärztemangel, der insbesondere in ländlichen Gebieten zu spüren ist, soll mit diesem Stipendium entgegen gewirkt und die ambulante ärztliche Versorgung in Thüringen gestärkt werden.
Die im Stipendium begriffene Förderung besteht aus einer monatlichen Zuwendung von maximal 250 € bei einer Weiterbildung in Vollzeit. Dies kann aber auch in einer einmaligen Summe in Höhe von max. 15.000 € ausgezahlt werden. Für Antragsteller die eine Weiterbildung in Teilzeit durchführen, wird die Förderung anteilig ausbezahlt. Die Dauer des Förderungsprogramms ist pro vergebener Förderung auf maximal 60 Monate begrenzt.
Das Stipendium richtet sich in erster Linie an Ärzte, die eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin oder zum Facharzt für Augenheilkunde durchlaufen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit auf Förderung für Ärzte anderer Fachgebiete, insofern sich in ihrem Fachgebiet ein Ärztemangel beobachten lässt. Die Weiterbildung kann bei einer Praxis innerhalb des Freistaats Thüringen oder in einem anderen Bundesland erfolgen. Die Vergabe des Thüringen-Stipendiums wird dabei vom internen Stiftungsbeirat beschlossen.
Die Förderung wird nicht nach persönlichen Kriterien vergeben.
Zu dieser Kategorie liegen keine weiteren Anforderungen vor.
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