Die Universität Heidelberg vergibt Individualstipendien im Rahmen der Landesgraduiertenförderung (LGFG) an Doktoranden, die an einer Fakultät der Uni Heidelberg angenommen sind. Die Promotionsstipendien werden für bis zu 2 Jahre vergeben. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. Die Höhe des Grundstipendiums liegt bei 1.000 EUR im Monat. Zusätzlich können ein Reise- und Sachkostenzuschuss über 110 EUR monatlich sowie Kinderbetreuungszuschläge (250 EUR/Monat bei einem Kind, 350 EUR/Monat bei mehr als einem Kind) beantragt werden.
Die Individualstipendien zur Promotion werden an Doktoranden und Doktorandinnen vergeben, die bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben und an einer Fakultät der Universität Heidelberg angenommen sind.
Es liegen keine persönlichen Kriterien vor.
Die Förderung wird an Bewerber vergeben, die eine herausragende Qualifikation und ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium (in der Regel Diplom oder Master) vorweisen können und deren wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. Das Promotionsstipendium wird an Doktoranden und Doktorandinnen vergeben, deren jährliches Einkommen unter 7.380 EUR liegt.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.