Wer wegen einer Krankheit kurzzeitig nicht arbeiten kann hat ein Recht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Was die Voraussetzungen für eine solche Lohnfortzahlung sind, wie lange der Anspruch besteht und wie hoch die Lohnfortzahlung bei Krankheit ausfällt, erfährst Du in diesem Artikel.
Wie lange bekomme ich eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Ein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht für höchstens sechs Wochen beziehungsweise für 42 Kalendertage. Falls Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist erhältst Du keine Lohnfortzahlung mehr, auch wenn die Krankheit noch besteht. Stattdessen besteht dann ein Recht auf Krankengeld von Deiner Krankenkasse.
gleiche Krankheit
Wenn Du innerhalb von sechs Monaten nach dem Krankengeld wieder krank wirst, besteht kein Recht auf eine Lohnfortzahlung mehr. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt. Falls Du öfter wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig bist, musst Du Krankengeld bei Deiner Krankenkasse beantragen.
Eine erneute Krankschreibung wegen gleicher Krankheit mit einer Entgeltfortzahlung ist erst nach einem Abstand von sechs Monaten möglich.
unterschiedliche Krankheiten
Solltest Du sechs Wochen lang wegen einer Grippe krankgeschrieben sein und erleidest danach zum Beispiel einen Armbruch, dann beginnt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder von vorne. Wenn Du also 6 Wochen krank bist und nach 1 Tag arbeiten wieder krank wirst, beginnt der Zeitraum der Lohnfortzahlung von neuem. Das gleiche gilt, wenn Du nach 42 Kalendertagen der ersten Krankheit am 43. Tag wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig wirst.
Zwischen zwei Krankheiten musst Du für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gar nicht wieder gearbeitet haben. Es spielt keine Rolle, wie lange Du zwischen 2 Krankheiten wieder gearbeitet hast. Wichtig ist lediglich, dass Du nicht zeitgleich an den beiden Krankheiten erkrankst, sondern die zweite Krankheit nach Ende der Arbeitsunfähigkeit der ersten Krankheit auftritt. Falls Du jedoch bereits während Deiner ersten Krankschreibung eine weitere Erkrankung erleidest, verlängert sich der Zeitraum der Lohnfortzahlung nicht.
Wer hat Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Voraussetzungen
krank geschrieben
Die erste Voraussetzung für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass Du von einem Arzt krankgeschrieben bist. Nicht jeder Arbeitnehmer ist bei jeder Erkrankung arbeitsunfähig. Wenn Du zum Beispiel in einem Büro am Schreibtisch arbeitest und Dir ein Bein gebrochen hast, kann es sein, dass Du von Deinem Arzt als arbeitsfähig eingestuft wirst. Wenn Du jedoch für Deine Arbeit mobil sein musst und beispielsweise als Krankenpfleger oder als Bauarbeiter tätig bist, kann die gleiche Erkrankung dann zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.
mind. 4 Wochen gearbeitet
Eine weitere Voraussetzung für eine Lohnfortzahlung während einer Krankheit ist, dass Du mindestens vier Wochen lang ohne Unterbrechung Deiner Arbeit nachgegangen sein musst. Wenn Du also eine neue Anstellung hast, muss das Arbeitsverhältnis erst einmal einen Monat lang bestehen, damit Du eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten kannst. Wenn Du vorher erkrankst, hast Du stattdessen einen Anspruch auf Krankengeld von Deiner Krankenkasse.
Es kann vorkommen, dass Du bereits vor Beginn Deiner neuen Anstellung krank wirst und Du Deine Arbeit zum Beispiel erst zwei Wochen später beginnen kannst. Dann gilt ab dem Tag die vier wöchige Frist, ab dem Du zum ersten Mal arbeitest und dann einen Monat lang durchgängig gearbeitet hast. Dein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt in diesem Beispiel also ab der sechsten Woche nach dem Beginn des Arbeitsvertrags.
Wenn Du krankgeschrieben bist und Dein Arbeitsverhältnis vorher fristgemäß endet, dann findet ab diesem Zeitpunkt auch keine Lohnfortzahlung mehr statt. Auch dann, wenn Du eigentlich für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben bist.
Ausnahmen
Es besteht allerdings selbst bei der Erfüllung der vierwöchigen Frist nicht immer das Recht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn Du die Arbeitsunfähigkeit selber verschuldet hast, muss Dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Es ist jedoch relativ selten, dass diese Ausnahme angewandt wird. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Arbeitsunfähigkeit von Dir fahrlässig provoziert wurde. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, dass Du Deine Unschuld beweisen musst. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du in einer tätlichen Auseinandersetzung verwickelt warst und durch eine daraus resultierende Verletzung kurzzeitig arbeitsunfähig bist.
Hier findest Du ein paar Beispiele für fahrlässiges Verhalten und eine daraus entstehende selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit:
- Betrunken Auto gefahren und dadurch einen Unfall verursacht haben.
- Nicht im Kraftfahrzeug angeschnallt gewesen und deshalb bei einem Bremsvorgang verletzt wurden.
- Eine tätliche Auseinandersetzung provoziert haben und dadurch verletzt wurden.
- Die Ausübung von einem außergewöhnlich gefährlichen Nebenjob.
- Eine Nebentätigkeit ausführen, die die eigenen Kräfte übersteigt.
Sonderfälle
Kur / Rehabilitation
Ein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung besteht manchmal auch dann, wenn Du eine Kur oder eine andere Rehabilitationsmaßnahme machst. Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Kur beziehungsweise Rehabilitationsmaßnahme ist medizinisch erforderlich.
- Deine Krankenkasse oder ein anderer Sozialversicherungsträger genehmigt die Kur beziehungsweise die Rehabilitationsmaßnahme.
Urlaub
Besonders ärgerlich ist es, während dem Urlaub krank zu werden. Aber auch in diesem Fall kannst Du Dich krankschreiben lassen und jeder Tag, an dem Du arbeitsunfähig bist, zählt rechtlich als Arbeitstag.
Das bedeutet, dass Du keine Urlaubstage fürs krank sein opfern musst! Du bekommst die verlorenen Urlaubstage an denen Du krank warst, wieder gutgeschrieben. Außerdem bekommst Du natürlich ebenfalls für bis zu sechs Wochen eine Lohnfortzahlung.
Freizeit
Es kommt öfters zu Streitfällen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wenn eine Krankheit durch besondere Freizeitaktivitäten entstanden ist. Wenn Du einen riskanten Sport ausübst und Dich deshalb so verletzt, dass Du für kurze Zeit arbeitsunfähig wirst, wird dies von den Arbeitsgerichten in der Regel nicht als selbstverschuldete Krankheit bewertet.
Theoretisch ist es zwar möglich, dass Du wegen Selbstverschuldung keine Entgeltfortzahlung bei einer Krankheit erhältst. Praktisch hat das Bundesarbeitsgericht bisher aber selbst Verletzungen die durch Fallschirmspringen oder alpines Klettern verursacht wurden, bisher nicht als fahrlässige Verschuldung von einer Arbeitsunfähigkeit bewertet.
Wie hoch ist der Lohn im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist genauso hoch, wie Dein reguläres Gehalt. Dabei zählt der Betrag, der in Deinem Arbeitsvertrag steht. Überstunden werden Dir im Krankheitsfall nicht gezahlt, selbst wenn Du diese regelmäßig machst.
Sollte in Deinem Tarifvertrag eine andere Regelung stehen, so ist diese nur dann gültig, wenn sie zu Deinem Gunsten ist.
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
Anzeigepflicht
Damit Du überhaupt eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen kannst, musst Du die sogenannte Anzeigepflicht erfüllen. Das bedeutet, dass Du sobald Du arbeitsunfähig bist, Deinen Arbeitgeber darüber informierst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Dich zurzeit wegen einer Dienstreise im Ausland befindest, im Urlaub oder einfach zuhause bist.
Nachweispflicht
Eine weitere Pflicht für Dich als Arbeitnehmer ist die Nachweispflicht. Diese besteht immer dann, wenn Du länger als drei Tage arbeitsunfähig bist. Deiner Nachweispflicht gehst Du nach, indem Du Dir von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lässt. Auf dieser muss stehen, bis zu welchem Datum Du wahrscheinlich krank sein wirst. Außerdem muss vermerkt sein, dass die Krankenkasse von Deinem Arzt informiert wurde.
Eine nachträglich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht gültig.
FAQs
Wie lange zahlt der Arbeitgeber wenn man krank ist?
Wenn man krank ist zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den Lohn weiter.
Wie lange Krankengeld bei gleicher Krankheit?
Krankengeld bei gleicher Krankheit gibt es für höchstens sechs Wochen. Wenn zwischen der ersten Krankschreibung und der zweiten Krankschreibung mindestens ein halbes Jahr liegt, kannst Du erneut Krankengeld für die gleiche Krankheit erhalten.
Wann beginnt die Lohnfortzahlung erneut?
Die Lohnfortzahlung beginnt nach einem Tag erneut. Wenn die eine Krankschreibung endet und anschließend wegen einer anderen Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit besteht, beginnt die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen von vorne.
Ist Lohnfortzahlung bei Krankheit Pflicht?
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist Pflicht, wenn der Arbeitnehmer seit mindestens vier Wochen am Stück für den Arbeitgeber tätig war. Außerdem muss der Arbeitnehmer für eine Lohnfortzahlung bei Krankheit seiner Anzeigepflicht sowie der Nachweispflicht nachgekommen sein.