In der Probezeit gelten andere Regeln für die Kündigungsfrist als in einem normalen Arbeitsverhältnis. Schließlich ist die Probezeit der Zeitraum, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer herausfinden sollen, ob sie zueinander passen. Aber musst Du deshalb Sorge haben, einfach fristlos entlassen zu werden? Welche Kündigungsfrist in der Probezeit gilt, mit welchen Gründen Dir gekündigt werden darf, und wann Du unter besonderem Kündigungsschutz stehst, erfährst Du hier.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen. Das bedeutet, dass laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl Du als auch Dein Arbeitgeber mit dieser Frist das Arbeitsverhältnis kündigen kann.
Bei der gesetzlichen Kündigungsfrist der Probezeit handelt es sich um die Minimalvorgabe. Falls in Deinem Betrieb oder in der Branche, in der Du tätig bist, ein Tarifvertrag besteht, kann die Kündigungsfrist in der Probezeit auch entsprechend länger sein.
In Ausnahmefällen ist auch eine kürzere Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit rechtmäßig. Dies muss ebenfalls in dem Tarifvertrag vereinbart worden sein und darf nur für einzelne, spezielle Verträge gelten. Zum Beispiel in Verträgen für ein Aushilfsarbeitsverhältnis.
unbefristete Verträge
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen. Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hast und eine Probezeit vereinbart wurde, kann Dir innerhalb der ersten sechs Monate mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Es kann auch sein, dass vertraglich eine kürzere Probezeit vereinbart wurde. Dann gilt die verkürzte Frist für die Kündigung nur für den vereinbarten Zeitraum.
Die Kündigungsfrist ist auch für Arbeitnehmer während der Probezeit gültig. Auch Du kannst also unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist während der Probezeit das Arbeitsverhältnis beenden.
Falls eine längere Probezeit vereinbart wurde, muss vor Deiner Kündigung der Betriebsrat in die Entscheidung mit einbezogen beziehungsweise angehört werden. Eine solche verlängerte Probezeit ist jedoch nicht grundsätzlich rechtmäßig, sondern nur in besonderen Fällen. Bei leitenden Beamtenpositionen ist eine Probezeit von sogar bis zu zwei Jahren möglich. Bei allen längeren Probezeiträumen über sechs Monate hinaus gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
befristete Verträge
Bei einem befristeten Probearbeitsverhältnis endet das Arbeitsverhältnis automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt.
In diesem Fall kannst Du nichts gegen den Auslauf des Vertrages unternehmen. Die Kündigung zu diesem festgesetzten Zeitpunkt muss dann auch nicht noch einmal zwei Wochen vorher angekündigt werden.
Dein Arbeitgeber darf Dir dafür bei einem befristeten Arbeitsvertrag allerdings auch nicht ordentlich kündigen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dieses Recht ausdrücklich in dem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Es kann auch sein, dass Du nach Ende der Befristung doch noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhältst. Der alte Vertrag wird dann ungültig und der neue tritt in Kraft. Eine erneute Probezeit ist dann normalerweise nicht mehr zulässig.
Wann kann in der Probezeit gekündigt werden?
Frist
Solange die Probezeit besteht, gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit gilt für den gesamten Zeitraum der Probezeit, höchstens jedoch für sechs Monate. Du kannst also theoretisch auch an dem letzten Tag der Probezeit noch fristlos gekündigt werden.
Bei komplexen beruflichen Tätigkeiten wird manchmal eine längere Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart. Diese verlängerte Probezeit kann manchmal bis zu neun Monate lang andauern und selten sogar bis zu zwei Jahren.
Wenn Dein Arbeitgeber während der Probezeit diese verlängern möchte, ist dies möglich, wenn Du beispielsweise längere Zeit krank warst. Allerdings beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit nach den sechs Monaten dann vier Wochen. Außerdem stehst Du nach sechs Monaten unter dem allgemeinen Kündigungsschutz. Das bedeutet, Dein Arbeitgeber muss dann für das Kündigen in der Probezeit Gründe nennen.
Es ist auch möglich, dass Dein Arbeitgeber in Deinem Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist festgelegt hat. Wenn in dem Vertrag nicht deutlich wird, dass diese längere Frist erst nach der Probezeit gültig ist, dann gilt die verlängerte Kündigungsfrist bereits während der Probezeit.
Fristlose Kündigung
Eine weitere Ausnahme von der zweiwöchigen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit besteht bei einer fristlosen Kündigung. Diese sogenannte außerordentliche Kündigung hat keine Frist, muss aber wegen eines wichtigen Grundes ausgesprochen werden und muss konkret begründet sein. Außerdem muss vorher mindestens eine Abmahnung stattgefunden haben.
Eine fristlose Kündigung ist zum Beispiel dann rechtmäßig, wenn Du Deinen Arbeitgeber bestohlen hast und er Dir dieses Vergehen nachweisen kann.
Gründe
Bei einer Kündigung in der Probezeit muss Dein Arbeitgeber keine Gründe nennen. Das Kündigen in der Probezeit kannst auch Du ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der zweiwöchigen Frist ausüben.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht ausschließlich dann, wenn die Probezeit länger als sechs Monate andauert. Nach einem halben Jahr müssen sowohl Dein Arbeitgeber, als auch Du eine Kündigung begründen.
Falls Du den begründeten Verdacht hast, dass Deine Kündigung wegen Deines gewerkschaftlichen Engagements, auf Grund Deiner sexuellen Orientierung oder Deiner politischen Einstellung ausgesprochen wurde, solltest Du Dich an den Betriebsrat wenden und Deinen Arbeitgeber auffordern, zu dem Vorwurf Stellung zu beziehen. Eine Kündigung aus einem diskriminierenden Grund ist immer rechtswidrig.
Wer hat Kündigungsschutz in der Probezeit - und wer nicht?
Kündigungsschutz
Schwangere
Wenn Du Schwanger bist, stehst Du laut dem Mutterschutzgesetz auch während der Probezeit unter besonderem Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Dir nicht gekündigt werden kann.
Du bist nicht verpflichtet, Deinen Arbeitgeber sofort von Deiner Schwangerschaft zu unterrichten. Falls Dir jedoch gekündigt wird, musst Du innerhalb von zwei Wochen Deinem Arbeitgeber mitteilen, dass Du schwanger bist. Darüber hinaus solltest Du der Kündigung in diesem Zeitraum auch schriftlich widersprechen.
Wenn Dein Kind bereits auf die Welt gekommen ist, stehst Du ebenfalls unter Kündigungsschutz. Dieser dauert dann bis vier Monate nach der Geburt.
Schwerbehinderte
Falls Du schwerbehindert bist, stehst Du eigentlich ebenfalls unter besonderem Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz besteht aber erst sechs Monate nach Beginn Deiner neuen Tätigkeit.
In der Probezeit gilt für Dich also eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Allerdings muss Dein Arbeitgeber die Kündigung innerhalb von vier Tagen dem Integrationsamt mitteilen. Wenn Dein Arbeitgeber das vergisst, ist die Kündigung unwirksam.
Unzeit
Es kann in manchen Fällen ein Schutz für die Kündigung in der Probezeit bestehen, wenn die Kündigung zu einer sogenannten Unzeit stattfindet. Darunter versteht man einen Zeitraum, in dem eine Kündigung nicht zumutbar ist. Es gibt keine allgemeingültigen Regeln dafür, was als Unzeit gilt.
Im Streitfall zwischen Deinem Arbeitgeber und Dir entscheidet das zuständige Arbeitsgericht über den Einzelfall. Ein Beispiel für eine Kündigung in der Probezeit zu einer Unzeit kann es sein, dass Dein Ehepartner wenige Tage vor der Kündigung verstorben ist.
Betriebsrat
Bei einer Kündigung in der Probezeit muss Dein Arbeitgeber den Betriebsrat über die Kündigung informieren. Wenn Dein Arbeitgeber dies vergisst, ist die Kündigung nicht wirksam.
Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf ist in dem Jahr 2011 sogar zu dem Schluss gekommen, dass dem Betriebsrat der Hintergrund von der Kündigung in der Probezeit mitgeteilt werden muss.
Falls Du bereits länger als sechs Monate in der Probezeit bist, muss Dein Arbeitgeber den Betriebsrat sogar zu der Kündigung anhören.
kein Kündigungsschutz
Mit Ausnahme der oben genannten Fälle besteht grundsätzlich kein Kündigungsschutz im Verlauf der Probezeit. Da Deine Kündigung in der Probezeit von Deinem Arbeitgeber nicht begründet werden muss, besteht während dem gesamten Probezeitraum ein besonderes Risiko, gekündigt zu werden.
FAQs
Wann beginnt die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beginnt ab dem Tag, an dem die Kündigung erhalten wird. Wenn die Übergabe der Kündigung also an dem 01.10. erfolgt, beginnt die zweiwöchige Frist ab dem 01.10. Falls die Kündigung postalisch zugestellt wird, gilt der Tag, an dem der Empfänger die Kündigung erhalten hat.
Kann die Kündigungsfrist in der Probezeit verlängert werden?
Die Kündigungsfrist in der Probezeit kann verlängert werden, wenn ein entsprechender Tarifvertrag besteht.
Wann kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?
Fristlos kündigen in der Probezeit kannst Du immer dann, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt. Du kannst von dem ersten Tag bis zu dem letzten Tag der Probezeit fristlos kündigen, musst jedoch in dem Kündigungsschreiben die besonders belastenden Umstände konkret benennen.
Kann man in der Probezeit gekündigt werden wenn man schwanger ist?
Wenn man schwanger ist, darf man in der Probezeit nicht gekündigt werden. Es greift der Sonderkündigungsschutz.
Kann ich in der Probezeit gekündigt werden, wenn ich krank bin?
In der Probezeit kann Dir gekündigt werden, wenn Du krank bist. Dein Arbeitgeber muss sogar gar keinen Grund für eine Kündigung in der Probezeit angeben.
Hat man in der Probezeit Mutterschutz?
In der Probezeit hat man Mutterschutz. Das bedeutet, dass Dir nicht gekündigt werden darf.