Jeder Neubeginn bringt Unsicherheiten mit sich. Das gilt auch für den Start bei einem neuen Arbeitgeber. Ob Mitarbeiter und Unternehmen zueinander passen, müssen beide ja erst noch herausfinden. Und darum folgt auf die Zusage nach dem Bewerbungsgespräch meist erst einmal eine Probezeit. Dieser Testlauf kann der Beginn einer langen Zusammenarbeit werden – oder aber ein schnelles Ende finden. Denn eine Kündigung innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten einfacher ausgesprochen werden. Was Du zur Kündigung in der Probezeit wissen musst und wie es danach für Dich weitergehen kann, erfährst Du hier.
Wie kann in der Probezeit gekündigt werden?
Wichtig ist, dass die Probezeit überhaupt vereinbart ist. Denn sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie gilt nur, wenn sich Dein Arbeitgeber und Du bei Abschluss des Arbeitsvertrages auf eine Probezeit geeinigt haben. Diese darf dann längstens sechs Monate dauern, kann aber auch kürzer sein. Längere Probezeiten sind vom Gesetzgeber untersagt. Für diese sechs Monate Probezeit gelten andere Regeln, vor allem bezüglich einer eventuellen Kündigung.
ohne Grund
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit kann sowohl von Deinem Arbeitgeber als auch von Dir als Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Dein Arbeitgeber muss jedoch im Vorfeld bei jeder Kündigung, auch in der Probezeit, die Zustimmung des Betriebsrates einholen, falls vorhanden. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Kündigung in der Probezeit liegt jedoch beim Arbeitgeber.
unter Einhaltung der Frist
Was die Kündigung in der Probezeit betrifft, heißt es im Arbeitsrecht: "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig von der Dauer der Probezeit. Selbst bei einer einmonatigen Probezeit gelten also die zwei Wochen Kündigungsfrist. Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Das heißt, wenn Du kündigen willst, musst Du darauf achten, wann Du die Kündigung abschickst. Wichtig ist hier, dass sie spätestens am letzten Tag der Probezeit zugestellt wird und unter normalen Umständen gelesen werden könnte. Das heißt also zum Beispiel nicht erst am letzten Tag abends 20 Uhr im Briefkasten der Firma landet. Sonst verpasst Du gegebenenfalls die Kündigungsfrist der Probezeit.
ohne Kündigungsschutz
In der Probezeit greift der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht. Das heißt, dass die Kündigung in der Probezeit auch am letzten Tag ausgesprochen werden kann. Ist dies der Fall, musst Du als Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen Deinen Arbeitsplatz räumen. Der Kündigungsschutz tritt nämlich generell erst nach sechs Monaten der Beschäftigung ein und nicht etwa automatisch mit dem Ende der Probezeit. Das bedeutet, dass Du nach Ende einer beispielsweise dreimonatigen Probezeit dann noch drei Monate ohne Kündigungsschutz arbeiten musst, sofern die Firma mindestens zehn Angestellte (ohne Auszubildende) in Vollzeit beschäftigt. Außerdem: viele gehen davon aus, dass sie sofort Kündigungsschutz genießen, wenn keine Probezeit vereinbart wurde. Das ist leider falsch. Der Kündigungsschutz greift unabhängig von der Probezeit immer erst dann, wenn Du sechs Monate im Unternehmen beschäftigt bist.
beide Parteien
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für Dich als Arbeitnehmer gelten für die Probezeit die gleiche Kündigungsfrist und die gleichen Regeln, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Wann kann der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen - und wann nicht?
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit kann schneller und unmittelbarer erfolgen. Diese Tatsache wird leider von einigen Arbeitgebern massiv missbraucht. In der Probezeit werden Arbeitnehmer in der Regel ja noch angelernt und werden dementsprechend auch meist weniger bezahlt. In Kombination mit den einfacheren Kündigungsregeln hat es sich deshalb in einigen Arbeitsplätzen eingebürgert, dass viele neue Mitarbeiter direkt oder unmittelbar nach der Probezeit die Kündigung bekommen. Deswegen ist es für Dich als Arbeitnehmer wichtig zu wissen, welche Kündigungen in der Probezeit letztlich auch rechtens sind.
grundsätzlich erlaubt
Grundsätzlich kann Dich Dein Arbeitgeber in der Probezeit wie beschrieben innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch, wenn die Gründe für eine Kündigung in der Probezeit nicht aus- und angesprochen werden müssen, sind es doch oft dieselben, wegen denen die Probezeit nicht bestanden wird, und zwar:
- Mangelhafte Arbeitsleistungen
- Wiederholte Unpünktlichkeit und Fehlzeiten
- Fehlende oder schlechte Fachkenntnisse
- Unzureichende Integration ins Team
- Unterschiedliche Vorstellungen über die Zusammenarbeit
grundsätzlich nicht möglich
Auch, wenn der Kündigungsschutz noch nicht greift, bist Du als Arbeitnehmer in der Probezeit keinesfalls rechtlos. Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung während der Probezeit bestimmte Voraussetzungen beachten. Allgemein darf die Kündigung in der Probezeit nicht willkürlich sein, nicht aus sachfremden Motiven erfolgen oder eine unzulässige Maßregelung darstellen. In folgenden konkreten Fällen wird die Kündigung in der Probezeit also unwirksam:
- aus diskriminierenden Gründen: wegen der sexuellen Orientierung, gewerkschaftlicher oder politischer Tätigkeit
- zur sogenannten „Unzeit“: Die Unzeit ist beispielsweise der Tag vor der Beerdigung des an Krebs verstorbenen Ehegatten, also dann, wenn Du als Arbeitnehmer besonderen Belastungen ausgesetzt bist, die herausragende Rücksichtnahme erfordern.
- Wenn der Betriebsrat nicht informiert wurde: vergisst der Arbeitgeber den Betriebsrat über den Hintergrund der Kündigung zu informieren ist die Kündigung in der Probezeit unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
unverbindliche Ersteinschätzung
Falls Du eine Kündigung in der Probezeit von Deinem Arbeitgeber bekommst, kannst Du übrigens auf klugo.de eine unverbindliche Ersteinschätzung bekommen, ob diese auch rechtens ist.
Was ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Das Besondere bei der Kündigung in der Probezeit sind vor allem die Regeln für die Kündigungsfrist. Dabei können Kündigungsfristen in der Probezeit je nach Fall und Vorfall ganz unterschiedlich sein.
Regelfrist
Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen und wird immer zum Ende oder zum 15. eines Monats ausgesprochen. Bei einer Kündigung während der Probezeit beträgt die Frist hingegen nur zwei Wochen. Das Arbeitsverhältnis endet dann außerdem genau zwei Wochen nach dem Tag der Kündigung und nicht erst zum Ende oder zur Mitte des Monats. Für eine Kündigung in der Probezeit erlaubt das Arbeitsrecht prinzipiell zwar auch eine kürzere oder längere Kündigungsfrist. Das muss dann aber explizit so im Arbeitsvertrag stehen. Die Kündigungsfrist in der Probezeit gilt übrigens vor allem für unbefristete Arbeitsverträge. Ist ein Arbeitsvertrag hingegen befristet, muss gar nicht gesondert gekündigt werden. Geht der Vertrag ein halbes Jahr, dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Soll es dann verlängert werden, muss ein neuer Vertrag angesetzt werden
Ausnahmen
In der Probezeit genießt Du als Arbeitnehmer meist keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn Du eine Kündigung in der Probezeit erhältst, musst Du es im Normalfall also so hinnehmen. Es gibt jedoch auch schon für die Probezeit besondere Regelungen. So zum Beispiel für:
- Schwangere: hier gilt der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, um die Schwangere vor psychischen Belastungen zu bewahren.
- Schwerbehinderte: sie sind normalerweise ebenfalls besonders vor Kündigungen geschützt. Im Falle der Probezeit greifen die Schutzregeln (wie beim Kündigungsschutzgesetz) aber erst nach sechs Monaten. Wenn Du dennoch gekündigt wirst, muss das dem Integrationsamt angezeigt werden, und zwar innerhalb von vier Tagen.
- Betriebsratsmitglieder
- Eltern in der Elternzeit
Azubis
Für Azubis gelten andere Regel für die Probezeit nach Berufsbildungsgesetz. So schreibt es zum Beispiel eine Mindest-Probezeit von einem Monat und eine Maximal-Probezeit von vier Monaten vor. Im öffentlichen Dienst ist eine Probezeit für Azubis von drei Monaten fest vorgeschrieben. Auszubildende in Pflegeberufen haben sogar sechs Monate Probezeit. Für Azubis gilt außerdem eine besondere Kündigungsfrist für die Probezeit. Denn Berufsanfänger befinden sich in einer besonderen Lebensphase. Sie sind noch auf der Suche und vielleicht nicht besonders sicher, ob sie ihren Traumberuf schon gefunden haben. Eine Kündigung in der Probezeit soll daher für beide Seiten besonders einfach gehen. Deswegen besteht in einem Ausbildungsverhältnis gar keine Kündigungsfrist in der Probezeit, außer, es ist so vereinbart.
Tarifvertrag
Dein Arbeitgeber kann die verkürzte Kündigungsfrist für die Probezeit zwar nicht weiter reduzieren. Er kann sie aber vertraglich verlängern. Das ist gerade bei Tarifverträgen möglich. Dort können für die Probezeit Kündigungsfristen geregelt sein, die individuell für diesen Tarifvertrag vereinbart wurden. Längere Kündigungsfristen sind hingegen eher unüblich. Auch die Probezeit an sich kann in Tarifverträgen anders geregelt sein. Vor allem im Öffentlichen Dienst und den dort geltenden Tarifverträgen kommen kürzere Probezeiten vor.
fristlose Kündigung
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können in der Probezeit eine außerordentliche Kündigung, also eine fristlose Kündigung, aussprechen. Dafür braucht es aber stichhaltige Gründe.
Außerordentliche Gründe für Dich als Arbeitnehmer wären:
- Kein Gehalt trotz Erinnerung
- Belästigung
- Mobbing/Gewalt
- Unverhältnismäßig viele Überstunden
- Arbeitssicherheit nicht gegeben
Willst Du kündigen, und das während der Probezeit, solltest Du den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen. Die Aufzählungen zeigen ja, dass es sich um besonders schwerwiegende Verhältnisse handeln muss. Wenn derartige Umstände vorliegen, solltest Du neben Deiner Kündigung außerdem entsprechende Interessenverbände informieren, also Betriebsräte, Gewerkschaften und, wenn nötig, die Polizei. Schließlich müssen gegebenenfalls vorliegende Straftaten auch zur Anzeige gebracht werden.
Außerordentliche Gründe für den Arbeitgeber wären:
- Diebstahl
- Randale
- Rufschädigung/Beleidigung
- Betriebsspionage
- Sexuelle Belästigung
Vor einer fristlosen Kündigung muss Dein Arbeitgeber jedoch mindestens eine oder zwei Abmahnungen aussprechen. Außerdem müssen konkrete Beweise für den Verstoß vorliegen.
Wird außerordentlich gekündigt, entfällt die Kündigungsfrist der Probezeit. Dein Arbeitsverhältnis ist dann sofort beendet. Du musst Deine Sachen packen und Deinen Arbeitsplatz noch am selben Tag räumen.
Wie kann der Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen?
Eine Kündigung während der Probezeit durch den Arbeitnehmer ist heutzutage nichts Seltenes mehr. Auch Arbeitgeber stehen in vielen Branchen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter zu halten. Es kann daher sein, dass eine Kündigung in der Probezeit von Dir aus geht. Hier einige Tipps, wie Du Deine Kündigung in der Probezeit angehst:
- Bereite Dich gut auf das Gespräch mit Deinem Chef vor. Überlege Dir vorher, wie Du Deinen Entschluss für die Kündigung in der Probezeit begründen möchtest.
- Lass Dich nicht zu emotionalen Ausbrüchen verleiten. Böses Blut bringt Dich persönlich und beruflich nicht weiter.
- Weihe Deine neuen Kollegen ein. So können sie sich darauf einstellen, dass die neu besetzte Stelle wieder wegbricht. Nichts ist schlimmer als ein plötzlicher Abgang. Mit einer richtigen Verabschiedung beweist Du außerdem Charakterstärke.
- Befolgst Du diese Regeln, schonst Du Deine Nerven und die der anderen. Und ganz nebenbei bleibt Dein guter Ruf erhalten, trotz Deiner Kündigung in der Probezeit, was für Deine späteren Bewerbungen nicht schaden kann.
Muster-Schreiben
Willst Du in der Probezeit die Kündigung, musst Du neben dem Verhaltenskodex natürlich auch eine schriftliche Kündigung einreichen. Das Layout einer schriftlichen Kündigung ist zwar formlos, dennoch müssen einige Informationen zwingend enthalten sein, wie:
- die vereinbarte Kündigungsfrist der Probezeit
- das entsprechende Datum der Beendigung
- der Kündigungsgrund (gilt nicht für Ausbildung, bei Arbeitnehmern optional)
Ansonsten hast Du relativ freie Hand. Du kannst zum Beispiel mit einer Grußformel enden oder Dich noch einmal für die gemeinsame Zeit bedanken.
Hier einmal ein Beispiel:
Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten], hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein einfaches Arbeitszeugnis zu erstellen.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen ________________________ Unterschrift des Arbeitnehmers ________________________ Unterschrift des Arbeitgebers Kündigung erhalten am: ________________________
Welche Gründe gibt es für eine Kündigung in der Probezeit?
Arbeitgeber
Auch, wenn Dein Arbeitgeber grundsätzlich keine Gründe angeben muss, wenn er Dich in der Probezeit kündigen will: auch für Dich ist es gut zu wissen, worauf Du in Deiner Probezeit achten solltest, um ihm keine Gründe zu liefern.
personenbedingte Gründe
Wie der Name vermuten lässt, meint „personenbedingt“, dass die Kündigung an der Person hängt, die in der Probezeit gekündigt wird. Dabei geht es unter anderem um charakterliche Eigenschaften oder fehlende Fähigkeiten.
Krankheit
Ein spezieller Fall der personenbedingten Kündigung in der Probezeit und der wahrscheinlich häufigste, ist wegen Krankheit. Hier geht es nicht darum, dass Du mal einen Schnupfen hast, sondern dass Du häufig kurzzeitig oder langfristig krank bist. Dabei kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung damit zu rechnen ist, dass auch in Zukunft häufige Kurzerkrankungen auftreten. Letztlich muss immer der Einzelfall betrachtet und im Zweifelsfall ein medizinisches Gutachten eingeholt werden. Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, könntest Du versuchen, erst einmal mit Deinem Arbeitgeber zu verhandeln, um die Probezeit möglicherweise zu verlängern und so die verlorene Zeit wieder reinzuholen.
Kompetenzen
Es können aber auch wichtige Kompetenzen fehlen, die zur Kündigung in der Probezeit führen. Vielleicht hast Du Dich überschätzt und hast beim Bewerbungsgespräch etwas dick aufgetragen. Nun bist Du den Anforderungen und Verantwortlichkeiten in Deinem neuen Job doch nicht gewachsen und kannst die Erwartungen nicht erfüllen.
Parteimitgliedschaft
Ob politische Aktivitäten eine personenbedingte Kündigung in der Probezeit rechtfertigen, wird unterschiedlich bewertet, zum Beispiel wenn es um rechtsextremes Gedankengut geht. So hat das Bundesarbeitsgericht in 2012 entschieden, dass eine NPD-Mitgliedschaft als solche noch kein legitimer Kündigungsgrund für einen Angestellten im Staatsdienst (also für einen Beamten) sei. Das Verbreiten und Propagieren rechtsextremer und verfassungsfeindlicher Inhalte hingegen schon.
andere Gründe
Mitunter kann es sein, dass Dich psychische Barrieren daran hindern, Deinen Job auszuüben. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Du im medizinischen Bereich arbeitest und Du Deine Arbeit aufgrund von Ekel nicht ausüben willst und sich dies auch in absehbarer Zukunft nicht ändert.
verhaltensbedingte Gründe
Erfolgt eine Kündigung des Arbeitsvertrags in der Probezeit durch verhaltensbedingte Gründe, dann bist Du als Arbeitnehmer Deinen vereinbarten Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen. Es liegt also eine Arbeitspflichtverletzung vor, welche per se erstmal nichts mit den persönlichen Einstellungen zu tun hat. Dabei kann es beispielsweise um Tablettensucht oder Diebstahl gehen.
betriebsbedingte Gründe
Eine betriebsbedingte Kündigung in der Probezeit betrifft Schwangere oder Schwerbehinderte. Denn eine betriebsbedingte Kündigung meint, dass eine rechtmäßige Kündigung trotz Kündigungsschutz vom Arbeitgeber erwirkt wird. Gründe für betriebsbedingte Kündigungen können eine Insolvenz des Arbeitgebers oder die allgemeine Abschaffung der Stelle sein. Da alle anderen Arbeitnehmer noch gar keinen Kündigungsschutz genießen, betrifft sie diese Regelung nicht.
Arbeitnehmer
Manche Arbeitnehmer stehen so unter Druck, dass sie lieber Umstände in Kauf nehmen, als aufzubegehren – aus Angst, schon in der Probezeit die Kündigung zu bekommen. Trotzdem solltest Du ehrlich zu Dir selber sein. Wenn es zu Situationen kommt, in denen Du Dich nicht wohl fühlst, solltest Du natürlich erst einmal das Gespräch suchen. Mögliche Gründe für die Kündigung während der Probezeit gibt es viele. Wenn Du die Kündigung in der Probezeit dann tatsächlich in Erwägung ziehst, sollten sie aber gut sein. Denn erstmal ausgesprochen, kannst Du die Kündigung nicht einfach wieder ungeschehen machen. Außerdem musst Du Deine Entscheidung für die Kündigung in der Probezeit natürlich auch beim nächsten Arbeitgeber begründen können.
Nichteinhaltung des Arbeitsvertrags
Wenn Dir Dein Arbeitgeber viel zu viele, völlig andere oder zu wenige Aufgaben gibt, dann ist der Arbeitsvertrag nicht umgesetzt. Das ist auch der Fall, wenn Du Dein Gehalt nicht rechtzeitig bekommst oder Deine Arbeits- und Ruhezeiten nicht respektiert werden. In diesem Fall ist eine Kündigung in der Probezeit absolut verständlich.
Arbeitsplatz gefällt nicht
Irgendwie hast Du Dir das alles anders vorgestellt. Im Vorstellungsgespräch klangen die Aufgaben spannender, der Chef war lockerer und die Kollegen waren anfangs auch noch netter. Klar gibt es immer Dinge, die im Job nicht so viel Spaß machen. Aber wenn folgende Aspekte am Arbeitsplatz nicht funktionieren, solltest Du lieber die Kündigung in der Probezeit einreichen, als Dich zu quälen.
Arbeitsinhalt
Vielleicht übernimmst Du völlig andere Aufgaben, als es die Stelle in Aussicht gestellt hat. Oder Du bekommst entweder zu viel oder aber zu wenig Verantwortung. Wenn Deine tatsächliche Arbeit nicht das widerspiegelt, was Deinen Kompetenzen oder dem Arbeitsvertrag entspricht, Du entweder über- oder unterfordert bist, dann ist es legitim, die Kündigung in der Probezeit einzureichen.
Arbeitsumfeld
Eine Kündigung in der Probezeit ist auch dann notwendig, wenn die Atmosphäre mit den Kollegen oder Vorgesetzten nicht stimmt. Denn sollte dies der Fall sein, kannst Du Deinen Job gar nicht richtig machen. Gute Arbeit basiert auf guten zwischenmenschlichen Verhältnissen. Wenn die Unternehmenskultur und deren Werte nicht zu Deinem Charakter passen, dann wird sich das auch zukünftig nicht ändern.
andere Stelle
Wahrscheinlich hast Du Dich nicht nur auf eine Stelle beworben. Je nach Betrieb kann das Bewerbungsverfahren unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb kann die Zusage für eine Stelle kommen, wenn Du bereits einen anderen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und somit eine Kündigung in der Probezeit erfordern. Vor allem, wenn Du Berufsstarter bist, sind sich aber auch die Arbeitgeber meist im Klaren, dass Du wahrscheinlich noch andere Positionen in Aussicht hast. Bevor Du Dir also eine hanebüchene Geschichte ausdenkst, sei am besten einfach ehrlich. Trotzdem: Du bist nicht dazu verpflichtet, Deinen neuen Arbeitgeber zu nennen oder Dich zu der Auswahl in irgendeiner Form zu äußern.
Was sind meine nächsten Schritte?
Du willst in der Probezeit selbst kündigen? Dann solltest Du Dich um einen möglichst fairen und respektvollen Abgang bemühen, damit die Kündigung in der Probezeit möglichst unkompliziert abläuft. Die Welt ist klein und wer weiß, wann Du wieder mit Deinem Chef oder den Kollegen zu tun haben wirst.
1. Kündigung prüfen
Damit die Kündigung während der Probezeit rechtens ist, musst Du sicher sein, dass Du alle Regeln eingehalten hast. Das heißt, Du solltest unbedingt bezüglich der Probezeitregeln und Kündigungsfristen in Deinem individuellen Fall Deinen Arbeitsvertrag überprüfen. Wenn Du das erledigt hast, dann checke nochmal Dein Kündigungsschreiben auf Folgendes:
- Angaben zu Deinem Arbeitgeber
- Angaben zu Dir
- Ort und Datum
- ein eindeutiger Betreff
- Datum, wann der Arbeitsvertrag geschlossen wurde
- die Kündigungsfrist
- der Kündigungstermin
- Deine Unterschrift
2. Arbeitslos melden
Ob Du nach der Kündigung in der Probezeit sofort Arbeitslosengeld bekommst, hängt - wie beim festen Arbeitsverhältnis - davon ab, ob Du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest:
- gekündigt werden in der Probezeit: Du erhältst ab dem ersten Tag Deiner Meldung beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld.
- selbst kündigen in der Probezeit oder verhaltensbedingt gekündigt werden: Du wirst bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld gesperrt und erhältst erst danach finanzielle Unterstützung. Wenn Du jedoch gewichtige Gründe für Deine Kündigung vorlegen kannst, bist Du von dieser Sperrfrist befreit.
3. Jobsuche beginnen
Kündigen in der Probezeit fällt viel leichter, wenn Du schon einen neuen Job hast. Selbst wenn Du den Entschluss bereits gefasst hast, schon in der Probezeit die Kündigung einzureichen, so ist es dennoch erlaubt, mit der tatsächlichen Umsetzung dieses Vorhabens so lange wie möglich zu warten. So kannst Du nämlich die verbleibende Zeit nutzen, um Dich bei anderen Firmen zu bewerben und bis zum Zeitpunkt der Kündigung eine neue Anstellung zu finden. Vielleicht bittest Du Deinen baldigen Ex-Arbeitgeber noch um ein einfaches Arbeitszeugnis oder eine Tätigkeitsbeschreibung. So kannst Du die Probezeit und die dort gesammelten Erfahrungen zumindest formal nachweisen. Wichtig ist bei einer Kündigung in der Probezeit vor allem: nicht entmutigen lassen! Ein Fehlgriff bedeutet nicht, dass es im nächsten Job wieder so läuft. Stattdessen weißt Du jetzt, worauf Du achten musst.