Das Wichtigste auf einen Blick:
- 2024 beträgt der Steuerfreibetrag für Studenten 11.604 €
- Praktika und Minijobs sind bis zu 538 € pro Monat steuerfrei
- BAföG und Stipendien sind kein Einkommen und daher steuerfrei
Freibeträge für Studenten – Die Basics
Viele Studenten verdienen sich mit Nebenjobs etwas dazu. Entweder um über die Runden zu kommen, um sich hin und wieder einen Urlaub zu gönnen oder vielleicht um nebenbei schon ein paar Euro zu sparen. Aber wie steht es eigentlich um Steuerabgaben? Theoretisch muss jeder Arbeitnehmer in Deutschland sein Einkommen versteuern. Dank der gesetzlichen Steuerfreibeträge musst Du jedoch erst ab einem gewissen Einkommen Steuern zahlen. Aber aufgepasst: Hierbei gilt es einiges zu beachten! Grundsätzlich gilt ein fester Steuerfreibetrag - 2024 sind es 11.604 €. Egal ob Minijob, Werkstudentenjob, geringfügige Beschäftigung oder Nebenjob.
Die Höhe des Steuerfreibetrags für Studenten wird jährlich festgelegt
Der Steuerfreibetrag wird für jedes Jahr festgelegt. Die Höhe dieses Freibetrages ist übrigens identisch mit der Höhe des Betrages, der das Existenzminimum abdeckt. Folgende Übersicht zeigt Dir, dass der Steuerfreibetrag im Laufe der Jahre stetig leicht steigt:
Jahr | Steuerfreibetrag |
---|---|
2014 | 8.354 € |
2015 | 8.472 € |
2016 | 8.652 € |
2017 | 8.820 € |
2018 | 9.000 € |
2019 | 9.168 € |
2020 | 9.408 € |
2021 | 9.744 € |
2022 | 9.984 € |
2023 | 10.908€ |
2024 | 11.604€ |
Abgaben im Werkstudentenverhältnis
Als Werkstudent gilt für Dich ganz normal der jährliche Freibetrag. Du bist im Prinzip normaler Arbeitnehmer. Das heißt, dass automatisch Abgaben anfallen, wenn Dein Gehalt oberhalb der Freibetragsgrenzen liegt. Bleibst Du darunter, landet alles bei Dir und der Fiskus bekommt nichts. Neben Steuern zahlst Du als Werkstudent in der Regel aber auch Sozialversicherungsbeiträge. Die sind abhängig von der Höhe Deines Einkommens und Deiner Arbeitszeit. In die Rentenversicherung musst Du grundsätzlich einzahlen, kannst Dich aber mit einem Minijob gegebenenfalls auch hier befreien lassen. Verdienst Du nicht mehr als 538 € pro Monat, zahlst Du allerdings keine Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Minijobs sind steuerfrei
Minijobs sind gesetzlich klar definierte Beschäftigungsverhältnisse und mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von maximal 538 € sind sie grundsätzlich steuerfrei. Da Dein jährlicher Gesamtverdienst bei maximal 6.456 € liegt, kannst Du in einzelnen Monaten auch mehr als 538 € verdienen. Selbst wenn Du in einigen Monaten also Überstunden sammelst, deine Stunden aufstockst oder noch ein bezahltes Praktikum einlegst - mach Dir keinen Stress! Solange Dein Gesamtverdienst inklusive Überstunden und Weihnachts- und Urlaubsgeld den Grundfreibetrag nicht überschreitet, fallen keine Steuern an.
Keine Panik also, wenn Du einen spannenden Sommerjob bekommst und auf einmal Vollzeit arbeitest. Wenn Du in den Semesterferien zusätzlich jobbst, rutscht Dein Einkommen natürlich mal über die monatliche Einkommensgrenze. In diesem Fall zahlt Dein Arbeitgeber zwar Steuern und Sozialabgaben, diese bekommst Du aber bei Abgabe einer Steuererklärung zurück.
Was passiert, wenn der Studenten-Freibetrag überschritten wird?
Aufgepasst! Sobald der jährliche Freibetrag überschritten wird, musst Du die Summe, die darüber liegt, versteuern. Das ist zwar kein Drama, schließlich musst Du ausschließlich den überschüssigen Betrag versteuern und der Steuersatz fällt meist auch recht gering aus, aber trotzdem lohnt es sich, dass Du Dir vorher über die Einkommensgrenzen Gedanken machst und Deine Arbeitszeit im Zweifelsfall anpasst.
Steuererklärung machen und gezahlte Steuern zurückholen!
Mit Ferienjobs oder Praktika kann es schon mal passieren, dass Du als Student in einigen Monaten mehr verdienst und entsprechend Abgaben zahlst. Solange der Jahressteuerfreibetrag nicht überschritten wird, geht Dir aber nichts verloren. Verdienst Du mehr als 538 €, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch vom Verdienst ab. Bereits gezahlte Steuern, die beispielsweise durch Ferienjobs oder Praktika gezahlt wurden, kannst Du Dir aber durch die Einkommenssteuererklärung zurückholen. Auch Studienkosten und Studiengebühren kannst Du hierbei geltend machen. Der Aufwand lohnt sich also doppelt!
Um die Rückerstattung zu bewirken ist es also notwendig, dass Du nach Abschluss des Jahres eine Steuererklärung bei Deinem Finanzamt abgibst. Klar, das klingt erstmal abschreckend, ist aber gar nicht so kniffelig wie gedacht. Frage am besten Freunde oder Familienmitglieder um Rat, um nicht den Überblick zu verlieren. Oder lies unseren Artikel zur Steuererklärung als Student und warum sie sich lohnt.
Häufig gestellte Fragen zum Steuerfreibetrag für Studenten
Wirken sich zusätzliche Gelder und Leistungen auf den Freibetrag für Studenten aus?
Also bleibt die Frage, ob zusätzliche Gelder neben dem Einkommen wie zum Beispiel das BAföG, Kindergeld oder auch Trinkgeld in bestimmten Jobs Konsequenzen für Dich und die Höhe des Freibetrages haben.
Ob Du Dein hart erkämpftes Trinkgeld bei Deinem Job als Kellner versteuern musst, ist nicht ganz eindeutig geklärt. Trinkgelder an Arbeitnehmer sind laut § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, Selbstständige müssen ihr Trinkgeld hingegen versteuern. Bei der Definition von Trinkgeld wird zwischen regulärem Arbeitslohn und Trinkgeld unterschieden. Dein Trinkgeld ist dann steuerfrei, wenn es direkt und freiwillig vom Gast gezahlt wird. Zahlt der Arbeitgeber das Trinkgeld, ist es nicht mehr steuerfrei, auch wenn es vorab in einem Trinkgeldpool gesammelt wurde.
BAföG gilt auf jeden Fall nicht als Einkommen, sondern als sogenannte Ausbildungsbeihilfe und ist daher steuerfrei. Allerdings sind an die Ausbildungshilfe eigene Einkommensgrenzen geknüpft: Wenn Du also nebenbei kräftig Geld verdienst, wird Deine Unterstützung möglicherweise geringer ausfallen.
Das Kindergeld beziehen laut Gesetz die Eltern. Dementsprechend ist es nicht an das Einkommen des studierenden Kindes gebunden. Für erwerbstätige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, gelten allerdings einige Bedingungen: Sie dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und die Beschäftigung muss geringfügig sein.
Sind der Grundfreibetrag und der Steuerfreibetrag für Studenten das Gleiche?
Kurz und knapp: Ja! Die Begriffe Grundfreibetrag und Steuerfreibetrag beschreiben ein und dasselbe. Egal ob Minijobber, Schüler oder Student – der Freibetrag ist für alle gleich. Der Unterschied: Als Student verdient man in der Regel weniger, übt oft mehrere kleine Jobs aus und hat eventuell weitere Finanzierungsquellen, wie BAföG oder Stipendien. Durch das geringe Einkommen gewinnt der Freibetrag für Studenten eine andere Bedeutung.
Wann macht man als Student vom Freibetrag Gebrauch?
Als Student weißt Du sicher, dass Sparen eine echte Kunst ist. Da kommt es mitunter schon auf jeden Cent an, den man zur Verfügung hat. Steuern möchte man deshalb nicht unbedingt zahlen. Du kannst Dir also entweder einen Job suchen, mit dem Du ohnehin mit dem Gesamtverdienst unter dem Steuerfreibetrag bleibst. Oder Du musst Dich daran erinnern, dass Du mit Deiner Steuererklärung einige Euros zurückerobern kannst! Und zwar nicht nur von der Lohnsteuer, sondern wie bereits beschrieben auch von den Semestergebühren, den Studiengebühren, den Kosten für Bücher und Kopien sowie eventuellen Nachhilfestunden. Quittungen sammeln zahlt sich also aus! Zur Veranschaulichung einige Szenarios:
- Der sparsame BAföG-Empfänger: Maik bezieht den Höchstsatz BAföG und das reicht ihm. Auf eine Steuererklärung hat er keine Lust. Die wäre auch unnötig, da Maik nicht arbeitet und BAföG ein nicht versteuertes, staatliches Darlehen ist. Es gibt also nichts zu versteuern und der Steuerfreibetrag für Studenten ist für ihn irrelevant.
- Die Studentin mit dem Traum-Praktikum: Lisa ist neben dem Studium besonders fleißig. Weil sie kein BAföG bekommt, jobbt sie auf 538 €-Basis regelmäßig in einer Kneipe. Im Sommersemester macht sie außerdem ein dreimonatiges Praktikum bei einer Unternehmensberatung und verdient dort mit 2.500 € pro Monat richtig gut, zahlt aber automatisch Lohnsteuer. Für dieses Jahr kann Lisa eine Steuererklärung abgeben und sich Teile der gezahlten Steuern zurückholen, da sie nur Beträge versteuern muss, die über dem Grundfreibetrag liegen. Außerdem nutzt sie die Steuererklärung gleich, um diverse Ausgaben für das Studium sowie Unterkunftskosten während des Praktikums geltend zu machen.
- Der flexible Nebenjobber: Paul arbeitet neben dem Studium in einem flexiblen Werkstudentenverhältnis, bezieht einen mittleren BAföG-Satz und verdient zwischen 1.000 und 2.000 € im Monat. Er zahlt also jeden Monat Steuerabgaben, von denen er sich (genau wie Lisa) alle zurückholen kann, die unter dem Grundfreibetrag liegen. Aufpassen muss Paul aber, wenn er weitere Praktika und Nebenjobs macht, da er so schnell in der höheren Steuerklasse landen kann.
Tipps rund um den Steuerfreibetrag
Nicht in die Steuerfalle tappen
Wer einen Nebenjob ausübt und dann ein bezahltes Praktikum macht, sollte aufpassen. Das Einkommen summiert sich schnell. Kompliziert wird es, wenn Du mehrere Studentenjobs und vergütete Praktika miteinander kombinierst. Hier den Überblick zu behalten ist das A und O. Denn bei mehreren Jobs parallel musst Du auf die verschiedenen Steuerklassen als Student achten. Hast Du gleichzeitig zwei Beschäftigungen, dann fällt eine davon in die Steuerklasse 6 und hier gilt der Grundfreibetrag nicht mehr. Heißt: Bei zwei Beschäftigungsverhältnissen zur selben Zeit kommst Du nicht um Steuerabgaben herum und musst aufpassen, wo welche Steuerklasse gilt und ob Du eine Stelle kündigen solltest. Einzig die Minijobs auf 538 €-Basis haben hier keinen Einfluss, da sie keiner Steuerklasse zugewiesen sind. Im Zweifelsfall kannst Du beim zuständigen Finanzamt Rat suchen oder Dich von erfahrenen Studienkollegen oder Familienmitgliedern unterstützen lassen.
Freibetrag für Studenten bei der Krankenkasse - Familienversicherung
Übrigens haben auch Krankenkassen Verdienstgrenzen: Ist der Verdienst von unter 25-jährigen zu hoch, müssen sie sich selbst versichern. Wenn Du hier nicht aufpasst, fliegst Du also aus der Familienversicherung und musst Dich als Student versichern. Mit dem Minijob oder als geringfügig Beschäftigter mit maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche bist Du in jedem Fall sorgenfrei und kannst weiterhin von der Familienversicherung profitieren. Ist Dein Job auf maximal 70 Tage pro Kalenderjahr oder drei Monate beschränkt, bist Du ebenfalls auf der sicheren Seite.
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