Das Promotionsstipendium für Mütter und alleinerziehende Eltern setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag von 1.365 €, einer monatlichen Sachkostenpauschale von 103 € und einem Kinderzuschlag von 400 € für das erste Kind sowie 100 € für jedes weitere Kind.
Es wird als Grundstipendium für zwei Jahre vergeben, als Abschlussstipendium für maximal ein Jahr.
Das Stipendium dient einerseits der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses, wird aber auch geschlechtsneutral an alleinerziehende Eltern vergeben.
Das Grundstipendium kann auf Antrag und nach Begutachtung der bis dahin erreichten Leistung eines Hochschullehrers um ein Jahr verlängert werden.
Bitte schicke Deine Bewerbungsunterlagen per E-Mail an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.