Die Evangelische Kirche im Rheinland fördert mit Ihrem Stipendium Studierende der evangelischen Theologie, die in die Liste der rheinischen Theologiestudierenden eingetragen sind. Die Höhe der Förderung wird analog zu Bafög ermittelt und als einmalige Studienbeihilfe bezahlt.
Um das Stipendium können sich Studierende der evangelischen Theologie an Hochschulen im Rheinland bewerben. Die Semesterhöchstgrenze für die Antragstellung ist das 12. Semester. Dies bedeutet, dass der Antrag im 12. Semester für das 13. Semester als Vorbereitungssemester gestellt werden muss. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Wer einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat, erhält grundsätzlich keine Ausbildungsförderung.
Es liegen keine persönlichen Anforderungen vor.
Der Bewerber darf keinen Anspruch auf Bafög haben.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.