Sonstige Förderung

Uni Rostock – Friedrich- und Irmgard Harms-Stiftung

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
28. Februar
31. August
k.A.
Friedrich- und Irmgard Harms-Stiftung
Dr. Rosina Neumann
rosina.neumann@uni-rostock.de | studium@uni-rostock.de
0381 498 257 1

Die Friedrich- und Irmgard Harms-Stiftung an der Uni Rostock

Als bedürftiger Student der Agrarwissenschaften der Uni Rostock kannst Du von der Friedrich- und Irmgard Harms-Stiftung unterstützt werden, wenn Du Dich in der Endphase Deines Studiums befindest. Die Förderung erfolgt in Form eines Platzes in einem von der Stiftung erbauten Studentenwohnheim. Auch als ausländischer Student einer Partnerhochschule der Uni kannst Du Dich für diese Unterstützung bewerben.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Deine akademische Heimat ist die Uni Rostock.
  2. Studium: Du befindest Dich in der Endphase Deines Studiums.
  3. Wirtschaftliche Situation: Du bist finanziell bedürftig und kannst dies auch nachweisen.
  4. Fachgebiet: Die Förderung ist auf den Fachbereich Agrarwissenschaft ausgerichtet.

Die Bewerbung

Deinen Antrag stellst Du zum 28. Februar oder 31. August eines Jahres. Richte Dich für mehr Informationen zur Bewerbung an die Ansprechperson.

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