Im Rahmen des Professorinnenprogramms III (2019-2024) des Bundes und der Länder kann Dir eine Mutterschutzüberbrückungspauschale gewährt werden. Du bekommst finanzielle Unterstützung und kannst während der Mutterzeit eine wissenschaftliche Hilfskraft in Anspruch nehmen. Die Höhe des Stipendiums ist nicht bekannt.
Du kannst Deinen Antrag jederzeit vor Antritt des Mutterschutzes schriftlich an die Koordinationsstelle Chancengleichheit & Familie richten.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.