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Arbeiten im Ausland: Jobs im Ausland

Fast 1,9 Millionen Deutsche arbeiten im Ausland! Zieht es auch Dich in die Ferne? Für einige Wochen, für längere Zeit oder vielleicht sogar für immer? Dann nichts wie weg! Doch Stopp: Informiere Dich zuerst, wie Du Deinen Traum-Job im Ausland überhaupt findest und was es beim Arbeiten im Ausland bei Sozialversicherung, Steuern, Bewerbung etc. zu beachten gilt. Wir haben die wichtigsten Infos kompakt zusammengefasst.

Wo finde ich Jobs im Ausland?

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Die besten Jobs im Ausland sind nur wenige Klicks entfernt - unsere Online-Jobbörse liefert Dir spannende Jobangebote aus aller Welt! Egal ob Du Dir nur einen ersten Überblick verschaffen willst oder schon genau weißt, wo es hingehen soll: Mithilfe der Filtereinstellungen findest Du zielsicher passende Auslandsjobs. Gib einfach Deine Wunschregion an oder suche nach Angeboten in Deiner Branche oder Deinem Berufsfeld.

Du bist noch in Ausbildung oder studierst und möchtest schon jetzt Auslandserfahrung sammeln? Dann suche gezielt nach Praktika oder Auslandsjobs für Studenten! Manche Unternehmen bieten Dir auch die Möglichkeit, Deine Abschlussarbeit während eines Unternehmenspraktikums zu schreiben. Dabei lernst Du nicht nur jede Menge, sondern polierst nebenbei Deinen Lebenslauf auf.

Welche Möglichkeiten habe ich im Ausland zu arbeiten?

Ob Praktikum, Trainee-Stelle oder Führungsposition - die Möglichkeiten zum Arbeiten sind im Ausland genauso vielfältig wie hierzulande. Welche Jobs im Ausland die richtigen für Dich sind, hängt von Deinen persönlichen Voraussetzungen ab: Willst Du nur einmal kurz in einem anderen Land jobben oder längere Zeit fix im Ausland arbeiten? Möchtest Du beim Arbeiten im Ausland zügig auf der Karriereleiter voran kommen oder reizt es Dich Reisen und Geld verdienen zu verbinden?

Hier geben wir Dir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten im Ausland zu arbeiten.

Auslandsentsendung

Eine Auslandsentsendung bedeutet für eine deutsche Firma im Ausland zu arbeiten. Du wirst von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend in eine ausländische Niederlassung oder Tochtergesellschaft entsendet. Je nach konkretem Arbeitsauftrag arbeitest Du dort einige Monate bis hin zu mehreren Jahren. Vor allem qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit abgeschlossener Ausbildung arbeiten im Ausland für deutsche Unternehmen - man spricht auch von "Expats" oder "Expatriats". Häufige Tätigkeitsfelder sind:

  • der Aufbau einer Tochtergesellschaft im Ausland
  • die Koordination eines zeitlich befristeten Projekts
  • die Betreuung eines wichtigen Kunden vor Ort
  • die Personalentwicklung vor Ort (Ausbildung von Fach- und Führungskräften)
  • der Technologie-Transfer

Für eine deutsche Firma im Ausland zu arbeiten hat den Vorteil, dass Dich der Arbeitgeber bei der Planung und Organisation unterstützt. Die meisten Firmen organisieren bei Jobs im Ausland den Umzug, helfen bei der Wohnungssuche und klären steuerrechtliche Fragen. Einige Unternehmen bezahlen sogar den Verdienstentgang des Partners oder die Schulgebühren vor Ort, wenn Dich Deine Familie bei einem längeren Auslandsaufenthalt begleitet.

Falls Du schon jetzt bei einem international tätigen Unternehmen arbeitest, dann erkundige Dich, ob es die Möglichkeit gibt im Ausland zu arbeiten. Oder suche in der Jobbörse nach geeigneten Jobs im Ausland und bewirb Dich aktiv um eine Auslandsstelle bei einem deutschen Arbeitgeber!

Anstellung bei ausländischem Arbeitgeber

Anstatt für eine deutsche Firma im Ausland zu arbeiten, kannst Du Dich auch bei einem lokalen Arbeitgeber vor Ort um Jobs im Ausland bewerben. Innerhalb der EU-Staaten funktioniert das aufgrund der Arbeitnehmer-Freizügigkeit meist recht unkompliziert. Außerhalb der EU brauchst Du möglicherweise ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Oft bekommst Du diese Dokumente nur, wenn Du bereits eine fixe Jobzusage hast. Bedenke, dass Du bei organisatorischen Details wie Umzug, Versicherung und Steuern stärker auf Dich gestellt bist, wenn Du direkt bei einem ausländischen Arbeitgeber anheuerst.

Saisonarbeit im Ausland

Viele Deutsche arbeiten im Ausland befristet im Rahmen von Projekten oder als Saisonkräfte. Zahlreiche Auslandsjobs gibt es etwa im Bereich Tourismus und Gastronomie. Dort hast Du oft auch als Quereinsteiger Chancen. Schüler und Studenten arbeiten im Ausland etwa gerne während der Ferien auf Ski- und Berghütten oder in Bars und Restaurants. In beliebten Ferienregionen wie Österreich, der Schweiz oder Südtirol suchen Betriebe während der Saison laufend nach Aushilfskräften! Wenn Du noch weiter herumkommen willst, könntest Du beispielsweise in Kanada, Australien oder Südamerika auf Farmen als Erntehelfer mitarbeiten. Solche Jobs im Ausland eignen sich auch gut, um Wartezeiten zu überbrücken oder eine Fremdsprache zu lernen, beispielsweise wenn Du nicht sofort einen Studienplatz bekommst.

Projektmitarbeit im Ausland

Auch gut ausgebildete Fachkräfte arbeiten im Ausland häufig im Rahmen von befristeten Projekten, etwa in Branchen wie IT, Finanzen, Technik oder Unternehmensberatung. Gerade in dünn besiedelten Gebieten mit Fachkräftemangel wie Kanada, Australien oder Neuseeland sind die Verdienstmöglichkeiten bei Jobs im Ausland oft besser als in Deutschland! Auch als Handwerker hast Du dort gute Chancen.

Befristete Jobs im Ausland sind eine gute Option, wenn Du internationale Erfahrungen sammeln willst, aber Deutschland nicht für längere Zeit verlassen möchtest. Bei späteren Bewerbungen kommt es immer gut an, wenn Du zum Arbeiten im Ausland warst! Setze in der Jobbörse einfach ein Häkchen bei "Befristeter Vertrag", um attraktive Angebote für Kurzzeit-Jobs im Ausland zu finden.

Als Selbstständiger im Ausland arbeiten

Du kannst Dich auch außerhalb Deutschlands selbstständig machen, Deine eigene Firma gründen oder als Freiberufler im Ausland arbeiten. Das setzt allerdings einiges an Planung und Wissen voraus und ist nicht ohne Risiko. Zunächst brauchst Du natürlich eine konkrete Geschäftsidee. Auch die rechtlichen Voraussetzungen gilt es zu klären.

Einfacher ist der Sprung in die Selbstständigkeit im Ausland, wenn Du nicht bei Null anfängst, sondern bereits in Deutschland entsprechende Erfahrungen gesammelt hast. So kannst Du als Arzt, Architekt, Tauchlehrer, Musiklehrer oder Physiotherapeut unter bestimmten Voraussetzungen zum Arbeiten in das Ausland gehen. Entscheidend sind die gewerberechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Online-Jobs im Ausland

Immer mehr Deutsche arbeiten im Ausland als "digitale Nomaden". Dank Internet lassen sich zahlreiche Jobs völlig ortsunabhängig ausüben: Du kannst beispielsweise als Texter, Grafik-Designer, Übersetzer oder Online-Assistent Deine Aufträge rein über das Internet lukrieren und für Kunden aus aller Welt arbeiten. Dabei ist es völlig egal, ob Du Dein Notebook in Hamburg, Dresden, Bangkok, Sydney oder am Strand einer Südsee-Insel aufschlägst. Als Freelancer online zu arbeiten ist im Ausland überall möglich, wo Du eine stabile Internet-Verbindung hast.

Du bist auch nicht an einen fixen Ort gebunden, sondern kannst Deinen Lebensmittelpunkt jederzeit verlagern. Neben vielen Freiheiten haben Online-Jobs im Ausland natürlich auch ihre Nachteile. Du musst Dich etwa selbst um Deine soziale Absicherung kümmern. Für eine begrenzte Zeit sind Online-Jobs aber eine wunderbare Möglichkeit, das Arbeiten im Ausland mit Reisen und Abenteuer zu verbinden.

Setze in der Jobbörse einfach ein Häkchen bei "Freie Mitarbeit"! Du kannst auch gezielt nach "Home Office"-Jobs suchen, wenn Du onlinebasiert im Ausland arbeiten möchtest.

Work & Travel

Wenn Du Reisen und Arbeiten im Ausland verbinden möchtest und unter 30 bist, könnte Work & Travel eine interessante Option für Dich sein. Dabei kannst Du bis zu 1 Jahr herumreisen und Dir das nötige Geld für Deine Reisekasse durch Gelegenheits-Jobs im Ausland verdienen. Wie viel Du arbeitest und wo, kannst Du selbst bestimmen. Viele Work & Traveller arbeiten im Ausland als Erntehelfer, Kellner, Küchenhilfen, Barkeeper, Animateure oder in der Kinderbetreuung. Vor allem in Tourismus-Regionen, in denen man Saisonkräfte braucht, finden sich zahlreiche Jobs im Ausland.

Beliebte Destinationen für Work & Travel sind die USA, Australien, Neuseeland, Kanada, Japan und andere ostasiatische Länder. Oft brauchst Du zum Arbeiten im Ausland ein spezielles Working-Holiday-Visum, das nur an unter 30-Jährige ausgestellt wird.

Work & Travel ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, um Dir eine längere Auszeit zu nehmen, zum Beispiel vor oder nach Deinem Studium. Durch die Gelegenheits-Jobs im Ausland kannst Du Dir den Aufenthalt bequem finanzieren, ohne auf Pump zu leben. Zugleich sammelst Du Erfahrung in verschiedenen Branchen und polierst durch das Arbeiten im Ausland Deine Fremdsprachen-Kenntnisse auf.

Praktikum im Ausland

Für hoch qualifizierte Jobs ist Auslandserfahrung heute beinahe Voraussetzung. Bewirb Dich doch schon während des Studiums um ein Praktikum im Ausland! So lernst Du ein anderes Arbeitsumfeld kennen, knüpfst internationale Kontakte und erhöhst Deine späteren Jobchancen. Es gibt zahlreiche hochkarätige Unternehmen, die laufend Praktikumsstellen vergeben. In unserer Jobbörse kannst Du gezielt nach Stellenangeboten für Praktikanten suchen.

Auslandspraktika können einige Wochen, aber auch ein halbes oder ganzes Jahr dauern. In der Regel sind Praktika unbezahlt oder gering vergütet - Ausnahmen bestätigen die Regel. Manchmal übernimmt der Arbeitgeber aber Deine Reisekosten. Informiere Dich über spezielle Beihilfen und Stipendien-Programme für Auslandspraktika! Möglicherweise hast Du auch Anspruch auf Auslands-BAföG.

In manchen Studienordnungen sind Praxisphasen verpflichtend vorgeschrieben. Erkundige Dich bei Deiner Studiengangsleitung, unter welchen Bedingungen Dir ein Auslandspraktikum angerechnet wird!

Wie ist das beim Arbeiten im Ausland mit der Sozialversicherung?

Deine soziale Absicherung im Ausland ist ein heikler Punkt, den Du beim Arbeiten im Ausland nicht vernachlässigen darfst! Du brauchst für alle Jobs im Ausland als minimale Absicherung einen aufrechten Krankenversicherungsschutz, der in Deinem Zielland greift. Bei längeren Aufenthalten sind darüber hinaus Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung ein Thema. Die gesetzlichen Regelungen, die beim Arbeiten im Ausland im Bereich der Sozialversicherung greifen, sind etwas kniffelig. Entscheidend ist vor allem:

  • ob es sich um eine Auslandsentsendung durch eine deutsche Firma oder einen ausländischen Arbeitgeber handelt
  • wie lange Du im Ausland arbeiten wirst
  • in welchem Land Du arbeiten wirst

Entsendung durch deutschen Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer bist Du normalerweise in dem Land sozialversichert, in dem Du beschäftigt bist. Das nennt man auch "Territorialprinzip". Davon ausgenommen ist eine Entsendung ins Ausland durch einen deutschen Arbeitgeber. Dann fällst Du unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem unter das deutsche Sozialversicherungsrecht und kannst in Deutschland sozialversichert bleiben, auch wenn Du zum Arbeiten in das Ausland gehst. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Sozialgesetzbuch (§ 4 SGB IV).

Eine "Entsendung" liegt unter diesen Bedingungen vor:

  • Du warst bisher in Deutschland beschäftigt ODER hattest Deinen Wohnsitz in Deutschland.
  • Du bleibst organisatorisch in das deutsche Unternehmen eingegliedert.
  • Die Arbeit im Ausland für das deutsche Unternehmen ist zeitlich befristet.

Es ist nicht notwendig, dass Du vor der Auslandsentsendung bereits beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt warst! Das Unternehmen kann Dich auch extra für die Auslandsentsendung anstellen. Das geht selbst dann, wenn Du als Schüler oder Student noch nie gearbeitet hast. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass Du in Deutschland Deinen Wohnsitz hattest, bevor Du zum Arbeiten in das Ausland gehst. Du kannst Dich somit auch bei einem neuen Arbeitgeber direkt um Auslandsjobs bewerben.

Damit es sich um eine Entsendung handelt, muss die Arbeit im Ausland immer befristet sein - wie lange, ist zunächst egal. Wenn der Job im Ausland auf mehr als 24 Monate befristet ist, gelten aber wiederum besondere Regeln.

Befristung bis zu 24 Monate

EU und EWR-Raum

Der einfachste Fall sind Auslandsjobs innerhalb der EU oder des EWR-Raums (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz), die auf weniger als 24 Monate befristet sind. In diesem Fall bleibst Du in Deutschland sozialversichert und musst Dich nicht im Ausland versichern, wenn Du für eine deutsche Firma im Ausland arbeitest. Dein deutscher Arbeitgeber führt ganz normal Deine Sozialversicherungsbeiträge ab.

Falls Du krank wirst, hast Du in Deinem Gastland Anspruch auf Behandlungsleistungen, wie sie die Krankenkasse auch in Deutschland zahlen würde. Auch der Schutz für Deine Angehörigen im Rahmen der Familienversicherung bleibt aufrecht. Du bist darüber hinaus unverändert Mitglied in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Nicht-EU-Raum

In Nicht-EU-Ländern greift nach dem Territorialprinzip prinzipiell das ausländische Sozialversicherungsrecht. Aber: Die EU hat mit zahlreichen Ländern Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen sehen vor, dass Du weiterhin in der deutschen Sozialversicherung bleiben kannst und Dich nicht im Ausland versichern musst. Sie gelten aber nicht immer für alle Versicherungszweige! In einigen Ländern ist nur die Rentenversicherung eingeschlossen, nicht aber die Kranken- oder Arbeitslosenversicherung.

Mögliche Versicherungslücken musst Du beim Arbeiten im Ausland selbst schließen. Damit Du beim Arbeiten im Ausland optimal abgesichert bleibst, kannst Du in der deutschen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Bedingungen freiwilliges Mitglied bleiben. Alternativ dazu oder zusätzlich kannst Du eine private Auslandskrankenversicherung bei einer deutschen Gesellschaft abschließen.

Möglicherweise kommt Dir auch Dein Arbeitgeber entgegen, wenn Du für ihn zum Arbeiten in das Ausland gehst. Oft schließen Firmen für ihre Auslandsmitarbeiter eine private Krankenversicherung ab oder übernehmen direkt mögliche Behandlungskosten.

Wenn Du eine private Auslandskrankenversicherung hast, kannst Du Deine deutsche Krankenversicherung übrigens auch ruhend stellen. Dazu gehst Du eine sogenannte Anwartschaftsversicherung ein. Dadurch hast Du keinen Anspruch auf Leistungen, kannst aber jederzeit zu den alten Bedingungen wieder in die Krankenversicherung zurückkehren.

Befristung auf mehr als 24 Monate

Wenn von vornherein feststeht, dass Du für mehr als 24 Monate ins Ausland entsendet wirst, dann greift normalerweise das ausländische Sozialversicherungsrecht. Doch auch in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, in der deutschen Sozialversicherung zu bleiben. Dazu musst Du gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmebescheinigung beantragen. Ansprechpartner dafür ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Eine Ausnahmebescheinigung kann sowohl für EU- als auch Nicht-EU-Länder ausgestellt werden. Sie ist immer zeitlich befristet, kann auf Antrag aber verlängert werden. Einen Rechtsanspruch darauf, dass der Antrag genehmigt wird, hast Du nicht.

Beschäftigung bei ausländischem Arbeitgeber

Bei Jobs im Ausland, für die Du nicht von einem deutschen Arbeitgeber entsendet wird, greift grundsätzlich das Territorialprinzip. Du fällst also unter das Sozialversicherungsrecht Deines Gastlandes. Innerhalb der EU gelten für Dich als EU-Bürger vereinfachte Regeln, denn Du darfst durch eine Arbeit im Ausland keine Nachteile haben.

Auslandsjobs innerhalb der EU

Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in einem EU-Staat aufnimmst, zahlst Du dort Sozialversicherungsbeiträge. Dafür hast Du Anspruch auf die gleichen Leistungen, wie sie die Bürger des Landes haben. Zugleich bleiben die Ansprüche, bestehen, die Du in der deutschen Sozialversicherung erworben hast. Du bekommst dann etwa im Alter aus mehreren Töpfen eine Rente.

Doch Du bist nicht automatisch bei allen Jobs im Ausland kranken- und sozialversichert! Als freier Mitarbeiter, Praktikant oder Teilzeit-Jobber musst Du Dich möglicherweise selbst um Deinen Versicherungsschutz kümmern. Vielleicht kannst Du freiwillig oder im Rahmen der Familienversicherung Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Mit der europäischen Versicherungskarte Deiner Krankenkasse kannst Du grundsätzlich auch in anderen EU-Staaten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Auf Dauer kann das aber etwas kompliziert werden: Manchmal musst Du die Arztrechnung zuerst selbst zahlen und bekommst erst nachträglich die Kosten erstattet. Zudem gibt es manchmal Probleme, wenn der Umfang der Kassenleistungen im Gastland anders ist als in Deutschland.

Gerade wenn Du längere Zeit im Ausland arbeiten möchtest, solltest Du daher über eine private Auslandskrankenversicherung nachdenken. Zum einen kannst Du selbst bestimmen, welche Leistungen Du versichert haben möchtest. Zum anderen übernimmt die Auslandskrankenversicherung auch einen Krankenrücktransport nach Deutschland, falls Du beim Arbeiten im Ausland schwer krank werden solltest.

Bist Du in Deutschland privat krankenversichert, dann kommt es darauf an, was in Deinem Versicherungsvertrag steht. Oft greift die private Krankenversicherung europaweit, manchmal sogar weltweit. Das gilt aber manchmal nur für kurzzeitige Auslandsaufenthalte! Erkundige Dich daher, ob Du für das Arbeiten im Ausland eine Zusatzversicherung brauchst.

Auslandsjobs außerhalb der EU

Bei Jobs im Ausland außerhalb der EU gilt prinzipiell das Sozialversicherungsrecht des Gastlandes. Je nach Zielland kann es sein, dass Du dort unter die Sozialversicherungspflicht fällst. Beachte aber, dass es nicht in allen Ländern eine verpflichtende gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung gibt! In wieder anderen Ländern ist die medizinische Basisversorgung für gesetzlich Versicherte außerdem deutlich schlechter als in Deutschland.

Falls Du nicht in eine staatliche Krankenversicherung einzahlst, brauchst Du zum Arbeiten im Ausland zwingend eine private Auslandskrankenversicherung. Sonst kann ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt rasch existenzbedrohend werden! In manche Länder darfst Du ohne Nachweis einer Krankenversicherung erst gar nicht einreisen.

Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Wenn Du beim Arbeiten im Ausland in ein Rentenversicherungssystem einzahlst, erwirbst Du in Deinem Gastland Rentenansprüche. Das kann aber an bestimmte Bedingungen (z.B. Erwerbsdauer) geknüpft sein. Falls Du in Deutschland weiter Beitragsjahre in der Rentenversicherung sammeln willst, kannst Du unter bestimmten Bedingungen auch freiwilliges Mitglied bleiben.

Was ist bei Jobs im Ausland steuerlich zu beachten?

Ein ähnlich kniffeliges Thema wie die Sozialversicherung sind die Steuern, die Du beim Arbeiten im Ausland zahlst. Wichtig ist auch hier, ob Dich Dein deutscher Arbeitgeber ins Ausland entsendet oder Du einem ausländischen Arbeitgeber anheuerst.

Entsendung durch deutschen Arbeitgeber

Eine Grundregel im Steuerrecht ist, dass man immer dort steuerpflichtig ist, wo man länger als 6 Monate seinen Wohnsitz hat.

Das bedeutet: Wenn Du kürzer als 6 Monate bzw. 183 Tage zum Arbeiten in das Ausland gehst, musst Du weiter in Deutschland Steuern zahlen. Bleibst Du länger als 6 Monate, dann kommt es darauf an, ob Du Deinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegst. Bleibst Du in Deutschland gemeldet, dann bleibst Du auch hier steuerpflichtig. Manchmal hebt aber das Gastland zusätzlich Lohnsteuer ein. Du kannst Dir die im Ausland gezahlten Steuern aber meist in Deutschland anrechnen lassen.

Verlegst Du Deinen Wohnsitz ins Ausland und arbeitest auch dort, dann musst Du Dein gesamtes Einkommen im Gastland versteuern. Steuer und Sozialversicherung sind übrigens voneinander unabhängig, Du kannst trotzdem in Deutschland sozialversichert bleiben!

Beschäftigung bei ausländischem Arbeitgeber

Wenn Du zum Arbeiten im Ausland bei einem dort ansässigen Arbeitgeber gemeldet bist, wird Dein Einkommen normalerweise im Gastland versteuert. Zugleich bleibst Du aber in Deutschland steuerpflichtig, solange Du hier Deinen Wohnsitz behältst. Es kann also sein, dass in beiden Ländern das Finanzamt zugreift.

In der Praxis kommt das eher selten vor. Denn Deutschland hat mit zahlreichen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen sehen vor, dass nur in einem Land Steuern fällig werden - meistens in dem Land, in dem Du beschäftigt bist. Unter bestimmten Bedingungen kann das deutsche Finanzamt bei Jobs im Ausland auch dann die Steuern erlassen, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das betrifft beispielsweise Menschen, die in der Entwicklungshilfe im Ausland arbeiten.

Die steuerrechtlichen Regeln sind im Detail sehr kompliziert. Wende Dich daher am besten an einen Steuerberater oder einen Steuerhilfe-Verein, bevor Du zum Arbeiten in das Ausland gehst!

Was ist beim Arbeiten im Ausland sonst noch zu beachten?

Zum Arbeiten in das Ausland zu gehen verlangt einiges an organisatorischem Aufwand! Wichtig ist auch, dass Du Dich rechtzeitig über Deine Rechte und Pflichten informierst. Folgendes solltest Du beachten, wenn Du im Ausland arbeiten möchtest:

Bewerbung

Wenn Du Dich direkt bei einem Unternehmen vor Ort um einen Job im Ausland bewirbst, solltest Du unbedingt recherchieren, welcher Inhalt und Form in Deinem Zielland üblich sind. Beispielsweise sind Fotos im Lebenslauf in den USA und in vielen asiatischen Ländern verpönt. Das Anschreiben wird im englischsprachigen Raum oft kürzer gehalten, dafür darf der Lebenslauf ausführlicher sein.

Falls Du die Sprache Deines Ziellandes noch nicht perfekt beherrschst, solltest Du Deine Bewerbung möglichst von einem Muttersprachler gegenlesen und korrigieren lassen. Möglicherweise musst Du Zeugnisse und andere Dokumente professionell übersetzen lassen. Erkundige Dich am besten direkt beim Unternehmen, ob das verlangt wird oder nicht!

Vorstellungsgespräch

Je nachdem, wo im Ausland Du arbeiten möchtest, können für ein Vorstellungsgespräch vor Ort sehr hohe Reisekosten anfallen. Zahlreiche Unternehmen akzeptieren daher heute auch ein Jobinterview über Videotelefonie. Das spart Zeit und Geld, kann aber auch seine Tücken haben. Kontrolliere unbedingt, ob Dein technisches Equipment und Deine Internet-Verbindung einwandfrei funktionieren! Deine Kleidung solltest Du ähnlich wählen wie bei einem Face-to-Face-Vorstellungsgespräch.

Aufenthaltsgenehmigung

Innerhalb der EU gilt das Prinzip der Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Du darfst als EU-Bürger in jedem anderen Mitgliedsstaat arbeiten, ohne dass es dafür eine gesonderte Genehmigung braucht. Anders ist das bei Auslandsjobs in Nicht-EU-Ländern. Für viele beliebte Länder wie die USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan ist eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein Visum erforderlich. Oft musst Du dazu bereits einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können. Der Antrag kann einiges an organisatorischem Aufwand bedeuten, Du solltest dafür einen großzügigen Zeitpolster einplanen!

Ein Working-Holiday-Visum für unter 30-Jährige ist meist etwas leichter zu bekommen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Du keine Vorstrafen hast.

Arbeitsvertrag

Egal ob Du von einer deutschen Firma zum Arbeiten in das Ausland entsendet wirst oder bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt bist - Du solltest immer auf einen lupenreinen Arbeitsvertrag achten.

Bei einer Auslandsentsendung ist es grundsätzlich möglich, dass Du Deinen deutschen Arbeitsvertrag behältst. Er sollte aber um eine Entsendeklausel erweitert werden, in dem die Details des Auslandsaufenthaltes (Dauer, Vergütung, Sonderleistungen etc.) genau festgelegt werden. Außerdem sollte Dir Dein Arbeitgeber vertraglich zusichern, dass Du nach der Rückkehr im Unternehmen wieder die gleiche oder eine gleichwertige Stelle bekommst.

Manchmal wird auch der bestehende Arbeitsvertrag ruhend gestellt und ein neuer Arbeitsvertrag für die Arbeit im Ausland aufgesetzt. Auch in diesem Fall sollte ein Stichtag vereinbart werden, an dem Dein alter, inländischer Arbeitsvertrag wieder in Kraft tritt. Sonst ist Dir Deine Stelle nach Deiner Rückkehr nicht mehr sicher!

Bei Jobs im Ausland bei einem dort ansässigen Unternehmen solltest Du ebenfalls auf einen ordentlichen, schriftlichen Arbeitsvertrag achten. Falls Du die Landessprache noch nicht sicher beherrscht, dann lasse ihn nach Möglichkeit von einem Muttersprachler überprüfen, bevor Du ihn unterschreibst!

Arbeitsrecht im Zielland

Grundsätzlich gelten beim Arbeitsrecht die vertraglich vereinbarten Regeln. Wenn Du für eine deutsche Firma im Ausland arbeiten wirst und Deinen Arbeitsvertrag behältst, bleibt beispielsweise Dein Kündigungsschutz nach dem deutschen Recht bestehen. Falls Du einen Vertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber oder einer Tochtergesellschaft Deiner Firma abschließt, gilt normalerweise der im Ausland übliche Kündigungsschutz.

Zwingende nationale Arbeitnehmerschutznormen haben immer Vorrang vor den vertraglichen Vereinbarungen. So gibt es in Spanien beispielsweise strengere Mutterschutz-Vorschriften als in Deutschland, die rechtlich verbindlich sind. Wirst Du während einer Auslandsentsendung in Spanien schwanger, dann gelten auch für Dich die strengeren Regeln.

Umzug und Reiseplanung

Du hast eine Zusage für den Job im Ausland und Deinen Arbeitsvertrag unterschrieben? Dann geht es mit der Planung und Organisation erst richtig los. Selbst wenn Du nur für kurze Zeit im Ausland arbeiten wirst und nicht gleich Deinen Wohnsitz verlegst, wirst Du alle Hände voll zu tun haben. Um Folgendes solltest Du Dich kümmern:

  • Wohnung kündigen oder Zwischenmieter suchen
  • Strom-, Gas-, Telefon-, Internet-, Fitnessstudio- und andere Verträge rechtzeitig kündigen
  • Auto verkaufen oder abmelden
  • Impfschutz prüfen
  • Neue Wohnung oder WG-Zimmer im Gastland suchen
  • Anreise organisieren
  • ev. Steuernummer im Gastland beantragen
  • Bankkonto, Telefon- und Internet-Vertrag im Gastland organisieren (geht oft auch online!)

Falls Du für längere Zeit zum Arbeiten in das Ausland gehst und Dich Deine Familie begleitet, wird der Organisationsaufwand noch einmal um einiges höher sein. Rechne damit, dass die Vorbereitung für länger dauernde Jobs im Ausland bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann.