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Renteneintrittsalter: Tabelle & Berechnung

Wer bereits einige Jahre lang gearbeitet hat, fragt sich früher oder später, wann eigentlich die Zeit der Rente beginnt. Doch es gibt keinen starren Zeitpunkt für das Renteneintrittsalter. Theoretisch besteht seit dem Jahr 2012 die Möglichkeit, bereits vor dem Erreichen der gesetzlich festgelegten Rentenaltersgrenze in Rente zu gehen. Doch wann ist das Renteneintrittsalter eigentlich erreicht und mit welchen Abschlägen muss man bei vorzeitigem Renteneintritt rechnen? Diese Fragen werden Dir hier beantwortet.

Was ist das Renteneintrittsalter?

Definition

Das Renteneintrittsalter ist das Alter, ab dem Du als Versicherter der deutschen Rentenversicherung Deine Rente beziehst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Deine Altersrente geht, um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder um eine Rente wegen Todes.

Unterschied zur Regelaltersgrenze

Unter der Regelaltersgrenze wird der Zeitpunkt verstanden, ab dem Du rechtlich als Versicherter in der Deutschen Rentenversicherung einen Anspruch auf Deine Rente im Alter ohne Abzüge hast.

Wenn Du also genau dann Deinen Renteneintritt vollziehst, wenn Du die Regelaltersgrenze erreicht hast, bekommst Du monatlich Deinen Rentenanspruch ohne Abzüge ausgezahlt. Sobald Du die für Dich geltende Regelaltersgrenze erreicht hast und die allgemein vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren erfüllst, erhältst Du die volle Altersrente. Zu der fünfjährigen Wartezeit zählen die Zeiträume, in denen Du in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied warst. Es werden dabei sowohl die Monate gewertet, in denen Du Geld in die Rentenversicherung eingezahlt hast, wie auch Monate der sogenannten Ersatzzeiten, in denen Dir eine Einzahlung nicht möglich war. Dies trifft beispielsweise dann auf Dich zu, wenn Du in der DDR politisch verfolgt wurdest.

Du hast auch die Möglichkeit, bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze Deine gesetzliche Rente zu beziehen. Dann musst du allerdings mit Abzügen rechnen.

Durch den demographischen Wandel, also durch das Altern der Gesellschaft, wurde und wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. So steigt das Rentenalter in Deutschland nach und nach an.

Wann kann ich in Rente gehen?

Renteneintrittsalter-Tabelle

Seit dem Jahr 2012 wird das Renteneintrittsalter in Deutschland monatlich erhöht. Ab dem Jahr 2024 erhöht sich das Renteneintrittsalter dann nur noch alle zwei Monate. So kannst Du Dein Renteneintrittsalter einfach berechnen.

Um Dein Renteneintrittsalter berechnen zu können, startest Du also bei dem Jahrgang 1946 und bei 65 Jahren als Renteneintrittsalter und addierst solange Monate für jeden Jahrgang hinzu, bis Du bei Deinem Jahrgang angekommen bist. Dies gilt, wenn Du zwischen dem 01.01.1947 und dem 01.01.1963 geboren bist.

Solltest Du nach dem 01.01.1964 geboren sein, liegt der reguläre Renteneintritt für Dich bei 67 Jahren. Falls Du in einen der Jahrgänge fällst, für die das Renteneintrittsalter allmählich ansteigt, kannst Du Dein Renteneintrittsalter - statt es zu berechnen - auch einfach in unserer Tabelle nachsehen. Das Renteneintrittsalter in der Tabelle bezieht sich auf den Zeitpunkt, ab dem Du abschlagsfrei Altersrente beziehen kannst.

Geburtsjahrgang Rentenbezug im Alter von
1946 65 Jahre
1947 65+1 Monat
1948 65+2 Monate
1949 65+3 Monate
1950 65+4 Monate
1951 65+5 Monate
1952 65+6 Monate
1953 65+7 Monate
1954 65+8 Monate
1955 65+9 Monate
1956 65+10 Monate
1957 65+11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66+2 Monate
1960 66+4 Monate
1961 66+6 Monate
1962 66+8 Monate
1963 66+10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Durchschnittliches Renteneintrittsalter

Als durchschnittliches Renteneintrittsalter wird das Alter bezeichnet, in dem die meisten Menschen in Deutschland ihre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

Dieser Wert verändert sich von Jahr zu Jahr. Die Tendenz geht dahin, länger zu arbeiten und später als noch vor einigen Jahren in Rente zu gehen. Das Rentenalter in Deutschland steigt demnach an.

Die Deutsche Rentenversicherung hat das Renteneintrittsalter der letzten Jahre genauer unter die Lupe genommen und gibt an, dass 1994 das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei Alter 59,2 Jahren lag. Daran hat sich bis zu dem Jahr 2004 nicht viel dran geändert. Im Jahr 2023 lag das Renteneintrittsalter der Deutschen bei durchschnittlich 64,4 Jahren.

Im Jahr 2012 fand der Renteneintritt der Deutschen im Durchschnitt mit 60 Jahren in statt. Im Jahr 2019 lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter bereits bei 64,0 Jahren (Männer) bzw. 64,5 Jahren (Frauen).

Hierbei gibt es sowohl regionale Unterschiede als auch minimale Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt aber immer noch unter der Regelaltersgrenze. Das liegt vor allem daran, dass einige Menschen früher in Rente gehen und dafür die Abzüge in Kauf nehmen.

Wie viel Rente bekomme ich?

Wenn Du wissen möchtest, wie viel Rente Du voraussichtlich bekommen wirst, empfehlen wir Dir, den kostenlosen Rentenschätzer von der Plattform finanzen.de zu nutzen.

Der onlinebasierte Rentenschätzer zeigt Dir an, wie viel Rente Dir wahrscheinlich zusteht, wenn Du mit 63 Jahren, mit 65 Jahren oder mit 67 Jahren in Rente gehst. Außerdem wird Dir angezeigt, wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente und Deine Hinterbliebenenrente voraussichtlich ausfallen könnten.

Wann ist das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern im Vergleich?

Früher war es so, dass für Frauen ein früheres Renteneintrittsalter als für Männer galt. Heute gilt für Frauen und Männer das gleiche Renteneintrittsalter. Die Regelaltersgrenze macht keinen Unterschied mehr zwischen den Geschlechtern.

In den letzten Jahren lag das Renteneintrittsalter von Frauen durchschnittlich zwei bis sieben Monate hinter dem Renteneintrittsalter von Männern.

Wo es noch immer gravierende Unterschiede gibt, ist in der Höhe der Rente. Im Durchschnitt erhalten Männer eine um ein Drittel höhere Rente als Frauen!

Das hängt damit zusammen, dass Frauen noch immer viel öfter eine Auszeit von ihrer Arbeit für die Betreuung der Kinder nehmen, nur in Teilzeit arbeiten, und dass sie grundsätzlich auch bei gleichem Job schlechter bezahlt werden.

Da die Rente nach dem Einkommen und nach den Jahren der Erwerbstätigkeit berechnet wird, haben Frauen dann durchschnittlich auch im Alter weniger Geld zur Verfügung als Männer. Wahrscheinlich entscheiden sich Frauen daher auch durchschnittlich für ein etwas späteres Renteneintrittsalter.

Hier haben wir für Dich eine Renteneintrittsalter-Tabelle erstellt, die Dir einen Einblick gibt, wie sich das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern in den letzten Jahren gewandelt hat.

Jahr

1995

Renten wegen

Erwerbsminderung

Männer

52,7

Frauen

50,9

Alters

Männer

62,3

Frauen

62,5

Renten Insgesamt

Männer

59,8

Frauen

60,5

Jahr

2000

Renten wegen

Erwerbsminderung

Männer

52,2

Frauen

50,3

Alters

Männer

62,2

Frauen

62,3

Renten Insgesamt

Männer

59,8

Frauen

60,5

Jahr

2005

Renten wegen

Erwerbsminderung

Männer

50,5

Frauen

49,2

Alters

Männer

63,1

Frauen

63,2

Renten Insgesamt

Männer

60,7

Frauen

61

Jahr

2010

Renten wegen

Erwerbsminderung

Männer

50,9

Frauen

49,8

Alters

Männer

63,8

Frauen

63,3

Renten Insgesamt

Männer

60,7

Frauen

60,7

Jahr

2015*

Renten wegen

Erwerbsminderung

Männer

52,1

Frauen

51,2

Alters

Männer

63,9

Frauen

64,1

Renten Insgesamt

Männer

61,9

Frauen

61,9

Jahr

2017

Renten wegen

Erwerbsminderung

Männer

52,4

Frauen

51,4

Alters

Männer

64,0

Frauen

64,1

Renten Insgesamt

Männer

61,8

Frauen

61,9

Jahr

2019

Renten wegen

Erwerbsminderung

Männer

53,2

Frauen

52,1

Alters

Männer

64,0

Frauen

64,5

Renten Insgesamt

Männer

62,2

Frauen

62,5

*inkl. Sondereffekt durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Wie kann ich früher in Rente gehen?

ohne Abschläge

Frauen

Wenn Du vor dem 1. Januar 1952 geboren wurdest, konntest Du als Frau unter bestimmten Bedingungen bereits mit 60 Jahren in Rente gehen.

Du musstest mindestens 15 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, zehn Jahre davon nach Deinem 40. Geburtstag. Außerdem galten die Jahre, in denen Du Deine Kinder erzogen hast, ebenfalls als Jahre der Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse.

Die letzten Frauen, die vor 1952 geboren wurden, konnten diese Regelung spätestens in 2012 anwenden. Da mittlerweile alle vor 1952 geborenen Frauen das 60. Lebensjahr überschritten haben, ist diese Regelung heute nicht mehr anwendbar.

Arbeitslose

Wenn Du arbeitslos bist, dann kannst Du eventuell ein früheres Renteneintrittsalter haben als das regulär für Deinen Jahrgang geltende. Falls folgende Faktoren auf Dich zutreffen, könntest Du schon mit 60 Jahren in Rente gehen:

  • Du musst mindestens 15 Jahre in der deutschen Rentenversicherung gewesen sein.
  • Davon müssen acht Jahre direkt vor Deinem Renteneintrittsalter liegen.
  • Du musst seit Deinem 58. Lebensjahr mindestens 52 Wochen arbeitslos sein.
  • Du musst vor Dezember 1948 geboren sein.

Falls Du zwischen Dezember 1948 und dem 31.12.1951 geboren wurdest, erreichst Du als Arbeitsloser Dein Renteneintrittsalter mit frühestens 63 Jahren.

Schwerbehinderte

Vor 1952 Geborene mit einer Schwerbehinderung durften bis vor ein paar Jahren noch mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Heute ist dies erst ab einem Alter von 65 Jahren möglich.

Bergarbeiter

Auch hier gibt es eine Ausnahme für das abschlagfreie Renteneintrittsalter. Vor 1952 geborene Bergarbeiter durften bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Nach 1952 geborene Bergarbeiter dürfen ohne Abschlag nach Erreichen des 62. Lebensjahres in Rente gehen.

Erwerbsminderungsrente

Falls Du durch eine Krankheit oder durch eine Behinderung erwerbsunfähig bist oder wirst, hast Du eventuell ein Recht auf eine Erwerbminderungsrente. Hierfür ist es egal, wie alt Du bist. Ausschlaggebend für den Erhalt ist allerdings, dass Du nicht mehr in der Lage bist, täglich mehr als sechs Stunden zu arbeiten. Und zwar sowohl nicht in Deinem aktuellen Beruf, als auch in einem anderen Beruf.

Ob Du nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder die volle Erwerbsminderungsrente erhältst, hängt davon ab, wie viele Stunden täglich Du noch arbeiten kannst. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung bist Du noch in der Lage, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten. Bei einer vollen Erwerbsminderung bist Du nur noch in der Lage, täglich weniger als drei Stunden zu arbeiten. Dies wird anhand von ärztlichen Aussagen oder Gutachten individuell von der Deutschen Rentenversicherung entschieden.

Zusätzlich zu diesen medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente musst Du folgende versicherungsrechtliche Bedingung erfüllen: In den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung musst Du mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.

vor 1952 geboren

Solltest Du vor 1952 geboren sein, so gilt die Erhöhung des abschlagfreien Renteneintrittsalters (auf das 67. Lebensjahr) für Dich nicht. Sobald Du mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, bist Du dazu berechtigt, mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres abschlagfrei in Rente zu gehen. Die gesetzliche Rente zu beziehen ist also nach 45 Arbeitsjahren möglich.

mit Abschlägen

Rente mit 63

Wenn keiner der oben genannten Gründe für ein früheres, abschlagfreihes Renteneintrittsalter auf Dich zutrifft, kannst Du trotzdem früher in Rente gehen, dann allerdings mit Abschlägen.

Sobald Du Dein 63. Lebensjahr vollendet hast, kannst Du Dir Deine Rente aus der gesetzlichen Versicherung auszahlen lassen. Dann wird Dir von Deinem Rentenanspruch für jeden Monat, den Du früher als Dein Regelalter in Rente gehst, 0,3 Prozent abgezogen. Und das nicht nur, bis Du Dein Regelrentenalter erreichst, sondern für den Rest Deines Lebens.

Rente mit 60

Das Renteneintrittsalter für Frauen war früher geringer als das für Männer. Falls Du damals die Rente bereits mit 60 Jahren beziehen wolltest, wurden Dir monatlich 0,3 Prozent von Deinem Rentenanspruch abgezogen. Allerdings ist die Rente mit 60 heute sowieso nicht mehr möglich, da die berechtigten Jahrgänge bereits ein höheres Alter erreicht haben.

Heute ist es nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, schon mit 60 Jahren Rente zu beziehen. Beispiele hierfür sind Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit.

Wie hoch sind die Abschläge bei frühzeitigem Renteneintritt?

Wenn Du von Deinem 63. Lebensjahr an Deine gesetzliche Rente beziehen möchtest, werden Dir von Deiner Rente monatlich 0,3 Prozent als Abschlag abgezogen. Falls Deine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, kannst Du also insgesamt mit einer Verringerung Deiner Rente von insgesamt (48 Monate x 0,3% =) 14,4 Prozent rechnen. Wenn Du erst mit 65 Jahren frühzeitig in Rente gehst, verringert sich der Abschlag entsprechend.

Bei einem frühzeitigen Renteneintritt wird Dir nicht nur der beschriebene Abschlag von der Rente abgezogen, sondern Du erhältst auch unabhängig davon eine geringere Rente. Die Höhe der Rente wird nämlich durch sogenannte Entgeltpunkte berechnet, die sich aus der Höhe Deines Einkommens sowie der Anzahl der Arbeitsjahre ergeben.

Wenn Du nun vier Jahre früher in Rente gehst, hast Du insgesamt auch vier Jahre weniger gearbeitet und weniger in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Du hast zum Renteneintrittsalter also weniger Entgeltpunkte und damit einen geringeren Rentenanspruch.

In der Renteneintrittsalter-Tabelle kannst Du noch einmal nachsehen, welches reguläre Renteneintrittsalter auf Dich zutrifft und für welchen Jahrgang dieses um wie viele Monate angehoben wurde.

Geburtsjahr Anhebung um Monate auf Alter Renteneintritt ab
1949
Januar 1 Monate 65 Jahre + 1 Monate 2014
Februar 2 Monate 65 Jahre + 2 Monate 2014
März – Dezember 3 Monate 65 Jahre + 3 Monate 2014
1950 4 Monate 65 Jahre + 4 Monate 2015
1951 5 Monate 65 Jahre + 5 Monate 2016
1952 6 Monate 65 Jahre + 6 Monate 2017
1953 7 Monate 65 Jahre + 7 Monate 2018
1954 8 Monate 65 Jahre + 8 Monate 2019
1955 9 Monate 65 Jahre + 9 Monate 2020
1956 10 Monate 65 Jahre + 10 Monate 2021
1957 11 Monate 65 Jahre + 11 Monate 2022
1958 12 Monate 66 Jahre 2024
1959 14 Monate 66 Jahre + 2 Monate 2025
1960 16 Monate 66 Jahre + 4 Monate 2026
1961 18 Monate 66 Jahre + 6 Monate 2027
1962 20 Monate 66 Jahre + 8 Monate 2028
1963 22 Monate 66 Jahre + 10 Monate 2029
ab 1964 24 Monate 67 Jahre 2031

Kann ich neben der Rente noch etwas dazuverdienen?

Seit dem 1. Juli 2017 galten neue Grenzen für den Zuverdienst im Rentenalter. Denn nur weil Du Dein Renteneintrittsalter erreicht hast, bedeutet dies nicht, dass Du nicht mehr arbeiten darfst. Wenn Du Dich für einen vorzeitigen Einstieg in die Rente entschieden hast, durftest Du abzugsfrei jedes Jahr 6.300 Euro zu Deiner Rente hinzuverdienen.

Ausnahmeregelung: Augrund der Corona-Pandemie durften im Jahr 2020 bis zu 44.590 Euro und in den Jahren 2021 und 2022 bis zu 46.060 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden.

Reform ab 01.01.2023: Seit 01.01.2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente ganz weg.

Falls Du nicht frühzeitig in Rente gehst, sondern erst zum Zeitpunkt Deiner Regelaltersrente, dann kannst Du etwas dazu verdienen, ohne für Dein Gehalt Sozialabgaben leisten zu müssen. Du bist dann also von den Beiträgen für Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit. Es sind also nur die Krankenkassenbeiträge vom Zuverdienst zu zahlen.

Wie kann ich später in Rente gehen?

Genauso wie es möglich ist, ein früheres Renteneintrittsalter zu wählen, kannst Du auch später in Rente gehen. Wenn Du Spaß an Deiner Arbeit hast, gesundheitlich nicht eingeschränkt bist, und Dein Arbeitgeber mit einer längeren Beschäftigung einverstanden ist, spricht nichts dagegen.

Für jeden Monat, den Du länger als Dein Regelrentenalter arbeitest, erhöht sich Dein Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Darüber hinaus erhöhen sich auch Deine Entgeltpunkte für die Rente, da Du ja entsprechend länger in die deutsche Rentenversicherung einzahlst.

Falls Du also zum Beispiel nach 45 Jahren Arbeit einen Rentenanspruch von 1.500 Euro hast und ein Jahr lang länger arbeitest, erhöht sich Dein Rentenanspruch um 90 Euro. Allerdings musst Du während dieses Jahres auch weiterhin Deine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Trotzdem kann sich die Erhöhung der Rente um sechs Prozent für jedes Jahr, das Du länger arbeitest, deutlich bemerkbar machen.

Wer braucht eine private Altersvorsorge?

Ob Du eine private Altersvorsorge abschließen solltest oder nicht, ist eine individuelle Frage. Es hängt davon ab, in welcher Lebenssituation Du Dich befindest und ob Du risikofreudig bist.

Eine private Rentenversicherung ist in der Regel so aufgebaut, dass Du nur einen Teil Deiner Einzahlungen sicher im Alter ausgezahlt bekommst. Der zweite Teil Deiner Einzahlungen wird als Gewinnrente bezeichnet und kann je Versicherer geringer ausfallen oder im schlimmsten Fall ganz wegfallen.

Für manche Menschen kann es Sinn machen, eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente abzuschließen. Diese beiden Arten der Altersvorsorge sind zwar privat, werden aber staatlich gefördert. Die Riester-Rente lohnt sich laut der Verbraucherzentrale am ehesten für Familien mit Kindern und für Geringverdiener. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Für gutverdienende Selbstständige kann die Rürup-Rente sinnvoll sein.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit, eine fondsgebundene Altersvorsorge abzuschließen. Bei dieser Form der Vorsorge investierst Du in Aktien oder Fonds, die Du im Alter wieder verkaufen kannst. Hierbei ist ein Gewinn nicht garantiert. Du alleine trägst das Risiko.

Idealerweise lässt Du Dich bezüglich der privaten Altersvorsorge von einem unabhängigen Experten beraten. Du kannst einen sogenannten Vorsorgeexperten oder einen Versicherungsmakler damit beauftragen, die für Dich am besten geeignete Art der privaten Altersvorsorge zu finden. Wir empfehlen Dir, einen unabhängigen Experten für seine Hilfe zu bezahlen und nicht etwa einen Experten zu beauftragen, der für eine bestimmte Altersversicherung arbeitet.

Zuerst einmal solltest Du Dir Gedanken darüber machen, wie hoch Dein finanzieller Bedarf im Alter wahrscheinlich sein wird, und wie hoch Deine reguläre Rente voraussichtlich sein wird. Dazu gehört auch die Frage, wann Du Dein reguläres Renteneintrittsalter in Deutschland erreicht hast. Dies kannst Du in unserer Tabelle weiter oben auf dieser Seite herausfinden. Um zu sehen, wie viel Rente Du erhalten wirst, kannst Du den kostenfreien onlinebasierten Rentenschätzer der Website finanzen.de verwenden.