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Pflegegrad 3: Geldleistung & Voraussetzungen

In Deutschland erhalten Menschen mit Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit, die krankenversichert sind, Hilfe von den Krankenkassen bzw. Pflegekassen. Dazu gibt es die so genannten Pflegestufen oder Pflegegrade, die die Schwere der Beeinträchtigungen kategorisieren und entsprechende Hilfeleistungen anbieten. Seit 2017 haben sie durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die drei Pflegestufen in 5 verschiedene Pflegegrade gewandelt.

Welche Voraussetzungen für einen Pflegegrad 3 erfüllt werden müssen und welche Leistungen Du oder Deine zu pflegenden Angehörigen dann bekommen, erklären wir Dir hier in unserem Guide zum Thema Pflegegrad 3.

Was ist der Pflegegrad 3?

Seit dem 1.1. 2017 wird der Antragsteller für den Pflegegrad 3 auf Pflegeleistungen nach einem Begutachtungsassessment begutachtet. Dabei untersuchen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung den Antragsteller in verschiedenen Bereichen auf den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit hin. Dazu vergeben sie bestimmte Punkte, die aufzeigen, dass eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ festgestellt wird und Hilfe rund um die Uhr benötigt wird, die aber nicht zwangsläufig stationär gegeben werden muss.

Welche Voraussetzungen müssen wir für Pflegegrad 3 erfüllen?

Der Pflegegrad 3 befindet sich in diesem Punktesystem zwischen 47,5 und unter 70 Punkten.

Überblick über die Pflegegradepunkte
Pflegegrad 1 12,5 < 27 Punkte
Pflegegrad 2 27 < 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 < 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 < 90 Punkte
Pflegegrad 5 90 – 100 Punkte

Der Pflegegrad 3 und die daraus folgenden schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bedürfen bestimmter Voraussetzungen in den folgenden Teilbereichen:

1. Mobilität

Der Teilbereich Mobilität macht 10 Prozent in der Gesamtbegutachtung für den Pflegegrad 3 aus. Hier wird geprüft, ob der Antragsteller noch folgende Bewegungsabläufe selbstständig verrichten kann:

  • Positionswechsel im Bett
  • stabile Sitzposition halten
  • aufstehen aus sitzender Position und Umsetzen
  • fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches
  • Treppensteigen

Schwere Beeinträchtigungen in diesen Teilbereichen sind Voraussetzung für den Pflegegrad 3.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Der Teilbereich kognitive und kommunikative Fähigkeiten macht bis zu 15 Prozent in der Gesamtbegutachtung für den Pflegegrad 3 aus. Folgende Fähigkeiten werden hier geprüft:

  • Personen aus dem näheren Umfeld erkennen
  • örtliche & zeitliche Orientierung
  • Gedächtnis
  • Alltagshandlungen in mehreren Schritten ausführen oder steuern (z.B. im Haushalt) Entscheidungen im Alltagsleben treffen
  • Sachverhalte und Informationen verstehen
  • Risiken und Gefahren erkennen
  • elementare Bedürfnisse mitteilen
  • Aufforderungen verstehen
  • sich an einem Gespräch beteiligen

Um die Leistungen für Pflegegrad 3 beanspruchen zu können, muss es in diesem Teilbereich zu erheblichen Störungen und Beeinträchtigungen kommen.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Weiterhin wird beim Antrag auf den Pflegegrad 3 und seine Geldleistungen überprüft, ob es Komplikationen im Verhalten und/oder psychische Problemlagen beim Antragsteller gibt. Hier wird vor allem auf folgende Problemfelder geachtet:

  • Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
  • nächtliche Unruhe
  • selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
  • Beschädigung von Gegenständen
  • physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
  • verbale Aggression
  • andere vokale Auffälligkeiten
  • Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
  • Wahnvorstellungen
  • Sinnestäuschungen
  • Ängste
  • Antriebslosigkeit
  • depressive Stimmungslage
  • sozial inadäquate Verhaltensweisen
  • sonstige inadäquate Handlungen

Solche Verhaltensweisen und Problemlagen nehmen ebenfalls Einfluss auf den Antrag auf den Pflegegrad 3.

4. Selbstversorgung

Die Selbstversorgung ist der wichtigste Teilbereich, der die Voraussetzung für Pflegegrad 3 Anträge beeinflusst. Ganze 40 Prozent werden diesem Teilbereich bei der Evaluierung beigemessen.

  • Körperpflege: vorderen Oberkörper waschen, rasieren, kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung, Intimbereich waschen, duschen oder baden – einschließlich Haare waschen
  • An- und Auskleiden: Oberkörper an- und auskleiden, Unterkörper an- und auskleiden 
  • Ernährung: Essen mundgerecht zubereiten/Getränke eingießen, essen, trinken
  • Ausscheiden: Toilette oder Toilettenstuhl benutzen, Folgen einer Harninkontinenz bewältigen sowie Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen sowie Umgang mit Stoma
  • gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme: ein außergewöhnlich pflegeintensive Hilfebedarf im Bereich der Ernährung bei Kindern von 0-18 Monaten

In diesen Bereichen müssen für Deine Pflegestufe 3 erhebliche Störungen bestehen, die einen Mehraufwand erfordern.

5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

Der Bereich „Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen“ bezieht sich auf:

  • Medikation
  • Injektionen
  • Versorgung intravenöser Zugänge
  • Absaugen oder Sauerstoffgabe
  • Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen
  • Messung und Deutung von Körperzuständen
  • körpernahe Hilfsmittel
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Wundversorgung bei Stoma
  • regelmäßige Einmal-Katheterisierung
  • Nutzung von Abführmethoden
  • Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
  • zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
  • Arztbesuche
  • Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen
  • zeitlich ausgedehnter Besuch medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen
  • Besuch von Einrichtungen zur Durchführung von Frühförderung (nur bei Kindern)

Dieser Teilbereich macht 20 Prozent in der Evaluierung bei der Voraussetzung für den Pflegegrad 3 aus. Bestehen erhebliche Einschränkungen beim selbstständigen Umgang mit diesen vorausgegangenen Situationen, ist eine Einstufung in die Pflegestufe 3 möglich.

6. Gestaltung des Lebensalltags

Die letzten 15 Prozent der Evaluation für den Pflegegrad 3 gehen in den Teilbereich Gestaltung des Lebensalltags. Hierzu gehören folgende Aktivitäten:

  • Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen
  • Ruhen und Schlafen
  • sich beschäftigen
  • in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen
  • Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
  • Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

Um erfolgreich eine Pflegestufe 3 zu beantragen, bedarf es in diesem Teilbereich erhebliche Beeinträchtigungen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Die Leistungen beim Pflegegrad 3, die nach erfolgreicher Beantragung zu Verfügung stehen, teilen sich in die verschiedenen Unterbereiche Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, Betreuungs- und Entlastungsleistungen und Leistungen bei stationärer Pflege auf und sind in ihrer Höhe festgelegt. Hier ist eine Übersichtstabelle mit allen Sachleistungen und ihrem Geldwert:

Leistung (Pflegegrad 3) Betrag pro Monat
Ambulante Pflege
Pflegegeld 545 Euro
Pflegesachleistung 1.363 Euro
Pflegehilfsmittel 40 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro
Stationäre Pflege
Leistungsbetrag 1.262 Euro

Was sich hinter diesen Leistungen für den Pflegegrad 3 genau verbirgt, schlüsseln wir hier für Dich im Detail auf:

Ambulante Pflege

Zunächst einmal muss zwischen ambulanter Pflege und stationärer Pflege unterschieden werden, da beide unterschiedliche Leistungspakete beim Pflegegrad 3 mit sich bringen. Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird. Ist dies beim Antragsteller des Pflegegrads 3 der Fall, so sind folgende Leistungen enthalten:

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse, die ein pflegebedürftiger Mensch, um die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch einen pflegenden Angehörigen oder einen Bekannten kompensieren zu können. Wie viel Pflegegeld man erhält, kommt auf den Pflegegrad an.

Beim Pflegegrad 3 sind es derzeit 545 Euro pro Monat. Nicht für jeden ist das Pflegegeld steuerfrei. Unter folgenden Umständen muss man das Pflegegeld nicht versteuern:

Sozialleistung

Das Pflegegeld im Pflegegrad 3 ist eine Sozialleistung und deshalb für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei.

Angehörige

Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeleitet, müssen diese ebenfalls keine Steuern bezahlen, sofern sie sonst keine Vergütung für die Pflege erhalten. Als Angehörige werden folgende Personengruppen verstanden:

  • Der Ehepartner / Lebenspartner / Verlobte
  • Bruder und Schwester
  • Die Eltern und Kinder
  • Neffen und Nichten
  • Onkel und Tanten
  • Schwager und Schwägerin
  • Pflegeeltern und Pflegekinder
Moralische Verpflichtung

Menschen die sich sittlich/moralisch verpflichtet fühlen die Pflege zu übernehmen, jedoch nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, können das Pflegegeld ebenfalls als steuerfreies Einkommen erhalten. Eine sittliche/moralische Verpflichtung liegt vor, wenn es sich um eine sehr enge Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson handelt. Da dies nun eine persönliche Auslegungssache ist, ist es ratsam, sich vom Finanzamt die sittliche Verpflichtung bestätigen zu lassen.

Daraus folgt, dass Personen, die nicht verwandt sind oder sich moralisch in einer Verpflichtung befinden bzw. Personen, die erwerbsmäßig pflegen das Pflegegeld bei Stufe 3 versteuern müssen.

Pflegesachleistungen

Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Geldleistung bei Pflegegrad 3 besteht aus 1.363 Euro pro Monat bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel komplett, sofern eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad wie zum Beispiel der Pflegegrad 3 vorliegt. Wenn Du mehr Pflegehilfsmittel benötigst, musst Du alle Kosten, die über den 40 Euro liegen, selbst bezahlen. Zu den abrechenbaren Pflegehilfsmitteln im Pflegegrad 3 gehören unter anderem Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel.

Es gibt auch Anbieter, die Dir diese abrechenbaren Pflegehilfsmittel in einer Box zusammenstellen und die Abrechnung mit der Kranken- bzw. Pflegekasse für Dich übernehmen, schließlich hast Du schon genug zu tun.

Logo Pflegehase
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Desinfektionstücher
  • individuelle Box
  • Windeln, Einlagen, Pants, Vorlagen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Seit 01.01.2017 können Hilfs- und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 den vereinheitlicht neuen Entlastungsbeitrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen beanspruchen. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 können Versicherte zum Beispiel an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert, Besuchsdienste, einen Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfen für Gespräche, Einkäufe oder Spaziergänge finanzieren oder eine Haushaltshilfe bezahlen, die ihnen zum Beispiel beim Putzen der Wohnung oder bei Gartenarbeiten unter die Arme greift.

Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege ist eine Unterstützung für Pflegende und zu Pflegende, in der beide bis zu maximal 8 Wochen oder 56 Tagen im Jahr unterstützt werden. Die Kurzzeitpflege beim Pflegegrad 3 bedeutet konkret, dass die zu pflegende Person vollstationär aufgenommen wird. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.

In folgenden Fällen kommt eine Kurzzeitpflege in Betracht:

  • Krankenhausaufenthalt: ein Pflegebedürftiger, der bislang zu Hause gepflegt wurde, ist nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder fit genug für die häusliche Pflege
  • Unfall: ein bislang allein lebender Mensch muss nach einer Erkrankung oder einem Unfall für eine begrenzte Zeit professionell gepflegt werden
  • erhöhter Pflegebedarf: die Pflegebedürftigkeit des zu Hause gepflegten Angehörigen steigt spontan und der erhöhte Pflegebedarf kann selbst nicht aufgefangen werden
  • Unerwarteter Pflegebedarf: die Pflegebedürftigkeit tritt unerwartet auf und erst einmal wird Zeit benötigt, um im häuslichen Umfeld die Rahmenbedingungen für eine Pflege zu schaffen
  • Krankheit des Pflegers: Der Pflegende wird selbst krank oder ist in die Reha und somit vorübergehend nicht zum Pflegen imstande
  • Auszeit: Der Pflegende braucht aufgrund hoher psychischer und physischer Belastung eine Auszeit oder einfach einmal einen Urlaub
  • Wartezeit: Der zu Pflegende muss langfristig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, aber es wurde noch kein Platz gefunden bzw. es ist keiner frei
  • Test: eine Einrichtung im Rahmen der Kurzzeitpflege soll für eine dauerhafte Pflege „getestet“ werden

Die Pflegekassen bezuschussen im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.774 Euro. Dieser wird unabhängig vom Pflegegrad bezahlt, aber erst ab Pflegegrad 2. Die Kurzzeitpflege kann auch mit der Verhinderungspflege zusammen kombiniert werden. Menschen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege in Höhe von 1.744 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, d. h. insgesamt bis zu 3.356 Euro pro Jahr.

Verhinderungspflege

Wenn plötzlich wichtige persönliche Termine anstehen, man selbst erkrankt oder dringend ein kurzer Erholungsurlaub nötig ist, dann kann man im Pflegegrad 3 eine Verhinderungspflege beantragen. Die Verhinderungspflege erlaubt es einem Pflegenden bis zu 6 Wochen im Jahr eine Ersatzpflege zu bestellen. Ähnlich wie bei der Kurzzeitpflege beträgt der maximale jährliche Betrag des Verhinderungspflegegeldes bei Pflegegrad 3 1.612 Euro pro Jahr.

Folgenden Voraussetzungen bei Pflegegrad 3 müssen für eine Verhinderungspflege erfüllt sein:

Dauer der Pflegezeit

Die Pflegezeit durch einen pflegenden Angehörigen (eingetragene Pflegeperson) bei einem Pflegegrad 3 muss mindestens 6 Monate ambulant betragen. Der Beginn wird zumeist mit der Genehmigung des Pflegegrades gleichgesetzt. Bei der Erstbegutachtung ist es daher empfehlenswert, auf den Beginn der Pflegebedürftigkeit hinzuweisen, auch wenn dieser schon ein paar Monate zurückliegt. Somit besteht der Anspruch auf Verhinderungspflege schon vorher, nämlich zum Zeitpunkt des Beginns der Pflegebedürftigkeit.

Pflegegrad

Um Verhinderungspflege beantragen zu können muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Pflegepersonen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 haben kein Anrecht auf die Leistungen der Verhinderungspflege.

Ersatzpflege

Um den maximalen jährlichen Betrag des Verhinderungspflegegeldes in Höhe von 1.612 Euro nutzen zu können, darf die Ersatzpflege-Person mit dem Pflegebedürftigen nicht 1. oder 2. Grades verwandt sein oder unter der gleichen Adresse gemeldet sein. Sollten nahe Verwandte die Pflege übernehmen, stehen diesen Leistungen in Höhe des Pflegegeldes für maximal sechs Wochen zu. Dies entspricht somit dem 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes.

Tipp

Zusätzlich zur Verhinderungspflege können bis zu 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Tages- und Nachtpflege

Wenn pflegende Angehörige während der Pflege weiterhin einen anderen Beruf ausüben wollen oder müssen, können sie eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Bei einer Tagespflege sind pflegebedürftige Menschen gut versorgt und vor allem nicht einsam, da sie tagsüber unter Gleichgesinnten sind und bedarfsgerechte Angebote der Einrichtung nutzen können.

In manchen Situationen bedarf es aber auch der Nachtpflege. Diese Form der Pflege eignet sich zum Beispiel für Menschen mit Demenz, die nachts viel aktiv sind und deren Angehörige, die deshalb oft unter akutem Schlafmangel leiden. Außerdem ist die Nachtpflege für Patienten, die auch nachts medizinisch behandelt oder überwacht werden müssen.

Die Tages- und Nachtpflege ab dem Pflegegrad 3 berechnet sich aus den Kosten der Unterbringung und Verpflegung, dem Fahrdienst, Investitions- und Personalkosten. Außerdem kommen Grundpflegekosten und Behandlungskosten hinzu.

Pflegekurse

Das Pflegen von Angehörigen, vor allem ab dem Pflegegrad 3 kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern bedarf auch eines praktischen Pflegewissens im Umgang mit Krankheiten, Hygiene und Mobilisation. Die wenigsten pflegenden Menschen sind ausgebildete Pflegekräfte. Darum macht ein Pflegekurs mehr als nur Sinn.

Die Pflegeversicherung bietet deshalb pflegenden Menschen kostenlose Pflegekurse an. Darin können private Pflegepersonen die Grundlagen der Pflege erlernen und praktische Anleitungen und Tipps für den Pflegealltag sowie hilfreiches Wissen über Krankheiten erhalten.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, um das kostenlose Angebot zu nutzen: öffentliche Pflegekurse oder individuelle Pflegeschulungen in der Häuslichkeit. Beide laufen unter dem § 45 SGB XI mit dem Titel „Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen“ und werden von der Versicherung gezahlt.

Um einen solchen Pflegekurs zu belegen bzw. Dich darüber zu informieren, kannst Du online Curendo ausprobieren. Hier bekommst Du alles in Sachen Grundlagen der häuslichen Pflege beigebracht.

curendo_logo
  • Grundlagen der häuslichen Pflege
  • Alzheimer und Demenz
  • Wohnen und Pflege im Alter

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Wenn es im Alter zunehmend zu körperlichen Beschwerden und einer Einschränkung der Selbstständigkeit kommt, benötigt die Wohnung oft eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten. Barrierefreiheit muss geschaffen werden, Gefahren beseitigt und Umbauten getätigt werden. Die Pflegekasse bezuschusst so genannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ im Einzelfall mit bis zu 4.000 Euro einmalig. Sollte es zu einer Verschlechterung und damit zu mehr Umbaubedarf kommen, kann die Kasse unter Umständen neue Zuschüsse gewähren.

Dabei muss mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Maßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung
  2. Die Umbauten erleichtern eine häusliche Pflege und verringern die Belastungen für Pflegende und Pflegebedürftige
  3. Die Maßnahmen erschaffen überhaupt erst einmal die Möglichkeit einer häuslichen Pflege

Beispiele für solche Umbauten sind unter anderem:

  • Treppenlifte
  • Rutschsichere Ausstattung von Stufen
  • Anbringung von Geländern
  • rutschfester Bodenbelag im Haus
  • Einbau besser erreichbarere Lichtschalter
  • Einbau von barrierefreien Duschen oder Umbau der Wanne
  • barrierefreie Räume und WCs

Zuschuss zu Wohngruppen und WGs

Leben Pflegende oder pflegebedürftige Angehörige zusammen in Wohngruppen oder WGs, so gibt es dafür schon vor dem Pflegegrad 3 Zuschüsse. Zur Wohnraumanpassung können zum Beispiel alle Zuschüsse zusammengerechnet werden. Allerdings werden pro WG maximal 16.000 Euro pro Maßnahme bewilligt.

Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen können von der Pflegeversicherung weitere zusätzliche Förderungen erhalten. So haben die, die in einer Pflege-WG wohnen und Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen bzw. Betreuungs- und Entlastungsleistungen beziehen, Anspruch auf den sog. Wohngruppenzuschlag. Der liegt monatlich bei 214 Euro, sofern mindestens zwei weitere Mitbewohner eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel den Pflegegrad 3 haben.

Beratung

Um eine sichere Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten, müssen alle Angehörigen, die nur Pflegegeld beziehen, auch wenn der Pflegegrad 3 noch nicht erreicht ist, mindestens zweimal im Jahr einen Pflegedienst kommen lassen. Dieser evaluiert die Situation und gibt eine Beratung zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie mit auf den Weg.

Stationäre Pflege

Bei einer Pflegestufe 3 bedarf es aber auch oft einer stationären Pflege. Stationär bedeutet, dass die Person in einem Pflegeheim untergebracht wird. Stationäre Pflege entsteht immer dann, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der "Besonderheit des Einzelfalls" nicht in Betracht kommen und folglich eine so genannte „Heimbedürftigkeit“ besteht. 

Mögliche Gründe für solch eine Einschätzung sind zum Beispiel:

  • Fehlen einer Pflegeperson
  • Überforderung der Pflegeperson
  • Verwahrlosung des Pflegebedürftigen
  • Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen
  • fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen

Kostenlose Ersteinschätzung

Die Frage der Pflegeleistungen, die die Pflegekassen erbringen müssen, kann mitunter sehr komplex sein. Welche Pflegeleistungen Dir zustehen, wie und wann diese ausgezahlt werden müssen und vor allem, wie man sie beantragt, ist oftmals nicht ganz klar. Hier helfen Seiten wie klugo.de, die Dir bei all diesen Fragen zur Seite stehen und Dir eine kostenlose Ersteinschätzung geben können:

Wie beantrage ich Pflegegrad 3?

Seit dem 1.1. 2017 stehen 5 neue Pflegegrade zur Verfügung. Du kannst keinen bestimmten Pflegegrad wie zum Beispiel den Pflegegrad 3 beantragen. Vielmehr beantragst Du die Einstufung in einen Pflegegrad. Die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist, schickt dann einen Gutachter vorbei, der oder die sich die Sachlage anschaut und wie oben schon beschrieben mit einer Punkteskala einschätzt. Wenn die zu pflegende Person zwischen 47,5 und 70 Punkten auf der Skala erreicht, erhält sie in der Regel die Pflegestufe 3.

Folgende Schritte musst Du gehen, um einen Pflegegrad, zum Beispiel den Pflegegrad 3 zu beantragen:

  1. Du bemerkst bei Angehörigen, dass sie dauerhaft Unterstützung benötigen. Oder Du stellst fest, dass bei Deinen Eltern, Großeltern oder Bekannten eine angehende Demenz zu beobachten ist, die ebenfalls Hilfe braucht. Du entscheidest Dich einen Antrag zu stellen.
  2. Ruf die zuständige Pflegekasse des Angehörigen an oder schreib ihnen und beantrage Leistungen auf der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen. Du wirst nach dem Anruf ein Formular per Post erhalten.
  3. Füll das Formular aus und lass es vom Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten unterschreiben. Du musst hier nur die allernötigsten Angaben machen und nicht ins Detail in Sachen Pflegebedarf gehen.
  4. Nach Einreichung wird ein Gutachter einen Termin vereinbaren und den Antragsteller persönlich besuchen. Dabei wird der Gutachter die Gesamtsituation evaluieren und den Pflegebedarf feststellen. Dieser entscheidet dann welchen Pflegegrad der Antragsteller bekommt.
  5. Nach dem Besuch erhält der Antragsteller die Einschätzung des Gutachters und es wird ihm mitgeteilt, welchen Pflegegrad, zum Beispiel die Pflegestufe 3, er bekommen hat.
  6. Sollte der Antragsteller keinen Pflegegrad oder einen Deiner Meinung nach falschen Pflegegrad bekommen haben, kannst Du Widerspruch einlegen.

Wie kann ich Widerspruch gegen Pflegegrad 3 einlegen?

Fast jeder dritte Antrag auf Pflegegeld bei Pflegestufe 3 oder anderen Pflegegraden wird erst einmal abgelehnt. Jetzt heißt es schnell reagieren, denn Du hast nur 4 Wochen Zeit für den Widerspruch. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, solltest Du Dir jetzt professionellen Rat holen.

Nach dem Einspruch wird abermals ein Gutachter geschickt, der die Lage erneut einschätzt.

FAQs

Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu?

Die Leistungen, die Dir bei Pflegegrad 3 zustehen sind Pflegegeld bei Pflegestufe 3 in Höhe von 545 Euro pro Monat, Pflegesachleistungen von 1.363 Euro pro Monat, Pflegehilfsmittel für 40 Euro im Monat und Kurzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege.

Was braucht man für Pflegegrad 3?

Um den Pflegegrad 3 zu bekommen, muss man schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben und die Hilfsbedürftigkeit rund um die Uhr bestehen. Ein Gutachter wird dies anhand verschiedener Teilbereiche einordnen. Wenn die zu pflegende Person 47,5 bis 70 Punkte auf der Skala erreicht, bekommt sie in der Regel die Pflegestufe 3.

Was heißt Pflegegrad 3?

Der Pflegegrad 3 ist die dritte von 5 Pflegegraden und bedeutet, dass die zu pflegende Person schweren Pflegebedarf hat, der aber nicht zwingend stationär erbracht werden muss. Trotzdem muss von einer schweren Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit ausgegangen werden, die Tag und Nacht Betreuung benötigt.

Wann welcher Pflegegrad?

Die Pflegegrade werden nach einer Tabelle berechnet. Die Punkte vergibt der Gutachter nach 6 Teilbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen und Gestaltung des Alltags. Der Pflegegrad 3 liegt in der Tabelle zwischen 47,5 und 70 Punkten.

Wie viel Geld gibt es bei der Pflegestufe 3?

Es gibt folgende Leistungen bei Pflegestufe 3:

Pflegegeld: 545 Euro im Monat
Pflegesachleistungen: 1.363 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel: 40 Euro im Monat