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Pflegegrad 2: Leistungen, Voraussetzungen & Antrag

Der Pflegegrad 2 ist einer von insgesamt 5 Pflegegraden, die für pflegebedürftige Menschen vergeben werden. Man hat damit Anspruch auf gesetzlich genau festgelegte Pflegeversicherungsleistungen: Pflegegrad 2 berechtigt euch beispielsweise zum Bezug von Pflegegeld oder von Sachleistungen eines Pflegedienstes. Informiere Dich hier, was die genauen Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 sind und was euch mit diesem Pflegegrad im Detail zusteht.

Was ist der Pflegegrad 2?

Pflegegrade sind Einstufungskategorien, die angeben sollen, wie hoch der Pflegebedarf ist. Der Pflegegrad 2 ist der zweitniedrigste von insgesamt 5 Pflegegraden. Er bedeutet, dass eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt. Je nach Pflegegrad hat man unterschiedliche Ansprüche auf Pflegeversicherungs-Leistungen. Mit Pflegegrad 2 gibt es mehr Leistungen als mit Pflegegrad 1, aber weniger als mit den Pflegegraden 3, 4 und 5.

Die gesetzliche Grundlage ist das Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2), das seit 01.01.2017 gültig ist. Vor der Gesetzesreform wurden keine Pflegegrade, sondern sogenannte Pflegestufen vergeben. Der Pflegegrad 2 entspricht den früheren Pflegestufen 0 und 1.

Bei gesetzlich versicherten Personen ist ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) dafür verantwortlich, den Pflegegrad festzustellen. Bei privat Versicherten übernimmt die MEDICPROOF GmbH die Zuweisung des Pflegegrades.

Welche Voraussetzungen müssen wir für Pflegegrad 2 erfüllen?

Überblick über die Pflegegradepunkte
Pflegegrad 1 12,5 < 27 Punkte
Pflegegrad 2 27 < 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 < 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 < 90 Punkte
Pflegegrad 5 90 – 100 Punkte

Damit Deinem Angehörigen der Pflegegrad 2 zugesprochen werden kann, müsst ihr bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen. Wie das genau funktioniert, beschreiben wir weiter unten im Artikel. Anschließend besucht ein medizinischer Gutachter den Versicherten zu Hause und überprüft, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sind. Dafür gibt es ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA). Es handelt sich dabei um einen Fragenkatalog, bei dem Punkte vergeben werden. Je mehr Punkte ein Pflegebedürftiger erreicht, desto höher ist der Pflegegrad. Wie Du aus unserer Tabelle ablesen kannst, muss für den Pflegegrad 2 eine Anzahl von 27 bis 47,5 Punkte erreicht werden.

Im Vordergrund steht den neuen Richtlinien zufolge nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege, sondern wie selbstständig die pflegebedürftige Person noch ist. Dabei werden sowohl der körperliche Zustand als auch psychische, geistige und soziale Fähigkeiten berücksichtigt. Das bedeutet: Leistungen für Pflegegrad 2 erhalten nicht nur Menschen, die körperlich behindert oder gebrechlich sind. Um für den Pflegegrad 2 die Voraussetzungen zu erfüllen, kann auch eine Demenz oder geistige Behinderung ausreichend sein!

Insgesamt wird der Versicherte in 6 Bereichen begutachtet, die unterschiedlich gewichtet sind. Anschließend rechnet der Gutachter die in allen Kategorien erreichten Punkte zusammen und ermittelt so den Pflegegrad.

Das sind die 6 Kategorien, die der Gutachter berücksichtigt:

1. Mobilität

Dieser Bereich ist mit 10 Prozent gewichtet. Es geht dabei um Fragen wie: Kann die pflegebedürftige Person beide Arme und Beine gebrauchen? Kann sie Treppen steigen und sich innerhalb des Wohnbereichs selbstständig fortbewegen? Ist sie fähig eine stabile Sitzposition zu halten und allein aufzustehen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Dieser Bereich geht mit 7,5 Prozent in den Gesamtwert ein. Zentrale Fragen sind: Kann sich der Betroffene im Alltag gut räumlich und zeitlich orientieren? Erinnert er sich an unmittelbar zurückliegende Ereignisse und erkennt er Personen aus dem näheren Umfeld? Kann er für sich Entscheidungen treffen und Alltagshandlungen ausführen, die aus mehreren Schritten bestehen? Beteiligt er sich an Gesprächen und äußert er seine unmittelbaren Bedürfnisse?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dieser Bereich wird ebenfalls mit 7,5 Prozent gewichtet. Zu den typischen "psychischen Problemlagen" zählen Unruhe, aggressives oder selbstschädigendes Verhalten, Ängste, Wahnvorstellungen, aber auch eine depressive Stimmungslage oder Antriebslosigkeit. Punkte gibt es in dieser Kategorie auch, wenn eine Person oft abwehrend auf pflegerische Maßnahmen reagiert oder sich sozial unangemessen verhält (sich beispielsweise in der Öffentlichkeit entkleidet).

4. Selbstversorgung

Diesem Bereich kommt mit 40 Prozent das größte Gewicht zu. Die zentralen Fragen sind: Kann sich die betroffene Person noch selbst waschen, duschen und ankleiden? Isst und trinkt sie selbstständig? Benutzt sie ohne fremde Hilfe die Toilette oder kann sie bei einer Inkontinenz selbst ihre Einlagen wechseln?

5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

Diese Kategorie geht mit 20 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Gemeint ist, ob sich der Betroffene selbstständig um seine medizinische Versorgung kümmern kann. Dazu gehört etwa, Medikamente regelmäßig einzunehmen, Verbände zu wechseln, sich selbstständig den Blutdruck zu messen oder eine medizinisch gebotene Diät einzuhalten. Auch selbstständige Arztbesuche fallen in diese Kategorie.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Diesem Bereich kommen 15 Prozent an Gewicht zu. Geprüft wird, ob die betroffene Person ihren Tagesablauf selbstständig planen kann und von sich aus Kontakte zu anderen Menschen aufrecht erhält. Außerdem wird berücksichtigt, wie jemand mit unvorhergesehenen Änderungen im Tagesablauf zurecht kommt.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 sind Leistungen für die ambulante Pflege zu Hause oder für die stationäre Pflege in Heimen und Seniorenresidenzen möglich. Die unten stehende Tabelle vermittelt Dir einen ersten Überblick, wofür es bei Pflegegrad 2 Geld gibt. Nachfolgend beschreiben wir die ambulanten und stationären Leistungen bei Pflegegrad 2 im Detail.

Leistung (Pflegegrad 2) Betrag pro Monat
Ambulante Pflege
Pflegegeld 316 Euro
Pflegesachleistung 724 Euro
Pflegehilfsmittel 40 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro
Stationäre Pflege
Leistungsbetrag 770 Euro

Ambulante Pflege

Grundsätzlich stehen einem bei Pflegegrad 2 sowohl Sachleistungen als auch Geldleistungen von der Pflegekasse zu. Betroffene haben dabei die Wahl, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Man kann bei Pflegegrad 2 auch Geldleistung und Sachleistung kombinieren. Das soll eine individuell angepasste Pflege ermöglichen.

Diese ambulanten Leistungen sind bei Pflegegrad 2 vorgesehen:

Pflegegeld

Für den Bezug von Pflegegeld ist der Pflegegrad 2 Voraussetzung. Bei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegegeld! Der Satz für das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 liegt bei 316 Euro im Monat.

Ein Pflegegeld ist bei Pflegegrad 2 dann vorgesehen, wenn Betroffene zu Hause von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder Bekannten ehrenamtlich betreut werden. Das Geld erhält der Versicherte direkt auf sein Konto. Er kann selbst darüber bestimmen, wie er es ausgibt, solange dadurch der Pflegebedarf zu Hause sichergestellt wird. Meistens wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 als Geldleistung für Angehörige genutzt, um sie für ihre Mühe und ihren zeitlichen Aufwand zu entschädigen.

Um das Pflegegeld für den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss man halbjährlich eine Beratung in Anspruch nehmen. Dieser verpflichtende Beratungsbesuch wird von der Pflegekasse bezahlt. Er soll sicherstellen, dass der Pflegebedürftige zu Hause optimal betreut wird.

Wenn der Betroffene ins Krankenhaus kommt oder in eine stationäre Reha-Einrichtung aufgenommen wird, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld für den Pflegegrad 2 insgesamt 4 Wochen weiter aus. Dauert der stationäre Aufenthalt länger als 4 Wochen, wird die Auszahlung gestoppt.

Übrigens ist das Pflegegeld, das bei Pflegegrad 2 ausbezahlt wird, nicht steuerpflichtig! Weder der Pflegebedürftige selbst noch Angehörige, denen das Geld zukommt, müssen diese Einnahme versteuern.

Pflegesachleistungen

Selbstverständlich kann man bei Pflegegrad 2 auch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. In diesem Fall stehen dem Versicherten Pflegesachleistungen von der Pflegekasse zu. "Sachleistungen" hat nichts mit Sachen zu tun - gemeint sind Dienstleistungen, die der Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet.

Bei Pflegegrad 2 ist für Sachleistungen ein Betrag von 724 Euro monatlich vorgesehen. Der ambulante Pflegedienst kann für dieses Geld verschiedene Dienstleistungen erbringen:

  • Pflegemaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege und beim Toilettengang
  • Hilfe im Haushalt wie Einkaufen, Kochen oder Putzen
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie Spaziergänge, Vorlesen oder Gesellschaftsspiele

Man kann sich somit bei Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe leisten oder sich bei der Alltagsgestaltung unter die Arme greifen lassen.

Übrigens könnt ihr bei Pflegegrad 2 auch Geldleistung und Sachleistung kombinieren, falls sich sowohl Angehörige als auch ein professioneller Pflegedienst um den Versicherten kümmern. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig um den Prozentsatz, zu dem Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Ein Beispiel

Ein Pflegebedürftiger nimmt um 362 Euro monatlich Pflegesachleistungen in Anspruch. Das sind 50 Prozent des Maximalbetrags. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich dann um 50 Prozent. Das heißt, von den 316 Euro Pflegegeld, die bei Pflegegrad 2 vorgesehen sind, bleiben noch 158 Euro übrig.

Pflegehilfsmittel

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen kann man mit Pflegegrad 2 auch eine Geldleistung für Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erhalten. Für sogenannte "zum Verbrauch bestimmte" Pflegehilfsmittel steht eine Pauschale von 40 Euro pro Monat zur Verfügung. Um diesen Betrag könnt ihr z.B. folgende Hilfsmittel kaufen:

  • Einmalhandschuhe
  • Hand- und Flächendesinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
Tipp

Am einfachsten ist es, diese Pflegehilfsmittel bei Online-Lieferdiensten zu bestellen, die direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. So ersparst Du es Dir, selbst einen Antrag zu stellen oder Rechnungen einreichen zu müssen. Bei den unten stehenden Anbietern kannst Du eine Pflegehilfsmittelbox im Wert von 40 Euro kostenlos anfordern. Du bekommst sie monatlich zu Dir nach Hause zugestellt. Um die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmert sich der Lieferdienst.

Logo Pflegehase
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Desinfektionstücher
  • individuelle Box
  • Windeln, Einlagen, Pants, Vorlagen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kann man mit Pflegegrad 2 auch Geld für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen bekommen. Dafür steht der sogenannte Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Die Grundidee ist: Indem sich professionelle Dienste stundenweise um den Pflegebedürftigen kümmern, sollen pflegende Angehörige entlastet werden.

Der Entlastungsbeitrag ist zweckgebunden und wird nur für Angebote ausbezahlt, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Beispielsweise kann man mit Pflegegrad 2 für eine Haushaltshilfe Geld bekommen. Bezahlt werden typischerweise folgende Leistungen:

  • Hilfe im Haushalt und bei haushaltsnahen Tätigkeiten
  • Hilfe beim Einkaufen oder bei Behördengängen
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Alltagsbegleitung für Spaziergänge oder Gespräche
  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
  • Angebote zur Mobilisierung und sinnvollen Beschäftigung

125 Euro monatlich sind bei Pflegegrad 2 für eine Haushaltshilfe oder Begleitung im Alltag nicht viel Geld. Ihr könnt für Betreuungs- und Entlastungsleistungen auch mehr als den Pauschalbetrag von 125 Euro bekommen, wenn der Versicherte die Pflegesachleistungen noch nicht voll ausgeschöpft hat. Maximal 40 Prozent der Pflegesachleistungen lassen sich in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Das heißt konkret: Bis zu 289,60 Euro mehr zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 für eine Haushaltshilfe oder Ähnliches, wenn dieser Betrag nicht bereits für Pflegesachleistungen reserviert ist.

Kurzzeitpflege

Von einer Kurzzeitpflege spricht man, wenn eine pflegebedürftige Person zeitlich begrenzt eine vollstationäre Pflege braucht, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Für die Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 2 eine Geldleistung von maximal 1.774 Euro im Jahr von der Pflegekasse zur Verfügung. Die maximale Zeitdauer für eine Kurzzeitpflege beträgt 8 Wochen pro Jahr.

Man kann mit Pflegegrad 2 auch mehr Geld für die Kurzzeitpflege erhalten, wenn man den Betrag für die Verhinderungspflege noch nicht voll ausgeschöpft hat. Mit "Verhinderungspflege" ist die Vertretung von pflegenden Angehörigen gemeint, wenn diese krank sind oder sich Urlaub nehmen wollen. Hat ein Versicherter in einem Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, dann stehen für die Kurzzeitpflege bis zu 3.386 Euro zur Verfügung. Die maximale Zeitdauer verlängert sich in diesem Fall auf 8 Wochen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 ist eine Geldleistung, um Angehörige vorübergehend zu entlasten - beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub. Der Pflegebedürftige wird für einen begrenzten Zeitraum von einem professionellen Pflegedienst betreut. Dafür gibt es einen Zuschuss von maximal 1.612 Euro jährlich für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen.

Hat man die Kurzzeitpflege noch nicht voll in Anspruch genommen, dann kann man mit Pflegegrad 2 mehr Leistungen für die Verhinderungspflege erhalten: nämlich bis zu 2.550 Euro im Jahr für bis zu 6 Wochen.

Tages- und Nachtpflege

Mit Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Betreuungsangebote gemeint. Das bedeutet: Der Pflegebedürftige verbringt einige Stunden pro Tag oder Nacht in einer Betreuungseinrichtung. Dadurch sollen pflegende Angehörige entlastet werden.

Für die Tages- und Nachtpflege kann man bei Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen - und zwar zusätzlich zum Pflegegeld, das bei Pflegegrad 2 vorgesehen ist, und den Pflegesachleistungen. Kostendeckend ist dieser Betrag meist nicht, es handelt sich also nur um einen Zuschuss.

Pflegekurse

Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist nicht nur zeitaufwendig, sondern setzt auch einiges an Wissen voraus: beispielsweise über die richtige Lagerung, den Umgang mit Pflegehilfsmitteln oder wie man bei der Körperpflege am besten vorgeht. Auch der Umgang mit Demenzkranken kann herausfordernd sein. Aus diesen Gründen haben Angehörige nach § 45 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, in denen das nötige Wissen vermittelt wird.

Angeboten werden solche Kurse von lokalen Einrichtungen wie Volkshochschulen oder Sozialverbänden. Zeitlich flexibler bist Du mit Online-Kursen, die Du einfach von zu Hause aus absolvierst. Die Teilnahme ist in jedem Fall gratis, denn die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung - übrigens selbst dann, wenn Du gar nicht aktiv einen Angehörigen pflegst, sondern Dich einfach nur für das Thema interessierst.

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  • Grundlagen der häuslichen Pflege
  • Alzheimer und Demenz
  • Wohnen und Pflege im Alter

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause betreut, sind manchmal Umbaumaßnahmen nötig, wie z.B.

  • Einbau einer barrierefreien Dusche
  • Installation eines Treppenliftes
  • Einbau einer Rollstuhlrampe
  • Verbreiterung von Türen

Für solche Maßnahmen sind nach § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse von einmalig bis zu 4.000 Euro vorgesehen. Falls sich der Bedarf später ändert, wird der Zuschuss unter Umständen erneut gewährt.

Zuschuss für Wohngruppen und WGs

Zu den ambulanten Leistungen bei Pflegegrad 2 zählen auch Zuschüsse für die Gründung einer Senioren-WG. Die Pflegekasse zahlt als einmalige Anschubfinanzierung bis zu 2.500 Euro pro Person, maximal aber 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft. Mit diesem Geld kann beispielweise die barrierefreie Gestaltung der Wohnung finanziert werden. Außerdem kann man einen sogenannten Wohngruppenzuschlag beantragen, wenn mindestens 3 Bewohner einen anerkannten Pflegegrad haben. Er beträgt 214 Euro monatlich.

Beratung

Die Pflegekassen finanzieren außerdem Beratungs-Leistungen, wenn ein Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Geschulte Pflegekräfte beraten den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen, um eine bestmögliche Betreuung zu Hause zu gewährleisten. Halbjährliche, kostenlose Beratungen gehören bei Pflegegrad 2 zu den Voraussetzungen, um Pflegegeld von der Pflegeversicherung zu erhalten.

Stationäre Pflege

Versicherte können mit Pflegegrad 2 auch Geld für die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung - also in einem Pflegeheim - bekommen. Bei Pflegegrad 2 sind die Leistungen der Pflegekassen aber bei Weitem nicht kostendeckend: Maximal erhaltet ihr 770 Euro monatlich. Die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung sind meist deutlich höher.

Kostenlose Ersteinschätzung

Die gesetzlichen Regelungen im Pflegebereich sind für juristische Laien schwer zu überblicken. Du möchtest wissen, ob bei Deinem Angehörigen für den Pflegegrad 2 die Voraussetzungen erfüllt sind? Du vermutest, dass der aktuelle Pflegegrad zu niedrig ist? Oder bist Du Dir unsicher, wie Du das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 mit anderen Leistungen kombinieren kannst? Über den Anbieter klugo.de kannst Du Deinen Fall kostenlos überprüfen lassen. Eine unverbindliche Ersteinschätzung erhältst Du mit ein paar Basis-Angaben rasch und einfach online. Danach kannst Du entscheiden, ob Du weitere Beratungsangebote in Anspruch nehmen willst.

Wie beantrage ich Pflegegrad 2?

Die Leistungen für den Pflegegrad 2 bekommt man nicht automatisch, sondern erst nach einem entsprechenden Antrag bei der Pflegeversicherung. Dieser Antrag bedeutet einen gewissen Aufwand. Trotzdem solltet ihr so sorgfältig wie möglich vorgehen, denn sonst wird der Antrag möglicherweise abgelehnt oder es wird ein falscher Pflegegrad festgestellt. So funktioniert es:

Schritt 1: Unterlagen sammeln

Beginnt so früh wie möglich, Befunde von Hausarzt, Fachärzten und Krankenhausaufenthalten zu sammeln. Falls bereits ein Pflegedienst in die Betreuung eingebunden ist, solltet ihr auch diese Unterlagen gut aufbewahren. Sehr vorteilhaft kann es sein, ein Pflegetagebuch zu führen. Haltet darin fest, wobei genau der Betroffene Hilfe benötigt und was er noch selbstständig erledigen kann. Ihr könnt euch dabei an den 6 Kategorien des offiziellen Begutachtungsassessments orientieren.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Das Formular für die Beantragung eines Pflegegrades steht meist online auf der Webseite der Pflegeversicherung zur Verfügung. Alternativ reicht auch ein kurzer Anruf, um das Formular in Papierform zu erhalten. Füllt es sorgfältig und möglichst vollständig aus. Anschließend sendet ihr es an die Pflegekasse - am besten per Post mit Einschreiben oder als Fax.

Schritt 3: Termin mit dem MDK-Gutachter vereinbaren

Die Pflegeversicherung beauftragt nun den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Gutachten. In der Regel meldet sich der MDK von sich aus, um einen Termin zu vereinbaren. Versucht einen Termin zu finden, an dem möglichst alle Angehörigen teilnehmen können, die in die Pflege eingebunden sind.

Schritt 4: Besuchstermin gut vorbereiten

Haltet für den Begutachtungstermin alle gesammelten Unterlagen (Arztbefunde, Berichte des Pflegedienstes, Pflegetagebuch etc.) bereit. Zeigt dem Gutachter auch den Medikamentenplan sowie alle Hilfsmittel, die der Angehörige benutzt (z.B. Rollator, Hörgerät etc.). Verändert nichts am Wohnumfeld, denn nur so kann sich der Gutachter ein realistisches Bild von der Situation machen!

Schritt 5: Bescheid der Pflegeversicherung abwarten

Nach dem Begutachtungstermin heißt es einige Wochen warten, bis der Bescheid der Pflegeversicherung eintrifft. Darin teilt die Pflegekasse mit, welcher Pflegegrad dem Versicherten zugesprochen wurde. Außerdem findet sich in dem Bescheid eine Übersicht über die Leistungen bei Pflegegrad 2 bzw. dem festgestellten Pflegegrad.

Wie kann ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 einlegen?

Um Leistungen für Pflegegrad 2 beziehen zu können, ist ein positiver Bescheid der Pflegeversicherung nötig. Häufig fällt der Bescheid aber nicht aus wie erhofft. Nach Schätzungen von spezialisierten Anwälten sind etwa die Hälfte aller Bescheide fehlerhaft!

Gegen den Bescheid der Pflegeversicherung kannst Du innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann formlos erfolgen und muss zunächst auch keine Begründung enthalten. Es reicht ein Hinweis, dass die Begründung später nachgereicht wird. Sicherheitshalber solltest Du den Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Anschließend wird euch ein MDK-Gutachter besuchen, um eine neuerliche Einschätzung vorzunehmen. Auf dieser Grundlage kann die Pflegeversicherung einen anderen Pflegegrad zuweisen oder bei dem ursprünglichen Pflegegrad bleiben. Fällt auch der zweite Bescheid nicht wie erwünscht aus, kann man sich an den Widerspruchsausschuss der Pflegeversicherung wenden. In letzter Instanz bleibt nur noch der Gang vor das Sozialgericht.

Um mit dem Widerspruch Erfolg zu haben, ist vor allem eine gute Begründung wichtig! Ihr solltet stichhaltig argumentieren, warum die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt - oder nicht erfüllt - sind. Es ist vorteilhaft, sich dabei von Experten helfen zu lassen, die Erfahrung mit solchen Fällen haben.

Wir empfehlen euch als ersten Schritt eine professionelle Beratung, damit ihr wisst, ob ein Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Über den Anbieter klugo.de erhaltet ihr so eine Ersteinschätzung kostenlos. Das Ganze funktioniert unkompliziert online, ihr müsst also keinen (kostenpflichtigen) Termin in einer Anwaltskanzlei vereinbaren.

Je nachdem, wie diese Ersteinschätzung ausfällt, könnt ihr entscheiden, wie ihr weiter vorgehen möchtet. Ist ein Widerspruch aussichtsreich, dann kann euch ein Fachanwalt kostenpflichtig bei dem Widerspruchsverfahren unterstützen. Falls nicht, habt ihr immerhin kein unnötiges Geld für Anwälte ausgegeben.

FAQs

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Es gibt bei Pflegegrad 2 mehrere mögliche Geld-Leistungen:

  • Pflegegeld: 316 Euro / Monat
  • Pflegesachleistungen: 724 Euro / Monat
  • Pflegehilfsmittel: 40 Euro / Monat
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro / Monat
  • Zuschuss zu stationärer Pflege: 770 Euro

Was bedeutet der Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 bedeutet, dass jemand in seiner Selbstständigkeit "erheblich beeinträchtigt" ist. Es handelt sich um die zweitniedrigste von insgesamt 5 Einstufungskategorien der Pflegekassen. Die Einstufung erfolgt nach einem genau definierten Fragenkatalog. Ein Gutachter des Medizinisches Dienstes der Krankenkassen (MDK) prüft, ob für Pflegegrad 2 die Voraussetzungen erfüllt sind.

Man hat einen gesetzlichen genau definierten Anspruch auf Leistungen, wenn der Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Beispielsweise kann man mit Pflegegrad 2 Sachleistungen durch einen Pflegedienst um bis zu 724 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Alternativ gibt es bei Pflegegrad 2 eine Geldleistung, um Angehörige für Pflegeleistungen zu entschädigen - das sogenannte Pflegegeld.

Was versteht man unter Pflegesachleistung?

Unter "Pflegesachleistung" versteht man Dienstleistungen durch einen professionellen Pflegedienst, wenn jemand zu Hause gepflegt wird. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegeversicherung ab. Es fließt daher kein Geld an den Versicherten. Bei Pflegegrad 2 sind Sachleistungen in der Höhe von 724 Euro monatlich vorgesehen.

Wer erhält das Pflegegeld ausgezahlt?

Das Pflegegeld erhält der pflegebedürftige Versicherte direkt auf sein Konto ausgezahlt. Das heißt, es gibt bei Pflegegrad 2 keine Geldleistung unmittelbar für Angehörige. Das Pflegegeld, das bei Pflegegrad 2 ausgezahlt wird, ist aber als finanzielle Entschädigung für pflegende Angehörige gedacht.