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Hartz 4 Widerspruch gegen das Jobcenter: So geht's

Dein Hartz-4-Antrag wurde abgelehnt? Das Jobcenter will Dir Leistungen kürzen oder verlangt gar etwas zurück? Das musst Du nicht einfach hinnehmen! Wir sagen Dir, was bei einem Hartz-4-Widerspruch wichtig ist: Welche Frist Du einhalten musst, wie Du den Widerspruch formulierst und wie es danach weitergeht. Falls Du Dir unsicher bist, dann nutze einfach unser kostenloses Musterschreiben!

Wann ist ein Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid sinnvoll?

Das Jobcenter muss sich bei Hartz-4-Bescheiden an die geltenden Gesetze halten. Im Zweiten Teil des Sozialgesetzbuch (SGB II) ist genau definiert, auf welche Leistungen Du Anspruch hast. Doch die Jobcenter-Mitarbeiter sind oft überlastet und deshalb passieren immer wieder Fehler. Laut aktuellen Statistiken ist ein Hartz-4-Widerspruch in rund 35 Prozent aller Fälle erfolgreich!

Das sind die wichtigsten Gründe, warum der Bescheid fehlerhaft sein kann:

Falsche Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Für die Berechnung von Hartz 4 gibt es fixe Regelsätze. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, hängt aber auch vom Einkommen und Vermögen ab. Oft unterlaufen bei der Anrechnung Fehler, beispielsweise weil das Einkommen aus einem Minijob zu hoch angesetzt wird.

Falsche Berechnungen bei Miete und Heizung

Zusätzlich zum Regelsatz steht Betroffenen bei Bedarf auch ein Beitrag für Unterkunft und Heizung zu. Oft argumentiert das Jobcenter, dass die Wohnung zu teuer ist. Die zulässige Höhe der Miete ist aber auch vom Wohnort und vom Familienstand abhängig. Es lohnt sich, den Hartz-4-Bescheid zu prüfen und bei Fehlern Widerspruch gegen das Jobcenter einzulegen.

Annahme einer Bedarfsgemeinschaft

Wenn mehrere Personen an einer Adresse wohnen, nimmt das Jobcenter häufig an, dass eine "Bedarfsgemeinschaft" oder eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegt. Dann gibt es weniger Leistungen, obwohl Du von Deinen Mitbewohnern vielleicht gar keine Unterstützung bekommst. Auch in diesem Fall ist ein Widerspruch gegen Hartz 4 sinnvoll.

Wer kann mir bei einem Widerspruch gegen das Jobcenter helfen?

Bist Du Dir unsicher, ob sich ein Hartz-4-Widerspruch lohnt oder ob das Jobcenter vielleicht doch Recht hat? Dann haben wir einen Tipp für Dich: Bei den unten stehenden Anbietern kannst Du Deinen Hartz-4-Bescheid prüfen lassen. Das ist kostenlos und dauert auch nicht lange.

So funktioniert es: Du beantwortest auf der Webseite des Anbieters ein paar kurze Fragen zu Deinem Fall, was in ein paar Minuten erledigt ist. Nach spätestens 2 bis 3 Tagen wird sich ein auf Sozialrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Dir melden und mit Dir besprechen, ob er einen Hartz-4-Widerspruch für sinnvoll hält.

Für diese Ersteinschätzung bezahlst Du nichts! Wie es danach weiter geht, entscheidest Du. Wenn Du möchtest, kannst Du Dich von dem Anwalt kostenpflichtig vertreten lassen. Falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte, haben Hartz-4-Empfänger übrigens oft Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt ganz oder teilweise.


Was muss ich bei einem Hartz-4-Widerspruch beachten?

Damit Dein Widerspruch gegen das Jobcenter Aussicht auf Erfolg hat, sind diese Punkte wichtig:

1. Frist von 1 Monat einhalten

Du hast für einen Hartz-4-Widerspruch nur 1 Monat Zeit - und zwar ab dem Datum, an dem der Bescheid zugestellt wurde. Das Jobcenter geht davon aus, dass Du den Bescheid 3 Tage nach dem Ausstellungsdatum bekommen hast. Hat ihn die Post erst später zugestellt, musst Du das im Zweifelsfall beweisen.

Beispiel

Auf dem Schreiben steht das Ausstellungsdatum 01.08.2020. Dann gilt der Bescheid am 04.08.2020 als zugestellt und die Frist beginnt ab 05.08.2020 zu laufen. Bis spätestens 05.09.2020 muss Dein Widerspruch beim Jobcenter eintreffen.

Wenn Du sehr knapp dran bist und der Postweg zu lange dauern würde, kannst Du den Hartz-4-Widerspruch auch persönlich am Jobcenter abgeben. Lasse Dir unbedingt eine Bestätigung ausstellen!

Übrigens: Auch wenn Du die 1-Monats-Frist verpasst hast, ist noch nicht alles verloren. Denn Du kannst jederzeit einen sogenannten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dann muss das Jobcenter noch einmal prüfen, ob Du die Leistungen bekommst, die Dir zustehen.

2. Widerspruch am besten schriftlich formulieren

Grundsätzlich hast Du 2 Möglichkeiten, um einen Hartz-4-Widerspruch einzubringen:

  • Mündlich am Jobcenter: Du kannst einen Widerspruch jederzeit mündlich einbringen. Deinen Widerspruch muss der Jobcenter-Mitarbeiter schriftlich zu Protokoll nehmen. Du bestätigst anschließend durch Deine Unterschrift, dass alles Wichtige im Protokoll steht.
  • Schriftlich per Brief oder Fax: Oder Du schickst Deinen Widerspruch als Brief oder Fax an das Jobcenter. Achtung, eine E-Mail ist nicht ausreichend!

Wir empfehlen Dir, den Hartz-4-Widerspruch schriftlich einzubringen - am besten als Brief per Einschreiben mit Rückschein. So hast Du erstens Zeit, Dir alles gründlich zu überlegen. Und zweitens kannst Du nachweisen, dass Dein Schreiben fristgerecht angekommen ist. In das Protokoll des Jobcenter-Mitarbeiters können sich leicht Fehler einschleichen, die Unterlagen könnten im schlimmsten Fall verloren gehen.

Falls Du mündlich Widerspruch einlegen möchtest, dann lasse Dir unbedingt eine Kopie des Protokolls als Nachweis aushändigen. Gut ist es auch, wenn Dich eine zweite Person als Zeuge zum Jobcenter begleitet.

3. Richtigen Empfänger und Aktenzeichen angeben

Aus Deinem Schreiben muss genau hervorgehen, wo und wogegen Du Einspruch erhebst. Gib daher die richtige Adresse des Jobcenters als Empfänger an und notiere zusätzlich das Aktenzeichen, das Du auf Deinem Hartz-4-Bescheid findest.

4. Richtigen Absender angeben

Außerdem muss erkennbar sein, von wem der Hartz-4-Widerspruch kommt. Vergiss daher nicht Deinen vollen Namen und Deine Anschriftanzugeben.

Wohnst Du mit Deinem Partner, Deinen Kindern, Eltern oder anderen Angehörigen zusammen? Dann werden eure Hartz-4-Ansprüche wahrscheinlich als "Bedarfsgemeinschaft" berechnet. In diesem Fall muss jede Person einzeln ihren Widerspruch geltend machen.

Ihr müsst aber nicht mehrere getrennte Schreiben aufsetzen. Es reicht, wenn alle volljährigen Haushaltsmitglieder als Absender angeführt sind und alle den Widerspruch unterschreiben. Falls Du minderjährige Kinder hast, für die Du Leistungen beziehst, brauchst Du sie nicht im Absender anführen. In dem Schreiben sollte aber stehen, dass Du als ihr gesetzlicher Vertreter in ihrem Namen Widerspruch erhebst.

5. Begründung und Nachweise erbringen

Eine Begründung ist bei einem Hartz-4-Widerspruch zwar nicht zwingend nötig, damit er aus rechtlicher Sicht gültig ist. Damit er Aussicht auf Erfolg hat, ist eine stichhaltige Begründung aber sehr wichtig! Argumentiere genau, was an dem Bescheid des Jobcenters fehlerhaft ist oder warum die Leistungen falsch berechnet wurden. Lege zusätzlich auch schriftliche Nachweise in Kopie bei (z.B. Mietvertrag, Gehaltszettel).

Für Laien ist es oft gar nicht leicht, die Begründung richtig zu formulieren. Es kann sinnvoll sein, Dich von einer kompetenten Stelle beraten zu lassen - z.B. bei Sozialvereinen oder den Anbietern aus unserer Übersicht oben. Falls Du Dir unsicher bist, kannst Du den Widerspruch zunächst auch ohne Begründung fristgerecht einbringen und die Gründe später nachreichen.

Wie formuliere ich den Widerspruch gegen das Jobcenter?

Du kannst Dich bei Deinem Hartz-4-Widerspruch an diesem Musterschreiben orientieren:

[Dein Name / Nachname]
[Deine Straße / Hausnummer]
[Deine Postleitzahl / Ort]

Jobcenter [Ort]
[ev. Name des Sachbearbeiters]
[Straße / Hausnummer / Postfach Nr.]
[Postleitzahl Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid [Aktennummer] vom [Ausstellungsdatum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich fristgerecht Widerspruch gegen den oben genannten Bewilligungsbescheid / Ablehnungsbescheid / Sanktionsbescheid / Änderungsbescheid / Aufhebungsbescheid [Zutreffendes auswählen].

[nur falls Du minderjährige Kinder hast:]
Ich lege außerdem als gesetzlicher Vertreter im Namen meines / meiner minderjährigen Kind/er [Vorname Nachname] fristgerecht Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid ein.

Begründung:
......

[Beispiel: Mein Einkommen aus einem Minijob wurde mit 450 Euro monatlich berechnet. Tatsächlich beträgt es im Schnitt nur 250 Euro im Monat. Als Nachweis lege ich 6 Gehaltszettel in Kopie bei.]

Mit freundlichen Grüßen

[Name Nachname]
[handschriftliche Unterschrift]

Wie geht es nach dem Widerspruch gegen Hartz 4 weiter?

Nachdem Du den Widerspruch gegen den Hartz-4-Bescheid eingebracht hast, muss das Jobcenter den ursprünglichen Bescheid innerhalb von 3 Monaten prüfen und Dir einen Widerspruchsbescheid zustellen. Falls Du 3 Monate nach Deinem Hartz-4-Widerspruch nichts vom Jobcenter gehört hast, kannst Du beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben.

Vorsicht: Ein Hartz-4-Widerspruch hat in den meisten Fällen keine aufhebende Wirkung! Das heißt, der ursprüngliche Bescheid ist trotzdem gültig, solange bis ihn das Jobcenter überprüft hat. Falls Du dadurch in eine wirkliche Notsituation gerätst - z.B. weil Du Deine Miete nicht mehr zahlen kannst - kannst Du parallel zum Hartz-4-Widerspruch einen Eilantrag beim Sozialgericht einbringen. Dann wird ein sogenanntes Eilverfahren nach § 86b SGG eröffnet. Das Sozialgericht muss innerhalb kürzester Zeit entscheiden, ob Du vorläufig Leistungen bekommst, um eine Notsituation abzuwenden.

Nachdem Du den Widerspruchsbescheid vom Jobcenter bekommen hast, gibt es 2 Möglichkeiten:

Widerspruch wird (ganz oder teilweise) entsprochen

Wenn Dein Widerspruch erfolgreich ist, wird ein neuer Bescheid ausgestellt. Der alte Bescheid wird dadurch ungültig. Es kann sein, dass Du Nachzahlungen für die Monate erhältst, in denen Du zu wenig Geld vom Jobcenter bekommen hast.

Widerspruch wird nicht entsprochen

Dein Hartz-4-Widerspruch wurde abgelehnt? Gegen einen Widerspruchsbescheid kann man nicht noch einmal Widerspruch einheben. Es bleibt Dir daher nur eine Klage vor dem Sozialgericht. Eine Klage ist - anders als ein Widerspruch - immer mit Kosten verbunden. Bevor Du sie in Angriff nimmst, solltest Du unbedingt eine genaue Rechtsberatung einholen - beispielsweise bei einem der Anbieter oben. Als Hartz-4-Empfänger kannst Du meist eine Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Du zahlst dann maximal 15 Euro selbst, für den Rest der Beratungskosten kommt der Staat auf.