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Hartz IV: Anspruch, Höhe & Antrag

Hartz IV ist ein anderer Begriff für das Arbeitslosengeld II. Der Bezug von Hartz IV soll Menschen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dafür müssen die Bezieher nicht unbedingt arbeitslos sein. Auch Menschen, die zwar ein Einkommen haben, welches allerdings zu gering ist, um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, können einen Anspruch auf ALG II haben. Hartz IV wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und die rechtliche Grundlage für Hartz IV entstammt aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Wie hoch ist Hartz IV?

Regelsatz

Der Regelsatz ist der Geldbetrag, der Dir monatlich zusteht, wenn Du allgemein die Bedingungen für den Bezug von Hartz IV erfüllst. Der Regelsatz von Hartz IV soll folgende Posten decken:

  • Energiekosten und Instandhaltungskosten.
  • Nahrungsmittel und Getränke.
  • Kosten für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
  • Bekleidung und Schuhe.
  • Mobilitätskosten.
  • Kosten für Internet und Telefon.
  • Ausgaben für Möbel, Haushaltsgeräte und Hausrat.
  • Pflegeprodukte und Gesundheitsprodukte.

Der Regelsatz wird regelmäßig angepasst und orientiert sich dabei an der allgemeinen Konjunktur sowie an der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Seit dem 1. Januar 2022 gelten folgende Regelsätze:

Regelbedarf Stufe 2022
Erwachsene, alleinstehend/alleinerziehend 1 449 €
Erwachsene, verheiratet/Lebenspartnerschaft/Bedarfsgemeinschaft 2 404 €
Erwachsene bis 25 Jahre, im Elternhaus/in Einrichtungen lebend 3 360 €
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren 4 376 €
Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren 5 311 €
Kinder unter 6 Jahren 6 285 €

Quelle: Bundesregierung

Hartz IV Regelsatz 2021

Der Regelsatz kann allerdings auch variiert werden, beziehungsweise weniger als die oben genannten jeweiligen Höchstsätze betragen. Wie hoch Dein Hartz IV Satz ist, hängt nämlich auch davon ab, wie hoch Deine sonstigen Einnahmen sind.

Bedarf für Unterkunft und Heizung

Kosten für die Miete

Wenn Du Hartz IV beziehst, erhältst Du aber nicht nur den Regelsatz, um die alltäglichen Lebenskosten zu bewältigen, sondern auch noch Geld für Deine Wohnung sowie Heizkosten. Diese Kosten werden nicht nach festen Sätzen bezahlt, sondern nach den tatsächlichen Ausgaben. Allerdings zahlt das Jobcenter nur Wohnkosten in angemessener Höhe.

Es ist nicht einheitlich geregelt, wie viel Geld für die Zahlung der Mietwohnung als angemessen betrachtet wird. Die jeweiligen Kommunen und Städte legen individuell fest, wie hoch eine angemessene Miete sein darf. Schließlich ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis in einer Großstadt höher, als in einer ländlichen Region.

Du musst bei der Beantragung von Hartz IV angeben, wie groß Deine Wohnung ist, und wie viel Miete Du monatlich zahlst. Danach wird anhand Deines örtlichen Mietspiegels geprüft, ob die Miete angemessen ist.

Sollte diese nicht angemessen sein, musst Du die Kosten, die über eine angemessene Miete hinausgehen, selber zu zahlen. Du bekommst dann lediglich einen Mietzuschuss zu dem Hartz IV Regelsatz. Eine andere Möglichkeit wäre, in eine günstigere Wohnung umzuziehen - entweder in eine kleinere Wohnung oder in einen günstigeren Ortsteil.

Kosten für Nebenkosten und Heizung

Wenn Deine Mietwohnung als angemessen eingestuft worden ist, dann kannst Du damit rechnen, das auch Deine bisherigen Kosten für die die Betriebskosten übernommen werden. Darunter fallen:

  • Kosten für das Heizen.
  • Wasser- und Abwasserkosten.
  • Kosten für den Schornsteinfeger.
  • Kosten für den Hausmeister und Putzdienst in Gemeinschaftsräumen.

Die Kosten für Strom und für Warmwasser werden hingegen nicht vom Jobcenter übernommen. Diese musst Du aus dem Regelbedarf zahlen. Falls Du Warmwasser über eine dezentrale Warmwassererzeugung beziehst, also über einen Durchlauferhitzer oder einem Heißwasserboiler, kannst Du allerdings einen Mehrbedarf dafür beantragen.

Mehrbedarf

Neben dem Regelbedarf gibt es auch noch speziellen Mehrbedarf. Dieser wird Dir nicht automatisch angerechnet, wenn Du Hartz IV beziehst, deshalb muss jeder Mehrbedarf gesondert beantragt werden. Es gibt derzeit folgenden Mehrbedarf:

  • Für Schwangere: Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es 17 Prozent mehr von dem jeweiligen Regelbedarf.
  • Für Alleinerziehende: Je nach der Anzahl der Kinder und deren Alter beträgt der Mehrbedarf zwischen 12 und 60 Prozent vom individuellen Regelsatz.
  • Menschen mit Behinderung: Erwerbsgeminderte Sozialgeldempfänger können unter bestimmten Vorraussetzungen einen Mehrbedarf von 17 Prozent erhalten und erwerbsfähige Behinderte 35 Prozent.
  • Für Menschen, die sich aus Krankheitsgründen kostenintensiver ernähren müssen: Der Mehrbedarf hängt von der chronischen Krankheit ab und liegt zwischen 5 Prozent (Niereninsuffizienz) und 20 Prozent (Zöliakie).
  • Für Härtefälle: Hygieneartikel für Menschen mit Krankheiten wie HIV oder mit Neurodermitis. Haushaltshilfen für Menschen, die körperlich stark eingeschränkt sind. Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten für getrennt lebende Elternteile, die ihre Kinder besuchen und extra Geld für Menschen mit dezentraler Warmwassererzeugung, um die dadurch entstandenen Zusatzkosten auszugleichen.

Bücher für die Schule sollen eigentlich von dem Regelbedarf gezahlt werden. In Ausnahmefällen wird das Geld für Schulbücher nach gesonderter Beantragung als auch als Mehrbedarf anerkannt. Schulbücher im Wert von bis zu hundert Euro im Jahr kannst Du als Mehrbedarf beantragen.

Einmalbedarf

Es besteht auch die Möglichkeit, sogenannten Einmalbedarf bei dem Jobcenter zu beantragen. Diesen musst Du ebenso wie den Mehrbedarf gesondert beim Jobcenter beantragen.

Unter Einmalbedarf fallen vor allem Sachleistungen wie zum Beispiel die Ausstattung von Deinem Baby. Dazu zählen Dinge wie ein passendes Bett oder auch Bekleidung. Auch Schwangerschaftskleidung kannst Du beantragen, wenn Du diese benötigst. Falls Dir Deine bisherige Bekleidung nicht mehr passt, etwa weil Du sehr viel Gewicht zugenommen, oder auch Gewicht verloren hast, kannst Du eine Erstausstattung für Bekleidung beantragen.

Wohnungserstausstattung

Auch Geld für die Erstausstattung einer Wohnung wird manchmal vom Jobcenter genehmigt.

Wenn Du zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehst und Arbeitslosengeld 2 erhältst, werden Dir die notwenigen Möbel wie ein Bett und ein Schrank, Elektrogeräte wie ein Kühlschrank und Herd, sowie Kleinigkeiten wie Staubsauger und Besteck gezahlt. Das Geld für die Erstausstattung reicht für das Nötigste aus, in der Regel sind das gebrauchte Möbel aus dem Sozialkaufhaus.

Einen Anspruch auf Erstausstattung kannst Du außerdem auch dann haben, wenn Deine bisherigen Möbel durch einen Einbruch oder einen Brand abhandengekommen sind und keine Versicherung für den Schaden aufkommt.

Zum Einmalbedarf zählt darüber hinaus auch die finanzielle Beihilfe für die Zahlung von einer mehrtägigen Klassenfahrt.

Umzug

Falls bei der Angemessenheitsüberprüfung von Deiner Miete festgestellt wurde, dass diese zu hoch ist, kannst Du mit ALG 2 eine Umzugskostenbeihilfe beantragen. Aber auch dann, wenn Du eine neue Arbeitsstelle gefunden hast und dafür umziehen musst, kannst Du die Umzugshilfe von Deinem Jobcenter in Anspruch nehmen. In beiden Fällen musst Du Dir den Umzug vorher genehmigen lassen.

Auch in den folgenden Fällen kannst Du Umzugskostenbeihilfe beantragen:

  • Deine bisherige Wohnung ist durch Familiennachwuchs zu klein geworden.
  • Dir wurde das Mietverhältnis gekündigt.
  • Trennung von Deinem Partner, mit dem Du zusammengewohnt hast.
  • Unbewohnbarkeit der Wohnung.

Übergangsbeihilfe

Ebenfalls zu den Einmalbedarfen gehört die sogenannte Übergangsbeihilfe. Diese erhältst Du nach einer Beantragung beim Jobcenter dann, wenn Du einen neuen Job bekommen hast, aber für die Zeit im ersten Arbeitsmonat und vor dem ersten Gehalt noch Geld benötigst.

Folgende Hilfen stehen Dir in dem Fall zu:

  • Ein Darlehen: Ohne Zinsen von bis zu 1.000 Euro.
  • Ausrüstungsbeihilfe: Für das Kaufen von Arbeitskleidung oder Arbeitsgerätschaften von bis zu 260 Euro.
  • Reisekostenbeihilfe: Für die Fahrt zu Deiner neuen Arbeitsställe und zurück nach Hause für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten und in einer Höhe von 300 Euro.
  • Trennungskostenhilfe: Wenn Du durch den neuen Job einen doppelten Haushalt benötigst, erhältst Du dafür die ersten sechs Monate bis zu 260 Euro im Monat.

Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT)

Als Hartz IV-Empfänger stehen Dir für Dein Kind oder Deine Kinder weitere Zahlungen zu. Diese werden allerdings nicht als Mehrbedarf angesehen, sondern werden durch das Bildungspaket abgedeckt. Dazu gehören:

  • Geld für das Mittagessen in dem Kindergarten oder der Schule: Wenn ein gemeinschaftliches Essen stattfindet, dann musst Du lediglich einen Euro für Dein Kind pro Mahlzeit zahlen. Den restlichen Betrag übernimmt das Jobcenter.
  • Lernförderung: Wenn Dein Kind Probleme dabei hat, den Schulstoff in einem Fach zu verstehen, dann kann Geld für Nachhilfe beantragt werden. Dafür muss die Schule allerdings den Bedarf bestätigen und es dürfen keine kostenfreien Lerngruppen in dem jeweiligen Fach in der Schule angeboten werden.
  • Ausflüge und kulturelle Teilhabe: Wenn im Kindergarten oder in der Schule Ausflüge anstehen, etwa ein Theaterbesuch oder ein Museumsbesuch, dann bekommst Du die Kosten für diesen Ausflug komplett vom Jobcenter erstattet.
  • Persönlicher Schulbedarf: Ganz automatisch, also ohne extra Beantragung, erhältst Du für jedes Kind zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum Halbjahreswechsel noch einmal 30 Euro. Dieses Geld soll den Bedarf von Heften für die Schule, von Stiften, Schulranzen und Rechenmaterialien abdecken.
  • Schülermonatskarte: Wenn der Weg zur Schule zu weit zum Laufen oder Fahrradfahren ist, dann gehört zum ALG 2 auch die Zahlung für das Monatsticket des öffentlichen Nahverkehrs für Dein Kind. Ist das Ticket auch für den privaten Gebrauch und nicht ausschließlich für den Weg von und zur Schule gültig, musst Du meistens einen Eigenanteil von fünf Euro im Monat zahlen.

All diese Leistungen aus dem Bildungspaket kannst Du für Deine bei Dir wohnenden Kinder unter 25 Jahren erhalten.

Außerdem gibt es noch zehn Euro im Monat für Freizeitaktivitäten außerhalb von Kindergarten und Schule. Dieses Geld soll beispielsweise für einen Sportverein, eine Musikschule oder auch ein Kinobesuch ausgegeben werden. Den Betrag erhältst Du für Deine Kinder, die unter 18 Jahre alt sind.

Versicherungen

Die Zeit, in der Du Hartz IV beziehst, giltst Du nicht als Pflichtversichert. Das bedeutet, Du musst keine Beiträge in die Rentenkasse zahlen und auch das Jobcenter tut dies nicht für Dich.

Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sowie in die gesetzliche Pflegeversicherung werden vom Jobcenter für Dich geleistet. Du bist also in jedem Fall krankenversichert und musst Dir keine Sorgen machen, die Beiträge nicht zahlen zu können. Solltest Du Mitglied in einer privaten Krankenkasse sein, erhältst Du einen Zuschuss zu Deinen Versicherungsbeiträgen.

Bedarfsgemeinschaft

Für die Höhe der Hartz IV Leistungen wird immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Diese setzt sich aus Menschen zusammen, die gemeinsam wohnen und auch gegenseitig für den Lebensunterhalt der einzelnen Mitglieder aufkommen. In der Regel handelt es sich bei einer Bedarfsgemeinschaft um eine Familie.

Wenn nur ein Partner Hartz IV beantragt und der andere voll erwerbstätig ist, dann wird der Regelsatz der beantragenden Person geringer berechnet als wenn diese alleine leben würde. Es wird davon ausgegangen, dass der erwerbstätige Partner die erwerbslose Person mitfinanziert. Deshalb wird das Einkommen des erwerbstätigen Partners bei der Berechnung des Regelsatzes des anderen Partners berücksichtigt.

Wenn Du hingegen in einer Wohngemeinschaft lebst, dann gilt diese normalerweise nicht als Bedarfsgemeinschaft, sondern als Hausgemeinschaft. Hier wird davon ausgegangen, dass finanziell alle Menschen in der Hausgemeinschaft für sich selber sorgen. Das Einkommen von Deinen Mitbewohnern wird also nicht mit in Deinen Regelsatz reingerechnet!

Wer bekommt Hartz IV?

Persönliche Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen, um Hartz IV erhalten zu können:

  • Psychisch und körperlich dazu in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten zu können.
  • Mindestens 15 Jahre alt sein und noch nicht das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht haben.
  • In Deutschland leben.

Darüber hinaus musst Du Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Kinder nicht selber bestreiten können. Eine andere Berechtigung auf Hartz IV kann bestehen, indem Du zwar ausreichend Geld für Dich und Deine Kinder hast, aber Dein Partner, der bei Dir wohnt, nicht genügend Geld zur Verfügung hat.

Vermögen

Falls Du ein zu geringes Einkommen hast, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, muss Dir nicht automatisch Hartz IV zustehen. Auch Dein Vermögen spielt bei der Feststellung Deiner Bedürftigkeit eine Rolle.

Es gibt ein anrechnungsfreies Schonvermögen von erspartem Geld und Wertanlagen von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr. Mindestens steht Dir jedoch ein Grundfreibetrag von 3.100 Euro zu. Im Alter von 31 Jahren darfst Du also 4.650 Euro besitzen, ohne dass Du deshalb weniger ALG II Geld erhältst. Übersteigt Dein Vermögen Dein individuelles Schonvermögen, musst Du den überschüssigen Betrag zunächst für Deinen Lebensunterhalt nutzen und aufbrauchen, bevor Du einen Anspruch auf Hartz IV bekommst.

Folgende Besitztümer werden nicht die 150 Euro pro Lebensjahr eingerechnet und gelten einfach zusätzlich als Schonvermögen:

  • Vermögen aus Deiner Riester-Rente.
  • Geld in Deiner privaten Altersvorsorge.
  • Dein Auto bis zu einem Wert von 7.500 Euro.
  • Dein Hausrat.
  • Deine Eigentumswohnung oder Dein eigenes Haus, sofern Du dort lebst.
  • Angespartes Vermögen für den Einbau oder den Erhalt von einem behindertengerechten Hausrat für eine pflegebedürftige oder behinderte Person in Deiner Bedarfsgemeinschaft.
  • Angespartes Schmerzensgeld.

Nebenbeschäftigung

Auch wenn Du arbeitest, kannst Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben. Falls Du weniger verdienst, als Deine Miete plus der aktuelle Hartz 4 Regelsatz zusammengerechnet, dann solltest Du Arbeitslosengeld 2 beantragen. Du bekommst dann je nach der Höhe Deines Einkommens entsprechend weniger ALG II.

Monatliche Einnahmen von bis zu hundert Euro sind anrechnungsfrei. Alles was Du darüber hinaus verdienst, wird Dir sozusagen vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn Du auf Minijob-Basis arbeitest, also wenn Du nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienst, dann wird alles, was die hundert Euro übersteigt, zu 80 Prozent von Deinem ALG 2 abgezogen. 20 Prozent von dem verdienst darfst Du anrechnungsfrei behalten.

Wann bekommt man Hartz IV?

Sobald Du denkst, dass Du nicht genügend Geld verdienst und nicht genügend Vermögen hast, um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, solltest Du Hartz IV beantragen.

Falls Du einen Anspruch auf Hartz IV hast, wird es Dir ab dem Zeitpunkt gewährt, ab dem Du den Antrag gestellt hast. Dies gilt auch, falls Du beispielsweise schon zwei Monate zuvor einen Hartz 4-Anspruch gehabt hättest.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 2?

Meistens wird Hartz IV für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt, manchmal auch für 12 Monate. Sobald Dein Arbeitslosengeld 2-Anspruch nicht mehr gegeben ist, wenn Du also zum Beispiel nach drei Monaten einen neuen Job antrittst, musst Du dies dem Jobcenter sofort mitteilen. Eventuell zu viel erhaltenes Arbeitslosengeld musst Du dann zurücküberweisen.

Wo kann ich Hartz IV beantragen?

Du kannst die Formulare für den Antrag auf Hartz IV online bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. Diese füllst Du dann aus und schickst sie zum Jobcenter in Deinem Stadtteil oder in Deiner Kommune.

Du kannst aber auch direkt ins Jobcenter gehen und Dir dort die Formulare abholen. Dazu musst Du auf jeden Fall Deinen Reisepass oder Personalausweis mitnehmen.

Wenn Du den Antrag abgibst oder abschickst, musst Du neben den Formularen die folgenden Dokumente beilegen:

  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate.
  • Eine Kopie von Deinem Mietvertrag mit den Heizkosten und den allgemeinen Nebenkosten.
  • Einkommensnachweise.
  • Vermögensnachweise.