Wer Kinder hat weiß, dass das Leben mit Kindern einen häufig vor finanzielle Herausforderungen stellen kann. Beim Familiengeld in Bayern handelt es sich um eine Leistung, die bayerische Familien mit kleinen Kindern finanziell entlasten soll. Bei uns erfährst Du, wie hoch das Familiengeld ausfällt, wie lange Du es ausgezahlt bekommst und wie Du in Bayern einen Antrag auf Familiengeld stellen kannst.
Was ist das Familiengeld?
Das Familiengeld in Bayern soll als weitere finanzielle Unterstützung für Familien, die zu Hause kleine Kinder haben, dienen. Es tritt an die Stelle des bisherigen Betreuungs- und Landeserziehungsgelds.
Beim Familiengeld handelt es sich um eine Leistung, die für alle Familien gedacht ist, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ausfällt oder ob sie erwerbstätig sind. Eltern in Bayern sind auch dann berechtigt Familiengeld zu beziehen, wenn ihre Kinder tagsüber in einer Krippe untergebracht sind oder zu Hause in der eigenen Familie betreut werden.
Wie viel Familiengeld gibt es?
Für Dein erstes und Dein zweites Kind erhältst Du jeweils 250 Euro, ab dem dritten Kind bekommst Du 300 Euro Familiengeld ausgezahlt, allerdings nur für dieses und jedes weitere Kind. Hast Du bereits ein Kind und bekommst danach ein Zwillingspaar, erhältst Du für Dein erstgeborenes Kind 250 Euro und jeweils 300 Euro pro Zwillingskind. Wirst Du Mutter oder Vater von Drillingen, stehen Dir sogar 300 Euro pro Drilling zu.
Beim Familiengeld zählen alle Kinder, die in Deinem Haushalt leben. Das schließt folglich auch die Kinder Deines Ehe- oder Lebenspartners mit ein. Ausschlaggebend für den Bezug von Familiengeld ist der Anspruch auf Kindergeld.
Es gibt jedoch auch eine Ausnahme: Entscheidest Du Dich dazu, ein Kind zu adoptieren, zählt nicht der Geburtstag Deines Adoptivkindes, sondern der Tag, an dem Du das Kind in Deine Familie aufgenommen hast.
Du hast gemeinsam mit Deinem Mann oder Deiner Frau eine Tochter im Alter von zwei Jahren und ein Zwillingspaar, das genau ein Jahr alt ist. Für Deine Tochter erhältst Du im Monat 250 Euro und pro Zwillingskind monatlich 300 Euro. Insgesamt kommst Du so auf einen steuerfreien Betrag von 850 Euro pro Monat, was eine jährliche Zahlung von 10.200 Euro ergibt. Sobald Deine Tochter drei Jahre alt geworden ist, wird die Zahlung von zweimal 300 Euro monatlich für Deine Zwillingskinder so lange fortgeführt, bis diese ebenfalls ihren dritten Geburtstag gefeiert haben. Auf den gesamten Zeitraum gesehen bekommst Du bei diesem Beispiel stolze 17.400 Euro Familiengeld ausgezahlt.
Laut einer Rechnung der Bayerischen Landesregierung erhalten sämtliche Familien, die vor der Einführung des Familiengeldes das sogenannte Landeserziehungs- und Betreuungsgeld erhalten haben, insgesamt mehr finanzielle Unterstützung, mindestens aber genauso viel. Offizielle Zahlen dafür liegen von Seiten der Bayerischen Landesregierung auch vor:
Gesamter Bezugszeitraum bei einem Kind:
Bis 2018 Landeserziehungs- und Betreuungsgeld: insgesamt 4.200 Euro pro Kind Seit 2018 Familiengeld: 6.000 Euro pro Kind
Gesamter Bezugszeitraum bei drei oder mehr Kindern:
Bis 2018 Landeserziehungs- und Betreuungsgeld: insgesamt 6.900 Euro pro Kind Seit 2018 Familiengeld: 7.200 Euro ab dem 3. Kind
Familien, die von einer finanziellen Förderung zuvor ausgeschlossen waren, weil sie ihren Nachwuchs in einer Betreuungseinrichtung wie etwa einer Kindertagesstätte oder Krippe untergebracht haben, erhalten in Bayern inzwischen auch Familiengeld.
Wer bekommt das Familiengeld?
Alle in Bayern ansässigen Familien bekommen Familiengeld gezahlt. Das gilt selbstverständlich auch für alleinerziehende Elternteile, die Kinder haben, welche ein oder zwei Jahre alt sind. Auch Eltern, die keinen Antrag auf Elterngeld gestellt haben, können mitunter von der staatlichen Förderung profitieren.
Auch Menschen, die zwar das Sorgerecht innehaben, aber nicht die leiblichen Eltern eines Kindes sind, haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Unterstützung, sofern das Kind, für das Familiengeld bezahlt werden soll, in ihrem Haushalt lebt. Selbstverständlich wird das Geld immer nur an eine Person ausgezahlt, ein doppelter Bezug der Förderung pro Elternteil ist auch dann nicht möglich, wenn die Eltern getrennt sind. Soll jedoch der Elternteil das Geld erhalten, der das Sorgerecht nicht innehat, so muss der sorgeberechtige Elternteil dieser Regelung zustimmen.
Für den Bezug der staatlichen Unterstützung für Familien in Bayern ist das Familieneinkommen unerheblich. Auch ist die Förderung unabhängig davon, ob Du Dein Kind zu Hause betreust oder es in einer Krippe betreuen lässt, weil Du berufstätig bist.
Wann gibt es Familiengeld?
In Bayern bekommen Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld, das bedeutet ab dem 13. bis einschließlich des 36. Lebensmonat des jeweiligen Kindes.
Bezugsdauer
Die finanzielle Unterstützung mit Hilfe des Familiengeldes erfolgt seit dem 01. September 2018. Das bedeutet, dass Du den Zuschuss für die übrigen sechs Monate bis zum dritten Geburtstag ausgezahlt bekommst, wenn Dein Nachwuchs im September zweieinhalb Jahre alt ist. Für Eltern bedeutet das, dass sie über einen Zeitraum von 24 Monaten zwischen 6.000 bis 7.200 Euro Zuschuss erhalten können.
Auszahlungstermine
Beim Familiengeld orientiert sich der Termin der Auszahlung an dem Geburtstag Deines Kindes. Das Geld wird jeden Monat innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats Deines Kindes ausgezahlt.
Dein Kind wurde am 16.08.2020 geboren. Der Lebensmonat jedes Kinds beginnt immer am 16. eines Monats.
Das Familiengeld ist somit spätestens an den folgenden Terminen auf Deinem Konto:
- im September 2021 am 23.09.
- im Oktober 2021 am 22.10.
- im November 2021 am 23.11.
Wie kann ich einen Antrag auf Familiengeld stellen?
In der Regel ist ein bestehender Elterngeld-Antrag völlig ausreichend, um im Anschluss an die Zahlung des Elterngeldes auch Familiengeld beziehen zu können. Die Eltern, die von einem Antrag auf Elterngeld abgesehen haben, können einen Familiengeld-Antrag ganz einfach online stellen.
Du solltest Deinen Antrag frühestens drei Monate vor dem Erreichen des 13. Lebensmonats Deines Kindes einreichen, denn Anträge, die zu früh gestellt wurden, werden nicht beachtet. Stellst Du Deinen Antrag zu spät, erhältst Du den Zuschuss für Familien maximal drei Monate lang rückwirkend, gerechnet vom Datum Deiner Antragstellung.
Wie wird das Familiengeld angerechnet?
Steuern
Da Familiengeld nicht als Einkommen zählt, muss es nicht versteuert werden. Darüber hinaus ist Familiengeld nicht pfändbar.
andere Leistungen
Beziehst Du länger als zwölf Monate Elterngeld, in etwa, weil Du einen Antrag auf Elterngeld Plus gestellt hast oder Partnermonate in Anspruch nimmst, bekommst Du ab dem 13. Lebensmonat Deines Kindes das Familiengeld parallel ausgezahlt, denn die Leistung ist vom Elterngeld-Bezug unabhängig.
Das Familiengeld wird seit dem 1. Februar 2019 nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung wie zum Beispiel Hartz 4 angerechnet. Vorher betroffene Familien bekommen das ihnen noch zustehende Familiengeld nachgezahlt.