Ein Erbe ist nicht immer mit einem Vermögen verbunden. Im Gegenteil: Du kannst auch Schulden erben. Um das zu vermeiden, kannst Du das Erbe ausschlagen, also nicht annehmen. Wir erklären, wann das sinnvoll ist, welche Alternativen es gibt, welche Fristen Du beachten musst, und wie viel das Erbe ausschlagen kosten wird.
Wo erhalte ich eine unverbindliche Ersteinschätzung zu meinem Fall?
Ein Erbe kann ziemlich kompliziert werden, vor allem wenn es um vererbte Schulden oder bestimmte Fristen geht. Wenn sich die Erben untereinander nicht einig sind, droht zudem Streit. Um keine Nachteile zu erleiden, ist eine kompetente und professionelle Hilfe sehr wichtig.
Besonders beim Ausschlagen eines Erbes solltest Du Dich gut informieren und Dir juristische Hilfe holen. Sollte Dein Erbe mit Schulden belastet sein, brauchst Du die Auskunft eines Anwaltes. Einen Fachanwalt für Erbrecht aus Deiner Region findest Du am einfachsten über die unverbindliche Anwaltssuche:
Wann ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen - und wann nicht?
Es gibt viele Situationen, in denen es sehr sinnvoll ist, ein Erbe nicht anzutreten – und zwar nicht nur, wenn Dir Schulden vererbt werden würden. In anderen Fällen ist es dagegen besser, sich Alternativen zum Erbe ausschlagen zu suchen.
sinnvoll
Schulden erben
Der wahrscheinlich häufigste Fall fürs Erbe ausschlagen ist, wenn der Verstorbene verschuldet war und Du deshalb dessen Schulden vermacht bekommen würdest. Denn als Erbe trittst Du automatisch in die sogenannte Rechtsposition des Verstorbenen – mit allen Rechten und Pflichten. Das heißt, Du musst offene Rechnungen und Kredite übernehmen, Steuerschulden und Kontoüberziehungen begleichen. Um das zu verhindern, schlägst Du das Erbe aus und bist diese Pflichten damit los.
Weitergabe des Erbes an die Kinder
Es gibt noch weitere Fälle, in denen es sinvoll sein kann, das Erbe auszuschlagen. Zum Beispiel, wenn ein vermögender, kinderloser Alleinstehender alles an seine einzige Schwester vererbt, die das Erbe nicht unbedingt braucht. Die Schwester hat zwei Kinder und ist selbst schon sehr alt.
Es ist ratsam, dass sie das Erbe ausschlägt, damit das Erbe direkt auf ihre Kinder übergeht. So müssen die Erben nur einmal Erbschaftssteuer zahlen. Andernfalls müsste erst die Schwester und - sobald sie stirbt und an ihre Kinder vererbt - dann die Kinder noch einmal Erbschaftssteuer zahlen.
selbst verschuldet
Falls Du selbst verschuldet bist und als Alleinerbe ein Vermögen erbst, solltest Du ebenso das Erbe abtreten. Andernfalls fällt der Nachlass vollständig an Deine Gläubiger. Schlägst Du das Erbe aus, erben Deine Erben – zum Beispiel Deine Kinder – und die Gläubiger kommen an das Geld nicht heran.
sanierungsbedürftige Immobilie
Solltest Du eine alte und sanierungsbedürftige Immobilie erben, solltest Du Dir genau überlegen – unter Umständen mit Hilfe eines Sachverständigen – ob Du es Dir leisten kannst, das Gebäude zu sanieren. Wenn Du das Erbe annimmst, musst Du auch für alle Folgekosten aufkommen. Sonst bleibt Dir nur der Verkauf – und das ist bei einer maroden Immobilie gar nicht so einfach.
Beim Erbe ausschlagen gilt: Ganz oder gar nicht – normalerweise verlierst Du den Anspruch auf Deinen Erbpflichtteil, wenn Du Dich fürs Erbe ausschlagen entscheidest. Das heißt, dass Du Deinen Pflichtteil dann nicht mehr einfordern darfst. Du darfst auch keine Gegenstände aus dem Nachlass nehmen beziehungsweise musst sie zurückgeben. Es geht also nicht, dass Du die Schulden Deiner Oma nicht erbst, aber trotzdem das schöne Geschirr mitnimmst.
Ein Sonderfall nach Paragraf 2306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tritt ein, wenn Dein Erbe beschränkt oder beschwert ist. Das ist in folgenden Fällen der Fall:
- Einsetzung eines Dritten als Nacherben
- Ernennung eines Testamentsvollstreckers
- Beschränkung durch Teilungsanordnung
- Beschwerung mit Vermächtnis oder einer Auflage
- Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten als Nacherben
Dann kannst Du entweder das Erbe mit der Beschränkung annehmen oder das Erbe ausschlagen und Deinen unbelasteten Pflichtteil verlangen. Sinnvoll ist das, wenn zum Beispiel Dein Pflichtteil 10.000 Euro beträgt, Dir im Testament jedoch 12.000 Euro vermacht werden mit der Auflage, 20 Jahre lang 100 Euro jährlich an eine Stiftung zu spenden. Wenn Du das nicht möchtest, schlägst Du das Erbe aus, und bekommst Deinen Pflichtteil von 10.000 Euro.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, rücken Deine Kinder in der Erbfolge nach. Sind sie minderjährig, können sie nicht selbst das Erbe ausschlagen. Du solltest also daran denken, das für sie zu tun, falls es sich um einen verschuldeten Nachlass handelt.
Bist Du selbst unter 18 und willst das Erbe ausschlagen (und bist nicht zum Erben geworden, weil Deine Eltern auf das Erbe verzichten), müssen Deine gesetzlichen Vertreter für Dich die Erbschaft ablehnen. Diese Ausschlagung muss vom Familiengericht genehmigt werden. Das kann einige Zeit dauern, die Bearbeitungszeit wird jedoch nicht zur sechswöchigen Frist gerechnet.
nicht sinnvoll
Ein Erbe auszuschlagen ist nicht sinnvoll, wenn Du nicht absehen kannst, ob Du mehr Schulden oder mehr Vermögen vererbt bekommst. Dann solltest Du am Besten eine Nachlassverwaltung beim zuständigen Gericht beantragen. Was genau das bedeutet und wie das geht, erfährst Du weiter unten im Text.
Wie kann ich das Erbe ausschlagen?
Du kannst die Erbschaft ausschlagen, indem Du zwei wichtige Faktoren beachtest: die Frist und die Form. Ansonsten ist der Vorgang relativ unkompliziert, fürs Erbe ausschlagen fallen Kosten an, die jedoch gering sind.
Frist
Fürs Erbe ausschlagen gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt für Familienangehörige, sobald sie ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten haben, das sie übers Erbe informiert. Allerdings passiert das nur, wenn der Verstorbene ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt hat. Existiert kein Testament, beginnt für die Erbausschlagung die Frist für Familienangehörige, sobald sie vom Tod des Erblassers erfahren. Für Dritte beginnt die Frist erst, wenn das Nachlassgericht sie informiert.
Anders ist es, wenn der Verstorbene zuletzt im Ausland gewohnt hat oder Du Dich bei Beginn der Frist als Erbe im Ausland befindest. Dann beträgt die Frist sechs Monate. Das Erbe nachträglich auszuschlagen ist zwar möglich, aber kompliziert, und nur mit guter anwaltlicher Hilfe und unter besonderen Bedingungen möglich.
Form
Neben der Frist ist die Form wichtig, wenn Du Dein Erbe ausschlagen willst. Die Ausschlagung erklärst Du gegenüber dem Nachlassgericht. Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Hat er oder sie im Ausland gewohnt, ist das Amtsgericht Berlin-Schönefeld zuständig.
Du kannst dort persönlich erscheinen und erklären, dass Du die Erbschaft ausschlagen möchtest. Wenn das zu umständlich ist, kannst Du auch zu einem Notar in Deiner Nähe gehen. Der setzt eine entsprechende notarielle Erklärung auf. Du must dann dafür sorgen, dass diese Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht ankommt. Ein bloßer Brief ans Gericht reicht nicht aus.
Was sind die Kosten fürs Erbe ausschlagen?
Die Kosten fürs Erbe ausschlagen betragen 30 Euro. Damit sind die Kosten einer Erbausschlagung überschaubar. Außerdem ist es egal, ob Du selbst zum Gericht gehst oder den Weg über den Notar wählst. Bei beiden Möglichkeiten musst Du 30 Euro Gebühr fürs Erbe ausschlagen zahlen.
Welche Alternativen gibt es zur Erbausschlagung?
Es gibt Alternativen zum Nachlass ausschlagen. Insbesondere dann, wenn Du innerhalb der sechswöchigen Frist nicht absehen kannst, welche Verpflichtungen mit dem Erbe auf Dich übergehen, solltest Du besser die Haftung beschränken als die Erbschaft ausschlagen.
Nachlassverwaltung
Das geht, indem Du beim Nachlassgericht eine sogenannte Nachlassverwaltung beantragst. Das kannst Du persönlich im Gericht oder per Post erledigen. Das Gericht bestellt dann einen Nachlassverwalter, der die Schulden aus dem Nachlass bezahlt.
Die Kosten dafür werden aus dem Nachlass selbst bezahlt. Reicht der Nachlass nicht aus, springt der Staat ein. Wenn alle Schulden beglichen sind, endet die Nachlassverwaltung. Ist dann noch Vermögen übrig, erhältst Du (sowie eventuell weitere Erben) den Rest ausbezahlt. Sollte sich herausstellen, dass das Erbe nicht ausreicht, um alle Schulden zu tilgen, endet die Nachlassverwaltung. Der Verwalter wird dann ein sogenanntes Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
Das Gute an der Nachlassverwaltung: Solltest Du erst einige Monate nach dem Erbe feststellen, dass alles komplizierter ist, als Du dachtest, ist das kein Problem. Du kannst die Nachlassverwaltung bis zu zwei Jahre nach dem Erbfall beantragen.
Nachlassinsolvenzverfahren
Ein Nachlassinsolvenzverfahren kannst Du auch selbst beantragen, wenn Du das Erbe angenommen hast, aber merkst, dass der Nachlass verschuldet ist. Den Antrag dazu stellst Du beim Insolvenzgericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk der oder die Verstorbene wohnte.
Der Vorteil für Dich: So beschränkst Du die Haftung für die Schulden auf den vorhandenen Nachlass. Du haftest mit Deinem Privatvermögen nicht für die Schulden des Verstorbenen. Das Verfahren hat keinerlei negative Auswirkungen auf Dich oder Dein Vermögen. Es geht alleine um den Nachlass des Erblassers.
Das Gericht wird das Verfahren nur dann eröffnen, wenn es davon ausgeht, dass der Nachlass ausreicht, um sowohl die Verfahrenskosten als auch die Kosten des Insolvenzverwalters zu decken. Ist das nicht der Fall, stellt das Gericht die sogenannte Dürftigkeit des Nachlasses fest. Darüber erhältst Du einen Bescheid.
Dieser Bescheid ist wichtig, falls Gläubiger des Verstorbenen Dich kontaktieren und verlangen, dass Du offene Rechnungen oder Kredite begleichst. Eine Kopie dieses Bescheids reicht aus, um den Gläubigern zu versichern, dass sie von Dir kein Geld bekommen.
Wie kann ich die Erbausschlagung rückgängig machen?
Du kannst die Erbausschlagung auch rückgängig machen. Denn es gibt Fälle, in denen Du zwar das Erbe ausgeschlagen hast, dies aber im Nachhinein bereust – zum Beispiel, weil plötzlich ein bislang unbekanntes Konto auftaucht, das die Schulden begleichen kann. Es ist zwar sehr schwierig, aber nicht unmöglich, die Erbausschlagung rückgängig zu machen.
Grund
Du brauchst einen guten Anfechtungsgrund, um das Erbe ablehnen zu können und dies erfolgreich rückgängig zu machen. Es ist wahrscheinlich kein guter Grund, wenn Du bloß merkst, dass die Schulden weniger gering sind als gedacht. Sollten Dir jedoch Immobilien oder Wertpapierdepots unbekannt gewesen sein, könnte das klappen.
Gute Chancen auf Erfolg hast Du auch, wenn Du nicht wusstest, dass zum Erbe eine Forderung gehört. So gab es den Fall, dass eine Frau ihr Erbe von ihrer vermeintlich überschuldeten Nichte ablehnen ließ, die bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen war. Erst später erfuhr sie, dass zum abgelehnten Nachlass auch Schadensersatzansprüche gegen die Airline gehören. Sie hatte Erfolg (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 3 Wx 12/16). Es ist wichtig, dass Du Dich in so einem Fall ausführlich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lässt.
Frist
Du brauchst nicht nur einen guten Grund, um das Erbe ausschlagen rückgängig zu machen. Du musst Dich, wie beim Erbe ausschlagen, an eine Frist halten: Ab dem Moment, in dem Dir der Irrtum bewusst wurde, hast Du sechs Wochen Zeit, um die Ausschlagung der Erbschaft zurückzunehmen. Die Anfechtung muss schriftlich beim Gericht begründet werden.
FAQs
Es gibt immer wieder Fragen, wie die Ausschlagung von Erbe funktioniert oder was bei anderen erbrechtlichen Angelegenheiten zu bedenken ist. Die wichtigsten haben wir für Dich zusammengestellt.
Was macht man beim Nachlassgericht?
Beim Nachlassgericht erklärst Du, dass Du das Erbe ausschlagen willst. Außerdem musst Du dort die fürs Erbe ausschlagen entstehenden Kosten von 30 Euro begleichen. Das Nachlassgericht erteilt außerdem den Erbschein sowie verwahrt und eröffnet Testamente.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Gemäß dieser Erbfolge erben Verwandte nach einem System von sogenannten Ordnungen:
- 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel usw.
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffe / Nichte usw.
- 3. Ordnung: Großeltern, Onkel / Tante, Cousine / Cousin
- 4. Ordnung: Urgroßeltern, Großonkel / Großtante, Großcousine bzw. Cousin zweiten Grades usw.
- 5. Ordnung: Ururgroßeltern, Urgroßonkel / Urgroßtante, deren Abkömmlinge
Neben diesen Ordnungen gelten drei Regeln:
- Regel 1: Der Ehe- oder Lebenspartner erbt bevorzugt neben den Verwandten
- Regel 2: Wird in einer Ordnung vererbt, bekommt die niedrigere Ordnung nichts – gibt es zum Beispiel Kinder, dann erben die Geschwister nichts
- Regel 3: Ist innerhalb einer Erbordnung ein Berechtigter verstorben, dann erben seine Kinder (das gilt jedoch nur in den ersten drei Ordnungen)
Wie lange dauert es, bis man den Totenschein bekommt?
Es sollte nicht lange dauern, bis man den Totenschein bekommt. Denn der Totenschein ist das Dokument, das der Arzt ausstellt, der den Tod einer Person dokumentiert. Darauf befinden sich Personalien, Todeszeitpunkt und -ort sowie Todesursache.
Davon zu unterscheiden ist die Sterbeurkunde, die Du beim Standesamt erhältst. Durchschnittlich dauert es etwa eine Woche, bis das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellt. Sie wird – oft im Original – benötigt, um Versicherungen, Rentenversicherung oder Bankkonten zu kündigen.
Was kostet es, einen Erbschein zu beantragen?
Es kostet mindestens 15 Euro, einen Erbschein zu beantragen. Wie viel der Erbschein selbst kostet, hängt vom Wert des Nachlasses ab. Bei einem Vermögen von 50.000 Euro kostet der Erbschein 165 Euro, bei 500.000 Euro betragen die Kosten 935 Euro. Dazu kommen die Gebühren für eine eidesstattliche Versicherung.
Was bedeutet Alleinerbe?
Alleinerbe bedeutet, dass Du der alleinige Erbe eines Nachlasses bist. Du erhältst den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Du kannst Alleinerbe sein, wenn es im Testament so verfügt wurde oder es keine anderen Erben gibt.
Haben Geschwister Anspruch auf Erbe?
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Geschwister Anspruch auf Erbe. Geschwister erben, wenn im Testament darauf verwiesen wurde, oder wenn es keine Erben erster Ordnung gibt.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Der Pflichtteil für Kinder beträgt die Hälfte dessen, was das enterbte Kind im Fall der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte. Wird ein Kind enterbt, ist die Berechnung des Pflichtteils also relativ einfach: Es muss nur festgestellt werden, wie hoch der gesetzliche Erbteil gewesen wäre, und dann halbiert man diesen Betrag. Wie hoch der gesetzliche Erbteil ist, hängt davon ab, ob und wie viele weitere Kinder es gibt.
Wer trägt die Kosten der Beerdigung?
Laut Paragraf 1968 BGB trägt der Erbe oder die Erben die Kosten der Beerdigung. Wenn die Erben selbst kein Geld haben, springt der Staat ein. Eine Sozialbestattung wird vom zuständigen Sozialamt übernommen.
Was brauche ich, um einen Erbschein zu beantragen?
Um einen Erbschein beim Notar oder Nachlassgericht zu beantragen, brauchst Du diese Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Familienstammbuch
- Namen und Anschriften der Miterben und sonstiger Verwandter
- ggf. Testament oder Erbvertrag bzw. Informationen über deren Verwahrstellen
Wie hoch sind die Kosten für einen Nachlassverwalter?
Die Kosten für einen Nachlassverwalter richten sich häufig nach dem Nachlass. Je höher der Nachlass, desto höher auch die Kosten für den Nachlassverwalter. Oft wird ein bestimmter pauschaler Prozentbetrag des Erbes als Vergütung vereinbart, häufig zwischen zwei und sechs Prozent. Es ist jedoch auch möglich, einen Nachlassverwalter nach Arbeitsstunden zu bezahlen. Dann richten sich die Kosten nach dessen Qualifikation. Der Nachlassverwalter wird aus dem Erbe bezahlt. Ist die Erbmasse sehr gering und setzt Du deshalb einen Nachlassverwalter ein, übernimmt häufig das Gericht die Kosten.
Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung?
Die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung beginnt entweder dann, wenn Du vom Tod des Verstorbenen erfährst oder wenn Dir über das Nachlassgericht mitgeteilt wird, dass Du Erbe bist. Bei Familienangehörigen beginnt die Frist, sobald sie Kenntnis vom Tod nehmen. Lebst Du zu dieser Zeit im Ausland oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz zuletzt im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Was kostet ein Berliner Testament beim Anwalt?
Die Kosten für ein Berliner Testament betragen, wenn Du es beim Amtsgericht hinterlegst, pauschal 75 Euro. Wenn Du das Testament beim Notar beglaubigen lassen willst, hängen die Kosten von der Höhe des voraussichtlichen Erbes ab. Bei einem Wert von 50.000 Euro betragen die Notarkosten etwa 330 Euro.
Berliner Testament bedeutet, dass Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner vereinbaren, dass im Todesfall der Partner Alleinerbe wird. So wird der Ehepartner abgesichert. Da beide Partner dieses Testament hinterlegen, fällt beim Notar in der Regel der zweifache Satz an.
Was versteht man unter Erbengemeinschaft?
Unter Erbengemeinschaft versteht man die Gruppe an Personen, die gemeinschaftlich erbt. Erbengemeinschaft ist damit der Unterschied zum Alleinerben. Eine Erbengemeinschaft ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Deine Mutter, die bereits Witwe ist, stirbt, und Du Dir das Erbe mit Deinen beiden Geschwistern teilst. Die drei Kinder bilden die Erbengemeinschaft. Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet.
Das Besondere an der Erbengemeinschaft: Die einzelnen Miterben erben nicht jeweils einen Anteil, sondern die Erbengemeinschaft erbt gemeinsam. Wenn Du und Deine zwei Geschwister 6.000 Euro erben, dann gehen nicht automatisch 2.000 Euro an jeden – die 6.000 Euro gehören Euch gemeinsam.
Was ist ein Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die sich darum kümmert, ein verschuldetes oder undurchsichtiges Erbe zu verwalten. Der Nachlassverwalter verschafft sich dafür einen umfassenden Überblick über das Erbe. Du kannst einen Nachlassverwalter als Erbe über das Gericht beauftragen, doch auch Nachlassgläubiger können ihn einsetzen.
Was ist das gesetzliche Erbrecht?
Das gesetzliche Erbrecht greift immer dann, wenn der Verstorbene kein Testament aufgesetzt hat und auch keinen Erbvertrag abgeschlossen hat. Die Verwandten erben jeweils gemäß dem Verwandtschaftsgrad.
Dabei gibt es sogenannte Ordnungen: Zur ersten Ordnung gehören Kinder und Enkel, zur zweiten Ordnung Eltern und Geschwister, zur dritten Ordnung zählen Großeltern sowie Onkel und Tanten. Gibt es einen Verwandten einer höheren Ordnung, kommen Verwandte der darunterliegenden Ordnung nicht mehr in Frage.