Die Hochschule Wismar gewährt Dir das Promotionsstipendium nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern in unbekannter Höhe. Das Stipendium wird Dir zunächst für 1 Jahr bewilligt. Eine Verlängerung ist möglich.
Bitte richte Dich an die Ansprechperson für mehr Information zur Bewerbung.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.