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Zwischenmiete: Objekte finden & inserieren

Du bist auf der Suche nach einer Wohnung zur Zwischenmiete oder möchtest Deine Immobilie selbst inserieren? Wir verraten Dir, wo Du Objekte zur Zwischenmiete findest, was Du tun musst, wenn Du selbst auf der Suche nach einem Zwischenmieter bist, und welche Gesetze Du beachten musst, wenn Du Deine Wohnung für die Zwischenmiete nutzen möchtest.

Wo finde ich ein Objekt zur Zwischenmiete?

Bist Du auf der Suche nach einer Wohnung, die Du nur für einen bestimmten Zeitraum bewohnen möchtest, findest Du das passende Objekt auf diversen Immobilienportalen wie Immoscout oder Immowelt. Dort kannst Du nicht nur den genauen Wohnort und Umkreis bestimmen, in dem Du eine Wohnung auf Zeit suchst, sondern auch festlegen, wie hoch die maximale Miete für das Objekt sein darf.

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Wo kann ich mein Objekt zur Zwischenmiete inserieren?

Wird für Deine Wohnung nur vorübergehend ein Zwischenmieter gesucht, kannst Du Dein Objekt ganz einfach online inserieren– für den von Dir gewünschten Zeitraum und natürlich zu dem Preis, zu dem Du Deinen Lebensraum zwischenvermieten möchtest.

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Was versteht man unter Zwischenmiete?

Definition

Bei der Zwischenmiete handelt es sich um ein Mietverhältnis, das auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer bezieht der eigentliche Mieter die Wohnung wieder selbst. Das hat den Vorteil, dass Hauptmieter einer finanziellen Doppelbelastung entgehen können, wenn er vorübergehend den Wohnort wechseln müssen.

Typische Zwischenvermieter sind in etwa Studenten, die für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, doch auch Arbeiter auf Montage oder Praktikanten können von der Zwischenmiete profitieren. Dasselbe trifft auf Personen zu, die nur vorübergehend eine neue Wohnung suchen, etwa, weil sie für ihren Job den Arbeitsplatz und Wohnort wechseln müssen. Die meisten Wohnungen für ein solches begrenztes Mietverhältnis werden von Privatpersonen angeboten. Dadurch sind sie provisionsfrei. Üblicherweise sind die zu vermietenden Objekte vollständig möbliert und werden inklusive Küchenausstattung an den Zwischenmieter abgegeben.

Unsere Partner helfen Dir gerne dabei, eine vorübergehende Wohnung zu finden oder Dein eigenes Objekt zu inserieren, um einen passenden Mieter für die Übergangszeit zu finden.

Unterschied zur Untermiete

Zwischenmiete und Untermiete sind sich vom Grundprinzip sehr ähnlich. In der Regel wird unter Untermiete allerdings die Vermietung einzelner Räume durch den Hauptmieter verstanden. Der Mieter kann sich aber auch dazu entschieden, die komplette Wohnung zur Untermiete freizugeben, wie es bei der Zwischenmiete üblicherweise der Fall ist.

Bei der Zwischenmiete wird in der Regel eine zeitliche Begrenzung für das Mietverhältnis vereinbart. Untermietverhältnisse dagegen sind regelmäßig zeitlich unbegrenzt. Vertraglich vereinbarte Abweichungen sind bei beiden Varianten möglich und werden direkt zwischen Hauptmieter und Zwischen- beziehungsweise Untermieter abgesprochen und schriftlich festgehalten.

Welche Gesetze gibt es zur Zwischenmiete?

Möchtest Du Deine Wohnung zur Zwischenmiete anbieten, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die Du beachten musst, um keine Schwierigkeiten mit Deinem Vermieter oder dem Zwischenmieter zu bekommen.

Zustimmung des Vermieters

Jeder Mieter darf seine Wohnung für ein Zwischenmietverhältnis anbieten. Kommt eine solche Vereinbarung für Dich infrage, musst Du laut § 540 BGB vorher Deinen Vermieter um Erlaubnis für die Zwischenmiete fragen. Das betrifft nicht nur die Vermietung der gesamten Wohnung, sondern auch einzelne Räume, in etwa, wenn Du übergangsweise eine WG gründen möchtest. Deinem Vermieter steht dabei das Recht zu, Deinen Wunsch ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Eine Zustimmung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.

Zwischenmietvertrag

Als Hauptmieter bist Du dazu verpflichtet, einen Zwischenmietvertrag mit Deinem Zwischenmieter abzuschließen. Dieser sollte dieselben Bestandteile wie ein üblicher Hauptmietvertrag beinhalten. Dazu zählen:

  • Vollständiger Name sowie Kontaktdaten des Zwischenmieters
  • Höhe der vereinbarten Miete
  • Höhe der anfallenden Betriebskosten
  • eventuelle zeitliche Befristung
  • eventuelle Mehrkosten für die Nutzung des bereits vorhandenen Inventars wie Möbel oder auch Technik- und Küchengeräte
  • Hausordnung des Mietobjekts
  • Kündigungsfrist
  • Angaben zum Wohnraum
  • Angaben zu den zum vermietenden Objekt gehörenden Räumlichkeiten (beispielsweise Waschküche, Gartenanteil oder Keller)
  • gesonderte Vereinbarungen (beispielsweise Verbot von Haustieren oder Rauchverbot)
  • AGBs
  • Unterschriften von Zwischen- und Hauptmieter

Bei Zwischenmietverträgen gibt es die Besonderheit, dass in der Regel auch die Vermietung von Einrichtungsgegenständen festgehalten wird. Ist dies der Fall, musst Du mit der Person, die zur Zwischenmiete bei Dir wohnt, vertraglich klären, ob und wieviel für die Nutzung des Inventars anfällt. Dabei ist besonders wichtig, im Vorfeld eine Liste des gesamten Inventars zu erstellen und bereits vorhandene Mängel und Schäden genau zu dokumentieren. Die Liste sollte in zweifacher Form ausgedruckt, von beiden Vertragsparteien unterschrieben und an die betroffenen Personen ausgehändigt werden.

Haftung

Kommt es zu Schäden an oder in der Wohnung oder zahlt die Person, die zur Zwischenmiete in Deiner Wohnung lebt, die Miete nicht pünktlich, haftest Du als Hauptmieter gegenüber Deinem Vermieter. Bleiben beispielsweise die Mietzahlungen des Zwischen- oder Untermieters aus, musst Du als Zwischenvermieter trotzdem dafür sorgen, dass Dein Vermieter das ihm zustehende Geld pünktlich erhält.

Kommt es innerhalb der Wohnung zu Schäden, die über gewöhnliche Abnutzungserscheinungen hinausgehen, musst Du als Mieter diese für den Fall, dass der Untermieter sich weigert, die dabei entstandenen Kosten zu übernehmen, diese zunächst vorstrecken. Das Geld kannst Du als Zwischenvermieter später von Deinem Untermieter einklagen. In jedem Fall musst Du jedoch Deinem Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen, sonst kannst Du selbst vor Gericht landen.

Um Dich vor eventuellen Kosten bei entstehenden Schäden am Mobiliar oder der Wohnung zu schützen, kannst Du als Hauptmieter eine Kaution für die Vermietung verlangen. Auch solltest Du Dir von potenziellen Untermietern eine Haftpflichtversicherung vorlegen lassen, in der Mietangelegenheiten eingeschlossen sind.

Betriebskostenabrechnung

Vermietest Du Deine Wohnung unter, bist Du nicht nur Hauptmieter, sondern auch Vermieter. Als dieser bist Du dazu verpflichtet, Deinem Mieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen. Kommt es zu einer Nachzahlungsforderung, muss diese von Deinem Mieter beglichen werden, sofern Ihr eine entsprechende Vereinbarung in Eurem Mietvertrag festgehalten habt.

Weil viele Menschen Angst davor haben, ihren Zwischen- oder Untermieter nach dessen Auszug nicht mehr zu erreichen, vereinbaren viele Hauptmieter eine Pauschalmiete, um sich bereits vorab gegen mögliche Zusatzkosten abzusichern. Eine solche Regel ist in Deutschland allerdings nicht zulässig. Die Betriebskosten müssen grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden. Dem Mieter kann somit also auch nachträglich ein Guthaben entstehen, das Du ihm zurückzahlen musst.

Welche Rechte & Pflichten hat der Hauptmieter?

Als Hauptmieter hast Du nicht nur bestimmte Rechte, sondern musst Dich auch an gewisse gesetzliche Pflichten halten, die teilweise von den Rechten und Pflichten abweichen, die Dein Vermieter Dir gegenüber hat.

Rechte

Ein klassischer Vermieter muss für eine rechtskonforme Kündigung eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten und einen Grund für die ausgesprochene Kündigung angeben. Als Hauptmieter kannst Du Deinem Zwischenmieter hingegen bei fehlender Vertragsbindung ohne die Nennung eines bestimmten Grundes das Mietverhältnis kündigen. Beachten solltest Du dabei allerdings, dass in einem solchen Fall eine verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten gilt.

Pflichten

Als Hauptmieter bist Du der Ansprechpartner für Deinen Untermieter. Da Du in diesem Falle der Vermieter bist, obliegen Dir auch die Pflichten, die Dein Vermieter Dir gegenüber erfüllen muss. Dazu gehören:

  • Grundpflichten: Sicherstellung der Heizung sowie funktionierende Wasser- und Stromanschlüsse.
  • Erhaltungsplichten: Als Vermieter bist Du dafür zuständig, dass die Wohnung auch während des Zwischenmietverhältnisses in einem guten Zustand erhalten bleibt. Du musst beispielsweise für Reparaturen, die in der Wohnung fällig werden, aufkommen.
  • Fürsorgepflichten: Als Vermieter hast dafür zu sorgen, dass Dein Mieter in seiner Wohnqualität nicht durch benachbarte Mieter beeinträchtigt wird, in etwa, weil es zu Ruhestörungen kommt.
  • Gebrauchsüberlassungspflichten: Der Untermieter hat das alleinige Nutzungsrecht für die Wohnung, wenn er die Miete dafür zahlt. Für Dich als Zwischenvermieter bedeutet das, dass Du die Wohnung nicht unbefugt betreten darfst und dem Untermieter die zum Objekt gehörenden Schlüssel aushändigen musst.

Wie hoch darf die Zwischenmiete sein?

Die Höhe der Zwischenmiete ist Verhandlungssache zwischen den beiden Vertragsparteien. Dabei müssen eventuelle Obergrenzen und Mietpreisbremsen eingehalten werden. Für gewöhnlich wird lediglich die kostendeckende Miete inklusive anfallender Betriebskosten verlangt. Für die Nutzung der Möbel kann ein geringer Aufpreis berechnet werden.

Möchtest Du mit der vorübergehenden Vermietung Deiner Wohnung einen Gewinn erzielen, solltest Du bedenken, dass Du in einem solchen Fall eventuell Steuern auf Deine so entstehenden Mieteinnahmen zahlen musst.

Wie werden Einnahmen aus der Zwischenmiete versteuert?

In Deiner Einkommenssteuererklärung musst Du Deine Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung als Einkünfte anführen, wenn Du selbst zum Vermieter wirst. Für die Steuer relevant ist allerdings nur der Gewinn, den Du damit erzielen kannst - also der Betrag, der nach Abzug Deiner eigenen Mietzahlung für das untervermietete Objekt übrigbleibt.

Wenn der Gewinn hingegen unterhalb der Freigrenze von 556 € im Veranlagungszeitraum liegt, musst Du weder Steuern zahlen, noch den Dir entstandenen Gewinn in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall kannst Du allerdings auch keine Werbungskosten für die untervermietete Wohnung geltend machen.

In der Regel fällt bei der Zwischenmiete keine Umsatzsteuer an, sofern der Jahresumsatz Deiner gesamten unternehmerischen Tätigkeiten im laufenden Kalenderjahr unterhalb der geltenden Umsatzgrenze liegen.

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