Du bist hier

Scheidung: Hilfe, Tipps & Kosten

Die Ehe wird meist sowohl von den Ehepartnern selber, wie auch von staatlicher Seite aus als eine förmliche und lebenslange Verbindung angesehen. Doch manchmal gibt es zu große Differenzen und ein oder beide Partner stellen fest, dass die Bindung für eine Ehe nicht mehr ausreicht. Diese Erkenntnis ist nicht nur schmerzhaft, sondern die daraus folgende Scheidung verursacht auch Kosten. Wie hoch diese sind, ob die Scheidungskosten gesenkt werden können und wie eine Scheidung überhaupt abläuft, erfährst Du in diesem Artikel.

Was kostet eine Scheidung?

Scheidungskostenrechner

Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie teuer eine Scheidung grundsätzlich ist. Wie viel Deine Scheidung kostet hängt unter anderem davon ab, wie viel Vermögen Dein noch Ehepartner und Du besitzen, wie hoch Euer Einkommen ist und wie viele Kinder ihr habt.

Wenn Du wissen möchtest, was speziell Deine Scheidung voraussichtlich kosten wird, empfehlen wir Dir den Scheidungskostenrechner von der Plattform klugo.de zu nutzen.

Du musst nur einige Fragen beantworten und erhältst dann innerhalb von 24 Stunden eine kostenfreie und unverbindliche Kosteneinschätzung zu Deiner Scheidung. Zu den Fragen gehört beispielsweise die, seit wann Du von Deinem Ehepartner getrennt bist, wie lange die Ehe ging und ob die Scheidung einvernehmlich ist.


Kostenarten bei der Scheidung

Verfahrenswert

Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen. Vor allem bestehen die Kosten aus den Gerichtskosten sowie den Anwaltskosten. Wie hoch diese sind, wird anhand von dem Verfahrenswert bestimmt. Der Verfahrenswert wird auch Gegenstandswert genannt.

Der Verfahrenswert ist ein theoretischer Geldbetrag, wenn der Verfahrenswert zum Beispiel 10.000 Euro beträgt, so bedeutet das nicht, dass Du auch 10.000 Euro zahlen musst. Es gibt verbindliche Tabellen dafür, wie hoch dann die Gerichtskosten und die Anwaltskosten sind.

Einkommen und Vermögen

Der Verfahrenswert setzt sich aus Eurem Vermögen und aus Eurem Einkommen zusammen. Für die Bestimmung von dem Verfahrenswert wir also zunächst Dein Nettoeinkommen mal drei multipliziert. Das gleiche wird mit dem Nettoeinkommen von Deinem Partner gemacht. Die beiden Beträge werden anschließend zusammengerechnet.

Einige Gerichte ziehen dann für jedes Eurer Kinder pauschal 250 Euro ab. Euer Vermögen wird in der Regel von dem Familiengericht festgesetzt. Von diesem Betrag werden noch einmal fünf Prozent auf Euer multipliziertes Nettoeinkommen für den Verfahrenswert draufgeschlagen.

Hier haben wir für Dich ein Beispiel zusammengestellt:

Partner A verdient 1.500 Euro Nettogehalt, Partner B verdient monatlich 3.200 Euro. Die Beiden haben zwei gemeinsame Kinder.
1.500 Euro x 3 = 4.500 Euro
3.200 Euro x 3 = 9.600 Euro
4.500 Euro + 9.600 Euro = 14.100 Euro -300 Euro Kinderpauschale = 13.800 Euro Verfahrenswert + 5 Prozent des Vermögens.

Für das Vermögen gibt es auch einen Freibetrag, der sich je nach Gericht voneinander unterscheidet. Beträgt der Freibetrag beispielsweise 30.000 Euro und Familie AB besitzt ein Vermögen von 50.000 Euro, dann werden nur fünf Prozent von 20.000 Euro für den Verfahrenswert herangezogen.

Wenn kein Vermögen vorhanden ist und beide Partner gar nichts oder sehr wenig verdienen, wird von den Gerichten ein Verfahrenswert von mindestens 2.000 Euro angesetzt.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich soll nach der Scheidung in Deutschland die zwischen zwei Ehepartnern bestehenden, ungleichen Versorgungsansprüche ausgleichen. Für den Versorgungsausgleich werden andere finanzielle Posten miteinbezogen als für die Berechnung von dem Verfahrenswert.

Es wird bei allen vorhandenen Versicherungsträgern eine Übersicht der Rentenansprüche angefordert. Der Ausgleich erfolgt anschließend durch eine Übertragung von einzelnen Versicherungskonten an den Partner, der weniger Ansprüche besitzt.

Zu den Versorgungsausgleich zählen Anwartschaften aus diesen Bereichen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung.
  • Beamtenversorgung.
  • Betriebliche Altersvorsorge.
  • Private Lebensversicherung.
  • Berufsständische Altersvorsorge.
Unterhaltspflicht

Bevor Du geschieden bist, muss natürlich geklärt sein, ob Dein Ehepartner oder Du für die Betreuung und Versorgung der Kinder zuständig sein sollen. Falls die Kinder nach der Ehescheidung bei Dir leben, erfüllst Du damit Deine Unterhalspflicht. Dein Partner ist dann dazu verpflichtet, Dich für die Kinderverpflegung und Betreuung finanziell zu unterstützen.

Wie hoch die Zahlung von dem Unterhalt ausfallen muss, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgehalten. Die Höhe von dem Unterhalt wird vor allem davon bestimmt, wie hoch das Nettoeinkommen des Unterhaltzahlers ist sowie von dem Alter des Kindes.

Kostenpositionen

Neben den Gerichtskosten und den Anwaltskosten, die sich aus dem Verfahrenswert ergeben, kommen eventuell noch weitere Kostenpositionen für die Ehescheidung auf Dich zu. Zum Beispiel kann es sein, dass ein Sachverständiger für die Bestimmung Eures Vermögens beauftragt werden muss. Dieser bestimmt dann etwa den Wert von Eurem Haus oder von Euren Antiquitäten. Falls Ihr ein gemeinsames Haus besitzt, müsst Ihr auch Kosten für die Änderung in dem Grundbuch oder den Notar einplanen.

Anwaltskosten

Wenn Du Dich mit Deinem Partner im Einvernehmen scheiden lässt, dann muss nur derjenige von Euch einen Anwalt beantragen, der den Scheidungsantrag vor Gericht einreicht.

Falls ihr Euch jedoch nicht einig seid, solltet ihr jeder einen eigenen Anwalt bezahlen. Ihr dürft Euch nicht von dem gleichen Anwalt vertreten lassen! Das würde wegen Eurem unterschiedlichen Interesse und dem daraus entstehenden Konflikt für den Anwalt auch gar keinen Sinn ergeben. Einen guten Scheidungsanwalt findest Du schnell und unkompliziert auf der Plattform klugo.de.

Die Gebühr für Deinen Anwalt wird anhand von dem Verfahrenswert beziehungsweise von dem Gegenstandswert der Scheidung bestimmt. In dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie in dem Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen ist die konkrete Gebühr festgelegt. Dein Anwalt ist dazu verpflichtet, sich an diese Gebührenordnung zu halten und nur so viel abzurechnen, wie sich aus der Verordnung in Bezug auf den Verfahrenswert ergibt.

Verfahrensgebühr

Die sogenannte Verfahrensgebühr für den Anwalt beinhaltet zum Beispiel das Einreichen der Scheidung und von Unterlagen bei Gericht, die Zeit der Vorbereitung und die Vertretung vor dem Gericht. Diese Kosten werden mit dem 1,3-fachen Satz der Gebührenordnung gezahlt.

Der gesetzlich festgelegte Bruchteil für die Anwaltsgebühren von Deinem Verfahrenswert, der Gebührensatz, ist also für die Verfahrensgebühr noch einmal um 1,3 höher.

In der Regel erwarten Anwälte für ihre Sicherheit vorab einen Kostenvorschuss und nennen auch einen voraussichtlichen Gesamtbetrag für die Anwaltsgebühren. Auch ein erstes Beratungsgespräch kostet bereits Geld. Du kannst dafür mit etwa 250 Euro rechnen.

Terminsgebühr

Unter die Terminsgebühr fallen hingegen festgelegte Termine, zu denen Dein Anwalt hingehen muss. Etwa der gerichtliche Scheidungstermin oder Besprechungen. Die Gebühr dafür wird mit dem 1,2-fachen Gebührensatz berechnet.

Gerichtskosten

Ebenso wie die Anwaltskosten, so sind auch die Gebühren für das Gericht genau festgelegt. Auch diese richten sich nach der Höhe von dem Verfahrenswert und stehen in Form einer Tabelle in dem Gerichtskostengesetz.

Diese Gebühren werden nach dem zweifachen Satz berechnet. Falls Dein Gebührensatz für das Gericht also bei 1.500 Euro liegt, musst Du 3.000 Euro an das Gericht zahlen.

Sachverständigenkosten

Wenn Ihr für die Wertbestimmung von Euren gemeinsamen Gegenständen wie kostbare Kunst oder Eurem Haus einen Sachverständigen hinzuzieht, muss dieser von Euch bezahlt werden.

Durch eine Wertbestimmung von einem Sachverständigen kann im Rahmen der Scheidung Euer Vermögen festgelegt werden und eventuelle Zugewinnausgleiche bestimmt werden. Wie teuer ein Sachverständiger ist hängt von dem Aufwand und dem Verkehrswert des zu schätzenden Gegenstandes ab. Es gibt jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren.

Notar

Wenn Du Dich mit Deinem noch Ehepartner einvernehmlich trennst, Ihr selbstständig und gemeinsam die Angelegenheiten zum Sorgerecht, zu dem Unterhalt und der Aufteilung des Hausrates bestimmt, solltet Ihr Eure Vereinbarungen schriftlich festhalten.

Damit es nicht später doch zu einem Streit über die getroffenen Vereinbarungen kommt und einer doch nicht mehr damit einverstanden ist, solltet ihr Eure Vereinbarungen notariell beglaubigen lassen.

Die Kosten für einen Notar richten sich nach dem Verfahrenswert und sind in der Bundesnotarordnung festgelegt.

Scheidungskosten senken

Du kannst die Kosten für die Scheidung in Deutschland vor allem dann senken, wenn Du Dir mit Deinem noch Ehepartner einig bist. Falls Ihr Euch in allen Angelegenheiten einig seid, so benötigt Ihr nur einen Anwalt. So muss nur der Part, der die Scheidung eingereicht hat, die Anwaltsgebühr zahlen und Ihr umgeht einen teuren Streit vor Gericht. Es wird in diesem Fall lediglich noch eine geringe Einigungsgebühr fällig. Es muss dann nur dieser lückenlose Scheidungsantrag vor Gericht eingereicht werden.

Besonders praktisch ist es, wenn in Eurem Ehevertrag bereits alle wichtigen Aspekte im Fall einer Scheidung festgelegt sind. So kann im Vorhinein eine Menge an Geld für den Anwalt und für das Gericht eingespart werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung aufgesetzt werden, wie auch während der Ehe.

Ihr müsst Euch zum Sparen von Scheidungskosten aber nicht in Allem einig sein: Selbst wenn Ihr nur für das Sorgerecht Eurer Kinder einig seid, spart Ihr das sonst für eine gerichtliche Einigung fällige Geld. Wenn Du über Deinen Anwalt viele Aspekte der Scheidung erst aushandeln lassen willst, musst Du dementsprechend mehr Gebühren zahlen.

In je mehr Punkten Ihr Euch einig seid, desto mehr Geld spart ihr. Darüber hinaus spart Ihr auch Zeit ein. Die Gerichtsverhandlung kann sich bei Uneinigkeit nämlich in die Länge ziehen und es können sogar mehrere Verhandlungstage nötig sein.

Finanzierung

Du hast die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Arten der Finanzierung für die Scheidungskosten zu wählen.

Solltest Du Dir die Kosten für Deine Scheidung in Deutschland nicht leisten können weil Du keine Arbeit hast oder nur wenig verdienst, dann kannst Du Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diesen Antrag stellst Du am besten über Deinen Anwalt vor Gericht. Es gibt zwei Arten der Verfahrenskostenhilfe:

  • Als einen Zuschuss, den Du nie mehr zurückzahlen musst.
  • Als eine Vorstreckung der Kosten, die Du später zinsfrei zurückzahlen musst.

Bei der zweiten Variante muss das Familiengericht von Dir die vorgestreckten Kosten innerhalb von vier Jahren zurückholen. Das kann entweder in Form von Ratenzahlungen erfolgen, oder auf einen Schlag. Nach den vier Jahren darf das Gericht von Dir laut dem Scheidungsrecht kein Geld mehr zurückverlangen!

Falls Du Dir nicht einmal leisten kannst einen Anwalt zu beauftragen, gibt es die Beratungshilfe für ein Erstgespräch.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit von Deinem noch Ehepartner einen Verfahrenskostenvorschuss zu beantragen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Dein Ehepartner ausreichend finanzielle Mittel dafür besitzt. Diesen Vorschuss musst Du allerdings irgendwann wieder zurückzahlen.

Wenn Dein Antrag auf Kostenhilfe abgelehnt wird, kannst Du einen Kredit für die Scheidungskosten aufnehmen. Das kann auch sinnvoll sein, wenn Du zwar eigentlich über genügend finanzielle Mittel verfügst, aber nicht so viel Geld auf einmal zahlen willst. So bleibt Dir mehr Geld, um eine neue Wohnung zu finden und den Umzug zu stemmen. Du muss diesen je nach Kreditvereinbarung komplett und inklusiv Zinsen zurückzahlen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Das Scheidungsverfahren beginnt wenn mindestens einer der Ehepartner nach dem Jahr der Trennung über den Anwalt die Scheidung vor Gericht einreichen lässt. In dem Scheidungsrecht ist jedoch nicht festgelegt, wie lange eine Scheidung maximal dauern darf.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert es nicht so lange, bis Ihr geschieden seid. Von dem Antrag bis zu der fertig durchgeführten Scheidung kannst Du dann etwa mit sechs bis neun Monaten rechnen. Verschiedene Umstände können aber zu einer kürzeren oder längeren Scheidungsdauer führen. Zum Beispiel dauert es teilweise recht lange, die erforderlichen Auskünfte von den Rentenkassen zu erhalten, die für den Versorgungsausgleich benötigt werden.

Du kannst die Dauer von der Scheidung aber auch möglichst kurz halten, indem Du beispielsweise bereits acht bis zwölf Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag über Deinen Anwalt an das Gericht einreichen lässt. Bis alle Versorgungsämter die erforderlichen Unterlagen

eingereicht haben, ist das Trennungsjahr dann meist auch vorbei.

Wenn Du Dich einvernehmlich scheiden lässt und Dich mit Deinem Ehepartner darauf einigst, dass kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, kann die Scheidung sogar schon nach circa zwei bis drei Monaten erfolgen.

Eine sogenannte streitige Scheidung bei der Du Dir uneinig mit Deinem noch Ehepartner bist, kann sehr viel länger dauern. Je mehr Streitpunkte es gibt, desto mehr Zeit kann eine Scheidung in Anspruch nehmen. Im Extremfall dauert es mehrere Jahre lang! Vor allem wenn einer von Euch mit der Entscheidung des Amtsgerichtes nicht einverstanden ist und ein Verfahren in zweiter Instanz will, verschiebt sich die Scheidung sehr weit nach hinten.

Wie läuft eine Scheidung ab?

1. Trennungsjahr

Bevor überhaupt die Scheidung eingereicht werden kann, muss ein Trennungsjahr stattgefunden haben. Du musst gemeinsam mit Deinem noch Ehepartner nachweisen, dass Ihr ein Jahr lang getrennt gelebt habt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihr in dieser Zeit zwei Wohnungen besessen haben müsst! Entscheidend für die gerichtliche Anerkennung des Trennungsjahres ist nicht das getrennte Wohnen, sondern das getrennte Wirtschaften.

Das bedeutet, Ihr müsst unabhängig voneinander den Haushalt führen:

  • In getrennten Zimmern schlafen.
  • Jeder muss alleine für sich Kochen, Einkaufen und Waschen.

Falls Ihr Euch beide voneinander trennen möchtet, so müsst ihr nicht nachweisen, dass das Trennungsjahr wirklich stattgefunden hat. Wenn aber ein Part nicht mit der Trennung einverstanden ist und deshalb abstreitet, dass es ein Trennungsjahr gab, müsst Ihr dieses nachweisen können.

Wenn ein Härtefall vorliegt, muss kein Trennungsjahr stattgefunden haben. Ein Härtefall liegt vor, wenn es für einen Partner unzumutbar ist, noch weiterhin verheiratet zu sein. Das kann zum Beispiel in diesen Fällen so sein:

  • Ein Partner ist gewalttätig.
  • Ein Partner ist drogenabhängig.
  • Das Kindeswohl wird durch einen Partner gefährdet.

2. Scheidungsantrag

Wenn das Trennungsjahr vorbei ist, kann entweder Dein Partner, Du, oder Ihr beide jeweils einen Scheidungsantrag stellen. Dafür muss ein Anwalt beauftragt werden. Dieser formuliert dann aus, dass die Ehe gescheitert ist.

Der Anwalt weist in dem Antrag auch für Dich nach, dass das Trennungsjahr stattgefunden hat. Entweder durch ein von Dir unterschiebenen Dokument oder durch einen zweiten Mietvertrag. Anschließend leitet der Anwalt den Scheidungsantrag an das Gericht weiter.

3. Gebührenrechnung

Anders als die Gebühren für den Anwalt, die meist am Ende der Scheidung gezahlt werden, musst Du den fixen Geldbetrag für die Gerichtskosten vorab zahlen. Falls Du dazu nicht in der Lage bist, ist jetzt er Zeitpunkt, über Deinen Anwalt eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

4. Zustellung an den Ehegatten

Nachdem Dein Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht eingereicht wurde und die Kosten für das Familiengericht von Dir gezahlt wurden, erhält Dein Ehepartner von dem Gericht den Scheidungsantrag. Dies passiert förmlich per Post.

5. ggf. Zustimmung durch Ehegatten

Dein Ehepartner bekommt von dem Gericht in dem Antrag auf Scheidung eine bestimmte Frist gestellt, in welcher er zu dem Scheidungsantrag Stellung beziehen muss. Dein Ehepartner kann den Scheidungsantrag ablehnen, ihm zustimmen, oder mit Hilfe von seinem eigenen Anwalt einen neuen Scheidungsantrag stellen.

6. Termin für mündliche Verhandlung

Wenn der Scheidungsantrag unterschrieben ist und alle erforderlichen Unterlagen bei dem Gericht sind, steht der eigentliche Termin für die Scheidung an.

In der Regel müsst Ihr beide anwesend sein, in begründeten Ausnahmefällen könnt Ihr jedoch auch jeder einen eigenen Termin erhalten. Es ist teilweise auch möglich, dass bei großer räumlicher Entfernung bei einem Partner eine gesonderte Anhörung in seiner Gegend stattfindet.

Die mündliche Verhandlung dauert meist nur etwa bis zu 20 Minuten lang. Es kommt zur Sprache, seit wann Ihr getrennt lebt und ob die Scheidung einvernehmlich ist. Außerdem werdet Ihr nach Eurem Einkommen befragt. Der Grund für die Scheidung kommt nur dann zur Sprache, wenn einer sich nicht scheiden lassen möchte.

Falls einer von Euch über seinen Anwalt noch Änderungsanträge bei der mündlichen Verhandlung miteinbringt, etwa eine Änderungsforderung zu dem Unterhalt, Sorgerecht oder zu dem Versorgungsausgleich, dauert der Termin entsprechend länger. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass in dem Fall dann ein weiterer Termin notwendig ist. Die ganze Scheidung verschiebt sich dadurch nach hinten.

Welche Voraussetzungen brauchen wir für eine Scheidung?

Trennungsjahr

Definition

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch musst Du mindestens ein Jahr lang von Deinem Ehepartner getrennt gelebt haben, um die Scheidung einreichen zu können. Unter getrennt leben wird nach dem genauen Gesetztext folgendes verstanden:

  • Es besteht keine häusliche Gemeinschaft.
  • Ein Ehepartner will die häusliche Gemeinschaft nicht mehr eingehen und lehnt die eheliche Lebensgemeinschaft ab.
  • Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn innerhalb von einem Haushalt die Ehepartner getrennt voneinander leben.

Nachweis

Es kann sehr sinnvoll sein, einen Nachweis über die einjährige Trennungsphase zu haben. Besonders dann, wenn ein Ehepartner das Trennungsjahr abstreitet, ist es praktisch über einen solchen Nachweis zu verfügen.

Die beste Option für den Nachweis des Trennungsjahres ist ein sogenannter Trennungsbrief. In diesem muss der genaue Startzeitpunkt von dem Trennungsjahr aufgeschrieben sein. Du solltest den Trennungsbrief Deinem Ehepartner per Einschreiben mit Rückschein zusenden und selber eine Kopie als Beleg behalten.

So kann Dein Ehepartner im Nachhinein nicht abstreiten, diesen Trennungsbrief erhalten zu haben. Eine andere Möglichkeit ist es, den Brief per Fax zu schicke und das Empfangsprotokoll aufzubewahren.

Wir haben für Dich ein Muster-Schreiben für einen Trennungsbrief verfasst, damit Du ein Beispiel hast, wie so ein Brief aussehen könnte:

Hallo _____________ (Anrede Ehepartner),

für mich ist unsere Ehe gescheitert. Deshalb möchte ich ab heute, den 01.01.2019, endgültig von Dir trennen.

Von Dir erwarte ich, dass Du dies akzeptierst. Da meine Entscheidung gefallen ist, ändern sich ab heute folgende Dinge:

  • Ich werde mit Dir ab sofort keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen.
  • Auch wenn wir noch in einer gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben, werde ich ab sofort keinerlei Hausarbeiten für Dich übernehmen.
  • Wir werden keine gemeinsamen Ausflüge mehr unternehmen und ich gestalte meine Freizeit ab sofort unabhängig von Dir.
  • Ich werde ab heute kein gemeinsames Konto mehr mit Dir führen. Mein eigenes, neues Bankkonto habe ich bereits eingerichtet.

Meine Entscheidung für die Trennung von Dir, sowie für die Umsetzung der oben genannten Lebensbedingungen ist endgültig.

____________________________
Datum , Ort, Unterschrift

Verhaltensregeln

In der Zeit des Trennungsjahres ist es wichtig, dass Du bestimmte Verhaltensregeln einhältst. Besonders dann, wenn Dein Ehepartner die Scheidung nicht will, solltest Du begründen können dass ihr in dem vergangenen Jahr wirklich getrennt gelebt habt.

Etwas leichter als wenn Ihr Beide noch in der gleichen Wohnung wohnen bleibt ist es, wenn einer von Euch umzieht. Aber auch das bedeutet nicht automatisch, dass eine dauerhafte Trennung vorhanden ist. Eine räumliche Trennung bedeutet also nicht automatisch eine tatsächliche Trennung. Du musst alle gemeinsamen Konten auflösen oder auf einen von euch Beiden umschreiben lassen. Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten sollten eingestellt oder auf ein Minimalmaß reduziert werden.

Falls ihr weiterhin zusammen wohnt muss es zwei Haushaltskassen geben. Ihr braucht zwei Betten beziehungsweise zwei Zimmer zum Schlafen. Das Badezimmer und die Küche kann allerdings weiterhin gemeinsam genutzt werden. Jedoch sollte jeder für sich selber einkaufen und auch kochen.

Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind trifft die amtliche Bezeichnung „dauerhaft getrennt lebend“ auch wirklich auf Euch zu. Dieser Begriff beschreibt, dass Ihr noch formal verheiratet seid, allerdings nicht mehr zusammen lebt.

Versöhnungsversuche

Wenn Du und Dein Ehepartner in dem Trennungsjahr allerdings noch einmal probiert, Eure Eheschließung aufrechtzuerhalten, beeinflusst dies die Dauer des Trennungsjahres in der Regel nicht.

Das sogenannte kurzfristige Zusammenleben, das der Versöhnung der Ehepartner dienen soll, darf meistens maximal drei Monate lang dauern. Es gibt jedoch keine einheitliche, gesetzliche Vorschrift und die Gerichte entscheiden je nach Einzelfall, was noch als Kurzfristig gilt.

Falls Dein Partner einen Versöhnungsversuch nur deshalb unternimmt, um die Zahlung von dem Trennungsunterhalt hinauszuzögern, gilt das Trennungsjahr als unterbrochen. Nachweisen kannst Du ihm dies vor Gericht beispielsweise dann, wenn Dein Ehepartner eigentlich schon eine neue Liebesbeziehung führt.

Anwalt

Bei einer Scheidung besteht die Pflicht, einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen. Ob nur der Partner, der die Scheidung einreicht einen Anwalt hat, oder ob beide Ehepartner einen Anwalt haben, kann jeder selber entscheiden.

Wenn zwischen Dir und Deinem Ehepartner Uneinigkeit in einem oder mehreren Aspekten der Scheidung besteht, solltest Du auf jeden Fall einen eigenen Anwalt als Unterstützung holen. Dieser kann Anträge für Dich stellen und sich dafür einsetzen, dass Du Deine Wünsche vor Gericht durchsetzen kannst. Einen kompetenten Scheidungsanwalt kannst Du auf der Onlineplattform klugo.de finden.

Welche Arten der Scheidung gibt es?

einvernehmlich

Du solltest alles daran setzen, die Scheidung einvernehmlich ablaufen zu lassen. Selbst wenn Du und Dein Ehepartner unglücklich auseinander geht und verletzt seid: Mit einer einvernehmlichen Scheidung spart Ihr eine Menge Geld für Eure Anwälte! Außerdem ist eine einvernehmliche Scheidung auch nicht so zeitintensiv. Es lohnt sich also, das Ego ein wenig zurückzunehmen und nach einer Lösung zu suchen, mit der Beide einverstanden sind.

Du könntest auch gemeinsam mit Deinem Ehepartner einen Mediator aufsuchen. Dieser kann Euch dabei helfen in den einzelnen Punkten der Scheidung eine außergerichtliche Einigung zu finden. So könnt Ihr noch einmal gemeinsam in Ruhe und unter Anleitung überlegen, wie Ihr Dinge wie den Zugewinnausgleich oder die Aufteilung des Hausrates handhaben wollt.

Für eine einvernehmliche Scheidung muss außerdem in beidseitigem Einverständnis geklärt sein, wie das Trennungsgeld gehandhabt wird und ob beispielsweise wechselseitig darauf verzichtet wird. Darüber hinaus muss eine Einigung über das Sorgerecht für Eure Kinder ebenso bestehen, wie über die Höhe von dem Unterhalt, und die Bestimmung von dem Umgangsrecht.

Selbst wenn Ihr Euch über all diese Punkte einigen konntet, solltet Ihr diese Vereinbarungen schriftlich festhalten und in Anwesenheit von einem Dritten unterschreiben.

Wenn Du die einvernehmliche Scheidung mit dem Pflichtanwalt einreichst und Dein Ehepartner auf einen Anwalt verzichtet, kann Eure Vereinbarung auch beinhalten, dass Ihr die Kosten für den einen Anwalt untereinander aufteilt. Auch die Kosten für das Gericht könnt Ihr Euch bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen. So spart Ihr noch mehr Geld.

Es kommt oft vor, dass Ehepartner zwar beide eine Scheidung wollen, sich aber in einzelnen Punkten die im Verlauf des Scheidungsverfahrens auftauchen, uneinig sind. In dem Fall kannst Du diese Aspekte von dem Scheidungsverfahren abtrennen und mit Deinem noch Ehepartner separat über Eure Anwälte klären.

streitig

nach Ablauf eines Trennungsjahrs (mit Nachweis)

Es gibt zwei Varianten der Streitigkeit bei einer Scheidung:

  • Uneinigkeit über einzelne Punkte der Scheidung: In diesem Fall wird über Anwälte ausgehandelt, wer in welcher Angelegenheit Recht bekommt.
  • Generelle Uneinigkeit über die Trennung: Wenn Du oder Dein Ehepartner die Scheidung grundsätzlich nicht will.

In dem ersten Fall kann die Scheidung problemlos nach dem Trennungsjahr vollzogen werden. Es müssen nur die streitigen Aspekte bezüglich der Folgesachen, zum Beispiel des Sorgerechts oder der Hausratsaufteilung, ausgehandelt werden. Diese Form der streitigen Scheidung wird als formell streitige Scheidung bezeichnet.

In dem zweiten Fall ist eine Scheidung nach dem ersten Trennungsjahr jedoch nicht immer möglich. Wenn Dein Ehepartner die Scheidung nicht will, musst Du dem Gericht beweisen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Nur wenn die Begründung für das Scheitern für das Gericht nachvollziehbar ist, kannst Du Dich gegen Willen von Deinem Ehepartner scheiden lassen. Folgende Gründe werden in der Regel akzeptiert:

  • Ehebruch.
  • Misshandlung.
  • Alkoholismus.
  • Neue dauerhafte Lebenspartnerschaft.

Falls bei Dir und Deinem Ehepartner Streitigkeiten vorhanden sind, solltest Du Dir auf jeden Fall Hilfe bei der Scheidung holen! Am besten, Du kontaktierst so früh es geht einen Familienanwalt. Auf der onlinebasierten Plattform klugo.de findest Du schnell den passenden Anwalt für Dich.

nach Ablauf von 3 Jahren (ohne Nachweis)

Es kann vorkommen, dass beispielsweise Dein Ehepartner der Scheidung grundsätzlich nicht zustimmt und Du Wenn Du nach dem ersten Trennungsjahr keine für das Gericht nachvollziehbaren Gründe vortragen kannst, warum die Ehe gescheitert ist.

In diesem Fall musst Du noch weitere zwei Jahre, also insgesamt drei Jahre von Deinem Ehepartner getrennt leben.

Eine Scheidung nach 3 Jahren ist auch ohne die Zustimmung von Deinem Ehepartner möglich. Wenn Du die Scheidung willst, kann dies nun nicht mehr von Deinem Ehepartner verhindert werden! Eine Scheidung nach 3 Jahren Trennungszeit wird automatisch von dem Gericht bewilligt. Es wird dann laut dem Scheidungsrecht in Deutschland von einem endgültigen Scheitern der Ehe ausgegangen.

mit unzumutbarer Härte

Es gibt aber eine Ausnahme, bei der Du Dich bereits vor Ablauf von dem ersten Trennungsjahr scheiden lassen kannst. Wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt, kann eine Scheidung laut dem Scheidungsrecht auch ohne Zustimmung von dem Ehepartner und ohne das Abwarten der einjährigen Frist durchgeführt werden.

Als Härtefall gilt es zum Beispiel wenn Dein Ehepartner Dir gegenüber gewalttätig ist, Dich bedroht, oder gegenüber Deinen Kindern Gewalt ausübst. Auch wenn Dein Ehepartner drogenabhängig oder schwer alkoholkrank ist, liegt ein Härtefall vor.

Was muss bei einer Scheidung geklärt werden?

Unterhalt

Es gibt einige Folgeaspekte einer Scheidung, bei denen Du Dich mit Deinem Ehepartner einig sein musst oder die Ihr über Anwälte regeln lässt. Dazu gehört die Unterhaltszahlung.

Diese muss nicht immer von einem Ehepartner an den Anderen gezahlt werden, denn der Unterhalt ist an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Zunächst einmal muss Einer von Euch ein höheres Einkommen haben, als der Andere. Zusätzlich müsst Ihr aber gemeinsam mindestens ein Kind haben.

Ist das Kind unter drei Jahre alt, bekommt die Person, bei der das Kind lebt, Unterhalt von dem Ex-Ehepartner. Ist das Kind älter als drei Jahre alt, besteht für die betreuende Person grundsätzlich die Pflicht, wieder einen Beruf auszuüben.

Die Unterhaltszahlung kann bereits bei der Scheidung von dem Gericht zeitlich befristet werden. Derjenige, der Unterhalt zahlen muss, hat ein Recht darauf, mindestens 1.200 Euro von seinem monatlichen Gehalt für sich zu behalten.

Wenn bei Dir und Deinem Ex-Ehepartner Uneinigkeit bei der Regelung der Unterhaltszahlung besteht, empfehlen wir Dir einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Sache zu beauftragen. Einen kompetenten Anwalt kannst Du über das Portal klugo.de finden.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Auch über das Sorgerecht sowie über das Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder muss bei einer Scheidung entscheiden werden.

Das Sorgerecht haben Ehepaare immer gemeinsam, wenn das Kind nach der Eheschließung geboren wurde. Dieses beinhaltet das Treffen von wichtigen Entscheidungen über die Lebensführung von dem Kind. Nach der Trennung kann das Sorgerecht aber auch nur auf ein Elternteil übertragen werden.

Das Umgangsrecht beinhaltet, dass das Kind Zeit mit einem Elternteil verbringt. Grundsätzlich gilt für jedes Elternteil ein Umgangsrecht, aber auch die Pflicht zu einem Umgang mit dem Kind. Denn jedes Kind hat das Recht darauf, seine beiden Eltern regelmäßig zu sehen. Bei der Frage des Umgangsrechtes nach der Scheidung wird beschlossen, bei wem das Kind dauerhaft lebt und wie häufig es das andere Elternteil sehen darf.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein finanzieller Ausgleich von Anwartschaften und Versorgungen für die Rente. Durch den Versorgungsausgleich sollen ungleich aufgebaute Altersvorsorgen und Vorsorgen wegen Erwerbsunfähigkeit angeglichen werden.

Aufteilung von Vermögen

Auch das Vermögen wird nach der Trennung aufgeteilt. In der Regel passiert das nach dem sogenannten Zugewinnausgleich. Wenn dieser angewandt wird, wird nur das Vermögen unter den Ehepartnern aufgeteilt, das während der Ehe angesammelt wurde. Als Vermögen gelten beispielsweise folgende Dinge:

  • Häuser oder Wohnungen.
  • Guthaben auf der Bank.
  • Kapitallebensversicherungen.
  • Autos.
  • Schmuck und wertvolle Gegenstände.
  • Das Familienunternehmen.
Beispiel

Falls Du also vor Deiner Ehe bereits ein Vermögen von 5.000 Euro besessen hast, und Du während der Ehe ein Vermögen von 20.000 Euro angesammelt hast, beträgt Dein Zugewinn 15.000 Euro.

Dein Ehepartner hat vor der Ehe ein Vermögen von 2.000 Euro besessen und während Eurer Ehe 6.000 Euro angesammelt. Sein Zugewinn liegt also bei 4.000 Euro.

Bei dem Zugewinnausgleich wird die Differenz zwischen Euren Zugewinn herangezogen, also 15.000 Euro – 4.000 Euro = 11.000 Euro. Von diesem Betrag musst Du Deinem Ex-Ehepartner nun die Hälfte, also 5.500 Euro auszahlen.

Schulden

Ähnlich wie bei der Aufteilung von dem Vermögen, wird laut dem Scheidungsrecht auch mit den Schulden verfahren. Auch hier werden nur die gemeinsam während der Ehe gemachten Schulden aufgeteilt.

Als gemeinsame Schulden gelten Schulden, für die Du und Dein Partner beide unterschrieben habt. Ihr müsst also gemeinsam den Vertrag unterzeichnet haben. Ansonsten gelten die Schulden nur für denjenigen, der alleine einen Vertrag unterzeichnet hat.

Von dieser Regelungen gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn bei Verträgen Schulden vorhanden sind, die Ihr beide genutzt habt, wie den Festnetzvertrag oder den Stromvertrag, dann gelten diese Schulden für Euch beide. Dies gilt auch dann, wenn diese sogenannten Verträge für die Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfes, nur von Dir oder nur von Deinem Partner unterschrieben wurden.

Nach der Trennung werden die gemeinsamen Schulden zu gleichen Teilen auf Euch aufgeteilt. Falls Dein Partner also die Schuldenraten von 500 Euro monatlich von seinem Konto abbezahlt, musst Du ihm jeden Monat 250 Euro überweisen.

Versicherungen

Wenn Du mit Deinem Ex-Ehepartner gemeinsame Versicherungen abgeschlossen hast könnt Ihr untereinander abmachen, wer diese weiterführt. Eure Entscheidung müsst Ihr der Versicherung schnellstmöglich mitteilen.

Krankenversicherung

Falls während Deiner Ehe nur einer von euch Beiden berufstätig war, ist der Andere in der Regel in einer Familienversicherung mitversichert. Der Versicherungsschutz entfällt dann nach der Scheidung und der Mitversicherte hat drei Monate lang Zeit, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Während dieser Umgangsphase ist er auch nach der Trennung noch in der Familienversicherung mitversichert.

Hausratsversicherung

Bei der Hausratsversicherung läuft der Vertrag nur für die Person weiter, die den Vertrag abgeschlossen hat. Wenn Derjenige jedoch umzieht und der Andere in der bisherigen gemeinsamen Wohnung bleibt, dann sollte der Versicherer schnell über den Umzug informiert werden. Geschieht dies nicht, gilt die Hausratsversicherung für die bisherige Wohnung weiter.

Private Haftpflichtversicherung

Auch bei der Haftpflichtversicherung besteht nach der Trennung nur noch für Denjenigen der Versicherungsschutz, der den Vertrag unterzeichnet hat. Wenn Ihr gemeinsame Kinder habt, sind diese auch nach der Scheidung noch in der Haftpflichtversicherung mitversichert.

Lebensversicherung

Falls Du selber eine Lebensversicherung besitzt, hast Du bei dem Abschluss von dieser bestimmt Deinen Ehepartner als begünstigte Person angegeben. Wenn Ihr euch trennen wollt, solltest Du Deinen Versicherer darüber informieren und Deinen Partner als begünstigte Person aus dem Vertrag streichen lassen.

Es gibt jedoch auch Lebensversicherungen, bei denen Du den Begünstigten nicht mehr streichen lassen kannst. Diese sogenannte unwiderrufliche Begünstigung kann nur mit Einstimmung von Deinem Ex-Partner geändert werden.

Rechtsschutzversicherung

Bei einer Rechtsschutzversicherung besteht nach der Scheidung nur noch für eine Person der Versicherungsschutz. Nämlich derjenige von Euch, der den Vertrag unterschrieben hat. Eure Kinder sind allerdings weiterhin mit in der Rechtsschutzversicherung abgesichert.

Familienname

Wenn Du den Nachnamen von Deinem Ex-Partner angenommen hast, kannst Du nach der Scheidung selber bestimmen, ob Du diesen wieder in Deinen Geburtsnamen umändern lassen möchtest oder nicht.

Falls Du Deinen Familiennamen ändern willst, musst Du dies im Standesamt beantragen. Den Nachnamen Deiner Kinder kannst Du laut dem Scheidungsrecht jedoch nicht ohne weiteres Ändern lassen. Nur wenn Du noch einmal neu heiratest und einen neuen Familiennamen annimmst kannst Du den Nachnamen Deiner Kinder aus erster Ehe eventuell ebenfalls ändern lassen.

Steuerklasse

Verheiratete können durch extra Steuerklassen und durch das Ehegattensplitting von Steuerermäßigungen profitieren. Wenn Du Dich trennst, müssen Dein Partner und Du die Steuerklassen wieder ändern lassen.

Diese Änderung muss bereits nach dem Trennungsjahr und vor der eigentlichen Scheidung erfolgen! Spätestens wenn das Jahr in dem die Trennung stattfand zu Ende ist, muss laut dem Scheidungsrecht ein Wechsel der Steuerklassen erfolgen. Falls ihr dies versäumt, müsst ihr später eine Nachzahlung leisten. Wenn Ihr im Guten auseinander gegangen seid, könnt ihr während dem laufenden Jahr der Trennung noch Eure bisherigen Steuerklassen behalten und die Vorteile von dem Ehegattensplitting nutzen.

Wenn Du mit Deinem Ex-Ehepartner gemeinsame Kinder bekommen hast, kann Derjenige, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, die Steuerklasse II beantragen.

Falls Ihr keine gemeinsamen Kinder habt, bekommt Ihr nach der Trennung Beide die Steuerklasse I.

Wann darf eine Ehe nicht geschieden werden?

Selbst wenn Du und Dein Ehepartner bereits das Trennungsjahr hinter Euch habt und eigentlich alle Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sind, kann diese in Ausnahmefällen trotzdem nicht vollzogen werden. Dafür müssen außergewöhnliche Gründe vorliegen.

Kinderschutzklausel

Einer dieser Gründe kann dann vorhanden sein, wenn Euer minderjähriges Kind ein durch besondere Gründe ein Interesse an einer Weiterführung der Ehe hat. Ein solcher besonderer Grund liegt vor, wenn:

  • Euer Kind akut selbstmordgefährdet ist.
  • Euer Kind eine schwere psychische Störung hat.

Das Familiengericht prüft von sich aus ob ein solcher Fall vorliegt.

Ehegattenschutzklausel

Ein weiterer Grund, dass eine Scheidung nicht vollzogen werden kann besteht dann, wenn diese für den Ehepartner der die Scheidung ablehnt, eine besondere Härte darstellen würde. Ein solcher Härtefall kann in diesen Fällen vorliegen:

  • Eine schwere Erkrankung im Endstadium.
  • Akute Selbstmordgefahr.

Der Ehepartner muss also auf die Weiterführung der Ehe angewiesen sein. Eine gewöhnliche Erkrankung oder eine Erkrankung mit leichtem Verlauf reicht nicht aus. Auch eine Behinderung oder ein extrem hohes Alter stellt keine besondere Härte dar.

Welche Unterlagen brauche ich für das Einreichen der Scheidung?

Wenn Du einen Scheidungsantrag einreichen willst, kannst Du dies nur über einen Anwalt machen. Auf der Online-Plattform klugo.de findest Du einfach und schnell einen geeigneten Familienanwalt.

Damit Dein Anwalt den Scheidungsantrag einreichen kann, benötigt dieser folgende Angaben und Unterlagen von Dir:

  • Deinen Namen und Deine Adresse.
  • Den Namen und die Adresse von Deinem Ehepartner.
  • Wann und wo wurde die Ehe geschlossen.
  • Eine Kopie von der Heiratsurkunde.
  • Eine Kopie von den Geburtsurkunden von euren gemeinsamen Kindern.

Wenn Du bereits mit Deinem Ehepartner eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen hast, reichst Du diese ebenfalls an Deinen Anwalt weiter. Ebenso die Formulare für die Beantragung von dem Versorgungsausgleich und eventuell einen Antrag für die Verfahrenskostenbeihilfe.

Damit dieser Antrag bearbeitet werden kann, musst Du Belege über Dein Einkommen und Nachweise über Verbindlichkeiten beilegen. Auch eine Kopie von Deinem Mietvertrag musst Du für die Verfahrenskostenbeihilfe an Deinen Anwalt weiterreichen.

Wenn Du einen schriftlichen Nachweis über das einjährige Trennungsjahr besitzt, wie zum Beispiel einen Trennungsbrief, gibst Du diesen ebenfalls an Deinen Anwalt weiter.

Darüber hinaus solltest Du Deinem Anwalt mitteilen, ob bereits Familienrechtsverfahren vor einem Gericht stattfinden. Je vollständiger Deine Angaben und Formulare sind, desto eher kann die Scheidung erfolgen.