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Fristlose Kündigung: Gründe für außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung zu erhalten ist die Horrorvorstellung von vielen Arbeitnehmern. Oft verbunden ist damit die Sorge, keine neue Anstellung mehr zu finden. Aber eine solche außerordentliche Kündigung ist nur in wenigen Ausnahmefällen rechtmäßig. Welche dies sind und wie Du gegen die Kündigung vorgehen kannst, erfährst Du in diesem Artikel.

Wo erhalte ich Hilfe bei einer fristlosen Kündigung?

Wenn Du eine fristlose Kündigung von Deinem Arbeitgeber erhalten hast und diese anfechten willst, solltest Du Dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Auf der Plattform klugo.de findest Du schnell und einfach den richtigen Anwalt. Du kannst Deinen Fall zunächst unverbindlich und kostenfrei prüfen lassen.

So kannst Du herausfinden, ob die außerordentliche Kündigung überhaupt wirksam ist und Dich beraten lassen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Definition

Eine fristlose Kündigung kann sowohl von dem Arbeitgeber, wie auch von dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Bei einer fristlosen Kündigung gibt es, im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung, keine gesetzliche Kündigungsfrist.

Unterschied zur außerordentlichen Kündigung

Die fristlose Kündigung gehört zu den außerordentlichen Kündigungen. Es ist aber nicht jede außerordentliche Kündigung auch automatisch eine fristlose. Manchmal muss auch bei außerordentlichen Kündigungen eine Auslauffrist eingehalten werden. Dies trifft meist bei Arbeitnehmern mit Kündigungsschutz zu. Ist dies der Fall, handelt es sich nicht um eine fristlose Kündigung.

Welche Gründe für eine fristlose Kündigung gibt es?

Arbeitgeber

Beleidigung

Es gibt zahlreiche Gründe für eine fristlose Kündigung. Einer davon ist die Beleidigung Deines Arbeitgebers. Wenn Du Deinen Chef beleidigst, wird dies von dem Bundesarbeitsgericht in der Regel als ein erheblicher Verstoß gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten gewertet. Deshalb kann eine solche Beleidigung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Falls Du jedoch in einem vertraulichen Gespräch eine beleidigende Aussage über Deinen Arbeitgeber getätigt hast, beurteilt das Bundesarbeitsgericht meist anders. Eine Kündigung ist in einem solchen Fall laut einem Urteil vom 10. Oktober 2002 nicht möglich.

Solltest Du Deinen Arbeitgeber online beleidigt haben, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Selbst dann, wenn die Beleidigung über ein Emoticon geäußert wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dem Urteil vom 22. Juni 2016 entschieden. Es kann aber erforderlich sein, dass Dein Arbeitgeber Dich zunächst abmahnt.

Diebstahl

Wenn Du im Rahmen Deiner Arbeit nachgewiesener Maßen einen Diebstahl begehst, ist eine außerordentliche Kündigung immer möglich. Dabei ist es egal, wie hoch der Wert von dem gestohlenen Gegenstand hat.

Aber auch, wenn Dir ein Diebstahl unterstellt wird, dieser aber nicht nachgewiesen werden kann, ist eine außerordentliche Kündigung manchmal rechtmäßig. Dafür müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Es muss ein objektiv begründeter Verdacht bestehen, dass Du den Diebstahl begangen hast. Dieser muss auch nach geltendem Recht als begründeter Verdacht anerkannt sein.
  • Der Verdacht führt zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Deinem Arbeitgeber und Dir.
  • Dein Arbeitgeber wendet alle ihm möglichen Anstrengungen auf, um den Diebstahl aufzuklären.
  • Du wirst angehört und hast die Möglichkeit, Dich zu dem Vorwurf zu äußern.

Arbeitsverweigerung

Für eine fristlose Kündigung auf Grund von einer Verweigerung der Arbeit ist mehr notwendig als ausnahmsweise einen Arbeitsauftrag abzulehnen. Damit Dein Arbeitgeber Dich deshalb fristlos kündigen kann, musst Du nach einem Urteil von dem Landesarbeitsgerichtes Hamm aus dem Jahr 2012 schon vehement die Arbeit verweigern.

Geschäftsschädigende Äußerungen

Ebenfalls zu einer fristlosen Kündigung kann es kommen, wenn Du Dich über Deinen Arbeitgeber auf eine geschäftsschädigende Art im Internet äußerst.

Zu einer geschäftsschädigenden Äußerung zählt es auch, wenn Du beispielsweise online über geflüchtete Menschen hetzt. Dies kann nämlich als eine Rufschädigung für Deinen Arbeitgeber gewertet werden. Die rechtliche Grundlage ist die Treuepflicht die sich aus dem Artikel 241 II des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.

Betrug

Auch ein Betrug an Deinem Arbeitgeber kann zu einer sofortigen Kündigung führen. Ein Betrug besteht dann, wenn Du durch Tücke Deinen Arbeitgeber finanziell schädigst. Es kann jedoch sein, dass auch bei nachgewiesenen Betrug eine Kündigung als rechtswidrig angesehen wird.

Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Du bereits mehrere Jahrzehnte für Deinen Arbeitgeber gearbeitet hast und nie etwas beanstandet wurde. Gerichte werten dies dann manchmal als ein so hohes Vertrauenskapital, dass höher wiegt als die Schädigung des Vertrauens durch den Betrugsfall.

Oft ist es jedoch so, dass Du außer dem hohen Vertrauenskapital noch andere Aspekte erfüllen musst, damit die außerordentliche Kündigung rechtwidrig ist. Zum Beispiel ein sofortiges Geständnis des Betruges. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Berlin in dem Jahr 2010.

Untreue

Als Untreue werden beispielsweise Fehlentscheidungen von Dir gezählt, die einen erheblichen Schaden für Deinen Arbeitgeber bedeuten. Untreue kann in der Regel nur auf Angestellte zutreffen, die auch über Entscheidungsgewalt innerhalb von einem Unternehmen verfügen. Zum Beispiel als Mitglied im Vorstand.

Straftat

Eine Straftat ist alles, was strafrechtlich relevant ist. Dazu gehört zum Beispiel Diebstahl oder Betrug. Eine Straftat kann in einigen Fällen auch dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn lediglich ein schwerwiegender Verdacht besteht.

Eigenmächtiger Urlaubsantritt

Wenn Du Dich Deinem Arbeitgeber krank meldest, aber in Wahrheit in den Urlaub fährst, ist dies ebenfalls ein Grund für eine sofortige Kündigung. Aber auch wenn Du einfach ohne Begründung der Arbeit fern bleibst und Urlaub machst, ist dies einer der fristlosen Kündigungsgründe. Ein solches Verhalten gilt als Arbeitsverweigerung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21. November 1996 festgestellt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, zu dem das Landesarbeitsgericht Berlin in einem Urteil aus dem Jahr 2010 kam: Wenn Du Deinen Urlaub rechtzeitig bei Deinem Arbeitgeber beantragt hast, aber ein rechtzeitiger Rechtsschutz zur Durchsetzung des Urlaubsanspruch nicht möglich ist. In diesem Fall wäre ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Angedrohtes Krankfeiern

Auch das Drohen gegenüber Deinem Arbeitgeber, krank zu feiern falls Du an einem bestimmten Datum kein Urlaub genehmigt bekommst, fällt dies zu den Gründen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So entschied es jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 12. März aus dem Jahr 2009.

Sexuelle Belästigung

Es gibt einige Urteile, die zu dem Schluss kommen, dass sexuelle Belästigung von Kolleginnen, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Zum Beispiel ein Urteil von dem Bundesarbeitsgericht vom 09. Juni 2011.

Mobbing

Wenn Du Mobbing an einem Kollegen ausübst, kann eine Kündigung ebenfalls fristlos ausgesprochen werden. In schweren Fällen von Mobbing ist dies laut einem Urteil vom Landesarbeitsgericht Thüringen vom 15. Februar 2001 sogar ohne vorherige Abmahnung möglich.

Konkurrenztätigkeit

Zu einem angestellten Verhältnis gehört auch die Loyalität zu dem Arbeitgeber. Wenn Du nebenberuflich für einen Konkurrenten arbeitest, oder diesem Tipps gibst, kann das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Arbeitszeitbetrug

Wer seinem Arbeitgeber vorgaukelt er würde Arbeiten, dies aber nicht tut, muss auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Wenn Dein Chef beispielsweise herausfindet, dass Du Deine Arbeitszeit falsch stempelst, ist normalerweise eine außerordentliche Kündigung möglich.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du feste Arbeitszeiten hast oder ob ein flexibles Gleitzeitmodell verwendet wird. Wenn Du vortäuschst, bereits seit acht Uhr im Büro gewesen zu sein, aber erst um zehn da warst, kannst Du dafür eventuell gekündigt werden. Dies wurde in einem Urteil von dem Bundesarbeitsgericht vom 09. Juni 2011 entschieden.

Private Telefonate

Falls in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du Dein Arbeitshandy oder Festnetztelefon nur für den Beruf nutzen darfst, dann kann es zu einer fristlosen Kündigung führen, falls Du dieses privat nutzt.

Private Computer-Nutzung

Auch die Benutzung von dem Arbeitscomputer oder Laptop für private Zwecke, führt in manchen Fällen zu einer fristlosen Kündigung. Wenn die private Nutzung sehr intensiv stattgefunden hat, ist nach einem Urteil von dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 31. Mai 2010 sogar eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich. Dies gilt auch dann, wenn Du über den Arbeitscomputer illegale Kopien von Daten oder Videos angefertigt hast.

Dein Arbeitgeber darf allerdings keine Software auf Deinem Arbeitscomputer installieren, die Deine Tasteneingaben kontrolliert. Wenn Dein Arbeitgeber die private Computernutzung durch solche Hilfsmittel herausfindet, darf er Dir deshalb nicht kündigen und verstößt gegen die Grundrechte. So wurde der Sachverhalt von dem Landesarbeitsgericht Hamm im Juni 2016 beurteilt. Dein Arbeitgeber muss auf andere Art beweisen, dass Du den Computer privat nutzt, etwa wenn er eine solche Handlung sieht.

Drogen

Wenn Du in Deinem Beruf Maschinen, Werkzeuge oder Autos bedienen musst, kann Drogenkonsum zu einer fristlosen Kündigung führen. Es ist auch egal, ob Du diese vor der Arbeit bereits zu Hause konsumiert hast, oder erst auf der Arbeit. So entschied etwa das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2016, dass die fristlose Kündigung von einem drogenkonsumierenden Kraftfahrzeugfahrer rechtmäßig ist.

Es kann auch sein, dass eine außerordentliche Kündigung wegen Drogenkonsum oder auch wegen Alkoholkonsum während der Arbeitszeit als rechtmäßig bewertet wird, obwohl Du keine Maschine führen musst.

Löschen von Daten

Falls Du wichtige Daten von Deinem Arbeitgeber gelöscht hast, kannst Du deshalb auch fristlos gekündigt werden. Zum Beispiel wenn Du Daten von Kunden oder allgemeinen Schriftverkehr von Deinem Arbeitgeber gelöscht hast: Dass ein solches Löschen eine fristlose Kündigung rechtfertigt entschied beispielsweise das Landesarbeitsgericht Hessen in einem Urteil vom 05. August 2013.

Arbeitnehmer

Nicht nur Arbeitgeber haben in manchen Fällen das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Eine fristlose Kündigung kann auch von einem Arbeitnehmer ausgesprochen werden.

Gehaltsrückstand

Ein Grund für das fristlose Kündigen kann dann bestehen, wenn Dir Dein Arbeitgeber Dein Gehalt unpünktlich auszahlt. Dafür musst Du Deinen Arbeitgeber zunächst einmal abmahnen und eine fristgerechte Gehaltszahlung fordern.

Wenn Dein Arbeitgeber danach immer noch mit erheblicher Verzögerung Dein Gehalt überweist, hast Du das Recht zu kündigen.

Laut einem Urteil von dem Landesarbeitsgericht Hamm vom Januar 2002 musst Du vor der außerordentlichen Kündigung jedoch nicht abmahnen, wenn Deinem Arbeitgeber eine Insolvenz droht und er deshalb nicht mehr Dein Gehalt zahlen kann.

Sexuelle Belästigung

Wenn Du eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer willst, ist diese auch dann möglich, wenn Du am Arbeitsplatz wiederholt sexuell belästigt wurdest. Dabei spielt es keine Rolle, ob Dein Arbeitgeber oder ein Kollege Dich sexuell belästigt.

Beleidigung

Sollte Dein Arbeitgeber Dich beleidigen ist es manchmal möglich, eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer auszusprechen. Dabei muss es gegeben sein, dass eine Zusammenarbeit auf gegenseitigen Respekt nicht mehr möglich ist.

Außerdem darfst Du fristlos kündigen, wenn erhebliche Arbeitsschutzbestimmungen von Deinem Arbeitgeber nicht beachtet werden.

Wenn Du selber eine außerordentliche Kündigung schreiben willst, ist es sinnvoll einen Fachanwalt damit zu beauftragen.

Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?

wichtiger Grund

Egal ob Du als Arbeitnehmer fristlos kündigen willst, oder ob Dein Arbeitgeber Dich auf diese Art entlassen möchte: Es muss immer ein wichtiger und schwerwiegender Grund dafür vorliegen. Wenn ein solcher Grund fehlt, ist die Kündigung unwirksam.

Es gibt dabei keine allgemeingültigen gesetzlichen Vorschriften, sondern eine fristlose Kündigung ist immer eine Einzelfallentscheidung. In den oben genannten Urteilen von den Arbeitsgerichten wurde immer über einen individuellen Fall entschieden.

Interessensabwägung

Bevor von einem Arbeitsgericht entschieden wird, ob eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig ist, wird immer eine Interessensabwägung vorgenommen. In dieser wird beurteilt, wie schwer der Pflichtverstoß war und in welchem Verhältnis dieser zu der bisherigen Dauer der Beschäftigung wiegt.

Es wird dabei berücksichtigt, wie das bisherige Arbeitsverhältnis abgelaufen ist und wie viel Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorhanden ist. Bei geringfügigen Vergehen, die keine fristlose Kündigung rechtfertigen ist es beispielsweise möglich, dass Dein Arbeitgeber Dich zunächst einmal in eine andere Abteilung versetzt.

Abmahnung

Die außerordentliche Kündigung muss immer das letztmögliche Mittel sein. In der Regel muss vorher eine Abmahnung stattfinden und dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die Chance gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.

In manchen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung rechtmäßig. Meist ist dies der Fall, wenn es um strafrechtlich relevante Vergehen geht.

2-Wochen-Frist

Zwischen dem Bekanntwerden von dem Vergehen und der fristlosen Kündigung muss eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Falls Dir aber zum Beispiel ein Vergehen wie ein Diebstahl vorgeworfen wird, es aber noch keine Beweise gibt, dann beginnt die Frist erst nach dem Abschluss der Aufklärung.

Innerhalb dieser zwei Wochen muss Dein Arbeitgeber Dir die schriftliche Kündigung zustellen.

kein milderes Mittel

Eine fristlose Kündigung ist teilweise nur dann möglich, wenn kein milderes Mittel möglich ist. Dabei hängt es aber von der Schwere des Vergehens ab.

Ein milderes Mittel könnte es zum Beispiel sein, dass die Störung, die zu der Kündigung führen sollte, behoben wird. Etwa wenn die arbeitsrechtlichen Verletzungen von Deinem Arbeitgeber behoben werden oder wenn Du von einem Kollegen belästigt wurdest und dieser anschließend versetzt wird.

Wann kann eine fristlose Kündigung unwirksam sein?

Mutterschutz

Die fristlose Kündigung für Arbeitnehmer in Mutterschutz ist nicht rechtmäßig. Wenn Du schwanger bist, darf Dein Arbeitgeber Dir nicht kündigen. Auch eine fristlose Kündigung ist dann unwirksam.

Betriebsrat-Anhörung

Grundsätzlich ist jede Kündigung unwirksam, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist und dieser vor dem Ausspruch der Kündigung nicht angehört wurde.

Wenn Dein Arbeitgeber Dich außerordentlich kündigen will und Dein Betriebsrat dagegen Einwände und Bedenken hat, muss dieser diese Deinem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen mitteilen.

Elternzeit

Auch wenn Du in Elternzeit bist, darf Dein Arbeitgeber Dich nicht kündigen! Auch dann nicht, wenn die Elternzeit schon angekündigt ist, allerdings erst in acht Wochen beginnt.

Betriebsrat-Mitglied

Besonderen Kündigungsschutz genießt Du außerdem, wenn Du Mitglied in dem Betriebsrat bist. Die Kündigung kann dann nur mit der Zustimmung von den anderen Mitgliedern des Betriebsrates erfolgen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Wenn Du eine schwere Behinderung hast, kann Dein Arbeitgeber Dich nur unter besonderen Voraussetzungen kündigen. Diese formalen Schritte muss Dein Arbeitgeber einhalten:

  • Der Integrationsrat muss seine Zustimmung zu der Kündigung geben.
  • Die Schwerbehindertenvertretung muss an der Entscheidung beteiligt werden.

Welche Konsequenzen hat eine fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer?

Sofortiger Verlust des Arbeitsplatzes

Eine außerordentliche Kündigung wird dann ausgesprochen, wenn eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Bei einer fristlosen Kündigung verlierst Du sofort Deinen Arbeitsplatz und bist arbeitslos.

Darüber hinaus muss Dein Arbeitgeber Dir die noch ausstehende Gehaltszahlung für den letzten Monat nicht mehr auszahlen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Sollte die fristlose Kündigung rechtmäßig sein, wird Dir in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt. Aus der Sicht von der Bundesagentur trägst Du selber die Schuld dafür, dass Du nun keinen Job mehr hast. Schließlich hast Du grob fahrlässig gehandelt.

Dir steht dann also für drei Monate kein Arbeitslosengeld zu.

Probleme bei der Jobsuche

Auch die Suche nach einem neuen Job kann sich durch eine außerordentliche Kündigung schwierig gestalten. Dein Arbeitgeber ist nämlich dazu berechtigt in Deinem Arbeitszeugnis Hinweise auf die Art der Kündigung hineinzuschreiben. Je nachdem, was für ein Vergehen Du begangen hast und in welcher Branche Du arbeitest, kann auch Dein Ruf durch die fristlose Kündigung nachhaltig geschädigt sein.

Was sind meine nächsten Schritte?

1. keine Unterschrift

Wenn Du eine fristlose Kündigung erhältst, darfst Du diese auf keinen Fall unterschreiben. Denn Du würdest in diesem Fall der Kündigung zustimmen und hast keine Chance mehr, gegen die Kündigung vorzugehen!

2. Anwalt kontaktieren

Sobald Du die Kündigung erhalten hast, solltest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Hilfe bitten. Wenn Du schnell einen kompetenten Anwalt finden willst, empfehlen wir Dir die Plattform klugo.de zu nutzen.

Gemeinsam mit Deinem Anwalt kannst Du dann überlegen, ob und wie ihr gegen die fristlose Kündigung vorgehen wollt. Wenn Du gegen die außerordentliche Kündigung vorgehen willst, musst Du dies Deinem Arbeitgeber drei Wochen nach dem Erhalt des Schreibens mitteilen!

Bei einer fristlosen Kündigung ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll gegen diese mit Hilfe von einem Anwalt vorzugehen. Selbst wenn das Dir vorgeworfene Vergehen zutrifft, kannst Du eventuell durch eine Kündigungsschutzklage Deinen Jobverlust verhindern.

Wenn Du mit Deinem Anwalt entscheidest, dass die Chance für diese Klage zu gering ist, könnt ihr immer noch probieren zu bewirken, dass Dein Arbeitgeber dem Jobcenter nicht mitteilt, warum Du den Job verloren hast. So kannst Du die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld umgehen.

Eine weitere Möglichkeit ist es mit dem Anwalt zu probieren, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Dadurch hast Du während der Kündigungsfrist Zeit, Dich neu zu bewerben, erhältst währenddessen noch Dein Gehalt und in Deinem Arbeitszeugnis steht kein Hinweis auf Dein Vergehen.

Schriftliche Mitteilung über Kündigungsgrund

Solltest Du eine außerordentliche Kündigung erhalten haben, in der kein Vergehen Deinerseits genannt ist, solltest Du schriftlich nach einem Grund verlangen. Auch hierbei kann Dich die Plattform klugo.de unterstützen.